Gelöst

Verzögerung Glasfaser bis Aug 2026: Kulanz erbeten für Zuhause Sofort L

vor einem Monat

Hallo liebes Telekom-hilft-Team,

​ich wende mich heute an euch, da sich mein am 28.06.2025 gebuchter Glasfaseranschluss (Tarif „Glasfaser 300“, Kundendaten im Profil hinterlegt) massiv verzögert.

​Laut der ursprünglichen Vereinbarung und Auftragsbestätigung wurde mir die Fertigstellung für den 13.10.2025 in Aussicht gestellt. Zur Überbrückung dieser Wartezeit wurde mir das VDSL-Übergangsprodukt „Zuhause Sofort L“ (Kundendaten im Profil hinterlegt) eingerichtet.

​Die aktuelle Situation:

In meinem offiziellen Glasfaser-Portal steht nun die Information, dass sich die Fertigstellung des Ausbaus auf den 21.08.2026 verzögert (siehe beigefügten Screenshot). Das bedeutet eine unverschuldete Verzögerung von insgesamt über 10 Monaten.

​Das Problem liegt in der Tarifstruktur des Übergangsvertrags:

Nach Ablauf der ersten 3 rabattierten Monate zahle ich nun seit Oktober 2025 den vollen DSL-Standardpreis von 47,95 € monatlich. Hätte der Glasfaseranschluss wie vereinbart im Oktober 2025 funktioniert, würde ich seither den vertraglich zugesicherten Glasfaser-Einstiegspreis von 19,95 € bezahlen. Durch die Ausbauverzögerung entsteht mir somit Monat für Monat eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung von 28,00 € (47,95 € abzüglich 19,95 €) für eine technologisch schwächere VDSL-Leistung.

​Rechtliche Einordnung:

Die zeitnahe Bereitstellung des Glasfaseranschlusses war die fundamentale Geschäftsgrundlage für den Abschluss des DSL-Übergangstarifs. Da die Telekom als Vertragspartner die Hauptleistungspflicht um fast ein Jahr verschiebt, ist die Geschäftsgrundlage für den teuren Übergangstarif gemäß § 313 BGB gestört bzw. entfallen. Es ist mir als Kunden nicht zuzumuten, das alleinige wirtschaftliche Risiko von Ausbauverzögerungen über einen teuren Brückentarif zu tragen. Ich verweise hierzu auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil III ZR 8/25) bezüglich der Unzulässigkeit künstlicher Mindestvertragslaufzeiten bei Glasfaser-Vorvertragsprodukten.

​Mein lösungsorientierter Vorschlag:

Da ich das Glasfaserprodukt im August nach wie vor sehr gerne nutzen möchte und ein loyaler Kunde bleiben will, suche ich eine faire kaufmännische Einigung mit eurem Beschwerdemanagement:

​Rückwirkende Gutschrift: Ich bitte um eine Gutschrift auf mein Kundenkonto für die bisherigen 8 Monate Verzögerung (Oktober 2025 bis Mai 2026) in Höhe der Preisdifferenz von je 28,00 € (Gesamtbetrag: 224,00 €).

​Laufende Preisanpassung: Ich bitte darum, die monatliche Grundgebühr für den laufenden Übergangs-DSL-Tarif ab sofort bis zur tatsächlichen Glasfaser-Aktivierung im August 2026 auf das Niveau des versprochenen Einstiegspreises von 19,95 € anzupassen.

​Sollte eine solche kulante Preisanpassung nicht möglich sein, sehe ich mich leider gezwungen, das gesamte Vertragswerk (sowohl das DSL-Übergangsprodukt als auch den Glasfaser-Vorvertrag) aufgrund anhaltender Leistungsverzögerung außerordentlich gemäß § 314 BGB zu kündigen.

​Meine Kundendaten sind vollständig in meinem Forenprofil hinterlegt. Ich hoffe auf eine unkomplizierte und kundenfreundliche Lösung.

​Vielen Dank für eure Unterstützung und beste Grüße

Andreas De Caro

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      vor einem Monat

      Avicii
      Hallo liebes Telekom-hilft-Team, ​ich wende mich heute an euch, da sich mein am 28.06.2025 gebuchter Glasfaseranschluss (Tarif „Glasfaser 300“, Kundendaten im Profil hinterlegt) massiv verzögert. ​Laut der ursprünglichen Vereinbarung und Auftragsbestätigung wurde mir die Fertigstellung für den 13.10.2025 in Aussicht gestellt. Zur Überbrückung dieser Wartezeit wurde mir das VDSL-Übergangsprodukt „Zuhause Sofort L“ (Kundendaten im Profil hinterlegt) eingerichtet. ​Die aktuelle Situation: In meinem offiziellen Glasfaser-Portal steht nun die Information, dass sich die Fertigstellung des Ausbaus auf den 21.08.2026 verzögert (siehe beigefügten Screenshot). Das bedeutet eine unverschuldete Verzögerung von insgesamt über 10 Monaten. ​Das Problem liegt in der Tarifstruktur des Übergangsvertrags: Nach Ablauf der ersten 3 rabattierten Monate zahle ich nun seit Oktober 2025 den vollen DSL-Standardpreis von 47,95 € monatlich. Hätte der Glasfaseranschluss wie vereinbart im Oktober 2025 funktioniert, würde ich seither den vertraglich zugesicherten Glasfaser-Einstiegspreis von 19,95 € bezahlen. Durch die Ausbauverzögerung entsteht mir somit Monat für Monat eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung von 28,00 € (47,95 € abzüglich 19,95 €) für eine technologisch schwächere VDSL-Leistung. ​Rechtliche Einordnung: Die zeitnahe Bereitstellung des Glasfaseranschlusses war die fundamentale Geschäftsgrundlage für den Abschluss des DSL-Übergangstarifs. Da die Telekom als Vertragspartner die Hauptleistungspflicht um fast ein Jahr verschiebt, ist die Geschäftsgrundlage für den teuren Übergangstarif gemäß § 313 BGB gestört bzw. entfallen. Es ist mir als Kunden nicht zuzumuten, das alleinige wirtschaftliche Risiko von Ausbauverzögerungen über einen teuren Brückentarif zu tragen. Ich verweise hierzu auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil III ZR 8/25) bezüglich der Unzulässigkeit künstlicher Mindestvertragslaufzeiten bei Glasfaser-Vorvertragsprodukten. ​Mein lösungsorientierter Vorschlag: Da ich das Glasfaserprodukt im August nach wie vor sehr gerne nutzen möchte und ein loyaler Kunde bleiben will, suche ich eine faire kaufmännische Einigung mit eurem Beschwerdemanagement: ​Rückwirkende Gutschrift: Ich bitte um eine Gutschrift auf mein Kundenkonto für die bisherigen 8 Monate Verzögerung (Oktober 2025 bis Mai 2026) in Höhe der Preisdifferenz von je 28,00 € (Gesamtbetrag: 224,00 €). ​Laufende Preisanpassung: Ich bitte darum, die monatliche Grundgebühr für den laufenden Übergangs-DSL-Tarif ab sofort bis zur tatsächlichen Glasfaser-Aktivierung im August 2026 auf das Niveau des versprochenen Einstiegspreises von 19,95 € anzupassen. ​Sollte eine solche kulante Preisanpassung nicht möglich sein, sehe ich mich leider gezwungen, das gesamte Vertragswerk (sowohl das DSL-Übergangsprodukt als auch den Glasfaser-Vorvertrag) aufgrund anhaltender Leistungsverzögerung außerordentlich gemäß § 314 BGB zu kündigen. ​Meine Kundendaten sind vollständig in meinem Forenprofil hinterlegt. Ich hoffe auf eine unkomplizierte und kundenfreundliche Lösung. ​Vielen Dank für eure Unterstützung und beste Grüße Andreas De Caro

      Hallo liebes Telekom-hilft-Team,

      ​ich wende mich heute an euch, da sich mein am 28.06.2025 gebuchter Glasfaseranschluss (Tarif „Glasfaser 300“, Kundendaten im Profil hinterlegt) massiv verzögert.

      ​Laut der ursprünglichen Vereinbarung und Auftragsbestätigung wurde mir die Fertigstellung für den 13.10.2025 in Aussicht gestellt. Zur Überbrückung dieser Wartezeit wurde mir das VDSL-Übergangsprodukt „Zuhause Sofort L“ (Kundendaten im Profil hinterlegt) eingerichtet.

      ​Die aktuelle Situation:

      In meinem offiziellen Glasfaser-Portal steht nun die Information, dass sich die Fertigstellung des Ausbaus auf den 21.08.2026 verzögert (siehe beigefügten Screenshot). Das bedeutet eine unverschuldete Verzögerung von insgesamt über 10 Monaten.

      ​Das Problem liegt in der Tarifstruktur des Übergangsvertrags:

      Nach Ablauf der ersten 3 rabattierten Monate zahle ich nun seit Oktober 2025 den vollen DSL-Standardpreis von 47,95 € monatlich. Hätte der Glasfaseranschluss wie vereinbart im Oktober 2025 funktioniert, würde ich seither den vertraglich zugesicherten Glasfaser-Einstiegspreis von 19,95 € bezahlen. Durch die Ausbauverzögerung entsteht mir somit Monat für Monat eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung von 28,00 € (47,95 € abzüglich 19,95 €) für eine technologisch schwächere VDSL-Leistung.

      ​Rechtliche Einordnung:

      Die zeitnahe Bereitstellung des Glasfaseranschlusses war die fundamentale Geschäftsgrundlage für den Abschluss des DSL-Übergangstarifs. Da die Telekom als Vertragspartner die Hauptleistungspflicht um fast ein Jahr verschiebt, ist die Geschäftsgrundlage für den teuren Übergangstarif gemäß § 313 BGB gestört bzw. entfallen. Es ist mir als Kunden nicht zuzumuten, das alleinige wirtschaftliche Risiko von Ausbauverzögerungen über einen teuren Brückentarif zu tragen. Ich verweise hierzu auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil III ZR 8/25) bezüglich der Unzulässigkeit künstlicher Mindestvertragslaufzeiten bei Glasfaser-Vorvertragsprodukten.

      ​Mein lösungsorientierter Vorschlag:

      Da ich das Glasfaserprodukt im August nach wie vor sehr gerne nutzen möchte und ein loyaler Kunde bleiben will, suche ich eine faire kaufmännische Einigung mit eurem Beschwerdemanagement:

      ​Rückwirkende Gutschrift: Ich bitte um eine Gutschrift auf mein Kundenkonto für die bisherigen 8 Monate Verzögerung (Oktober 2025 bis Mai 2026) in Höhe der Preisdifferenz von je 28,00 € (Gesamtbetrag: 224,00 €).

      ​Laufende Preisanpassung: Ich bitte darum, die monatliche Grundgebühr für den laufenden Übergangs-DSL-Tarif ab sofort bis zur tatsächlichen Glasfaser-Aktivierung im August 2026 auf das Niveau des versprochenen Einstiegspreises von 19,95 € anzupassen.

      ​Sollte eine solche kulante Preisanpassung nicht möglich sein, sehe ich mich leider gezwungen, das gesamte Vertragswerk (sowohl das DSL-Übergangsprodukt als auch den Glasfaser-Vorvertrag) aufgrund anhaltender Leistungsverzögerung außerordentlich gemäß § 314 BGB zu kündigen.

      ​Meine Kundendaten sind vollständig in meinem Forenprofil hinterlegt. Ich hoffe auf eine unkomplizierte und kundenfreundliche Lösung.

      ​Vielen Dank für eure Unterstützung und beste Grüße

      Andreas De Caro

      Avicii

      Hallo liebes Telekom-hilft-Team,

      ​ich wende mich heute an euch, da sich mein am 28.06.2025 gebuchter Glasfaseranschluss (Tarif „Glasfaser 300“, Kundendaten im Profil hinterlegt) massiv verzögert.

      ​Laut der ursprünglichen Vereinbarung und Auftragsbestätigung wurde mir die Fertigstellung für den 13.10.2025 in Aussicht gestellt. Zur Überbrückung dieser Wartezeit wurde mir das VDSL-Übergangsprodukt „Zuhause Sofort L“ (Kundendaten im Profil hinterlegt) eingerichtet.

      ​Die aktuelle Situation:

      In meinem offiziellen Glasfaser-Portal steht nun die Information, dass sich die Fertigstellung des Ausbaus auf den 21.08.2026 verzögert (siehe beigefügten Screenshot). Das bedeutet eine unverschuldete Verzögerung von insgesamt über 10 Monaten.

      ​Das Problem liegt in der Tarifstruktur des Übergangsvertrags:

      Nach Ablauf der ersten 3 rabattierten Monate zahle ich nun seit Oktober 2025 den vollen DSL-Standardpreis von 47,95 € monatlich. Hätte der Glasfaseranschluss wie vereinbart im Oktober 2025 funktioniert, würde ich seither den vertraglich zugesicherten Glasfaser-Einstiegspreis von 19,95 € bezahlen. Durch die Ausbauverzögerung entsteht mir somit Monat für Monat eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung von 28,00 € (47,95 € abzüglich 19,95 €) für eine technologisch schwächere VDSL-Leistung.

      ​Rechtliche Einordnung:

      Die zeitnahe Bereitstellung des Glasfaseranschlusses war die fundamentale Geschäftsgrundlage für den Abschluss des DSL-Übergangstarifs. Da die Telekom als Vertragspartner die Hauptleistungspflicht um fast ein Jahr verschiebt, ist die Geschäftsgrundlage für den teuren Übergangstarif gemäß § 313 BGB gestört bzw. entfallen. Es ist mir als Kunden nicht zuzumuten, das alleinige wirtschaftliche Risiko von Ausbauverzögerungen über einen teuren Brückentarif zu tragen. Ich verweise hierzu auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil III ZR 8/25) bezüglich der Unzulässigkeit künstlicher Mindestvertragslaufzeiten bei Glasfaser-Vorvertragsprodukten.

      ​Mein lösungsorientierter Vorschlag:

      Da ich das Glasfaserprodukt im August nach wie vor sehr gerne nutzen möchte und ein loyaler Kunde bleiben will, suche ich eine faire kaufmännische Einigung mit eurem Beschwerdemanagement:

      ​Rückwirkende Gutschrift: Ich bitte um eine Gutschrift auf mein Kundenkonto für die bisherigen 8 Monate Verzögerung (Oktober 2025 bis Mai 2026) in Höhe der Preisdifferenz von je 28,00 € (Gesamtbetrag: 224,00 €).

      ​Laufende Preisanpassung: Ich bitte darum, die monatliche Grundgebühr für den laufenden Übergangs-DSL-Tarif ab sofort bis zur tatsächlichen Glasfaser-Aktivierung im August 2026 auf das Niveau des versprochenen Einstiegspreises von 19,95 € anzupassen.

      ​Sollte eine solche kulante Preisanpassung nicht möglich sein, sehe ich mich leider gezwungen, das gesamte Vertragswerk (sowohl das DSL-Übergangsprodukt als auch den Glasfaser-Vorvertrag) aufgrund anhaltender Leistungsverzögerung außerordentlich gemäß § 314 BGB zu kündigen.

      ​Meine Kundendaten sind vollständig in meinem Forenprofil hinterlegt. Ich hoffe auf eine unkomplizierte und kundenfreundliche Lösung.

      ​Vielen Dank für eure Unterstützung und beste Grüße

      Andreas De Caro

      Hmm.. man könnte nun.... auch als Helfer hier mal die KI befragen ....moment.... dauert ja nicht lange. 

      KI sagt :

      Wir können nachvollziehen, dass die erneute Verschiebung des Glasfaserausbaus für Sie enttäuschend ist und Sie sich eine frühere Bereitstellung des Anschlusses gewünscht hätten. Nach Prüfung Ihres Anliegens können wir Ihrem Vorschlag einer rückwirkenden Erstattung der Preisdifferenz sowie einer dauerhaften Reduzierung des Entgelts für den Übergangsanschluss jedoch nicht entsprechen.

      Der von Ihnen genutzte Tarif „Zuhause Sofort L“ stellt einen eigenständigen Telekommunikationsvertrag mit einer vertraglich vereinbarten Leistung und einem vertraglich vereinbarten Entgelt dar. Die vereinbarte Leistung wird Ihnen nach unseren Informationen vertragsgemäß bereitgestellt. Eine nachträgliche Anpassung des vereinbarten Entgelts allein aufgrund einer Verzögerung des Glasfaserausbaus ist daher rechtlich nicht vorgesehen.

      Auch die von Ihnen angeführte Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB führt vorliegend nicht zu einem Anspruch auf eine Anpassung der Vergütung des Übergangsvertrages. Voraussetzung hierfür wäre, dass sich Umstände schwerwiegend verändert haben, die von beiden Vertragsparteien zur Grundlage des konkreten Vertrages gemacht wurden und dem betroffenen Vertragspartner das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. Der Übergangstarif dient zwar der Überbrückung bis zur späteren Glasfaserbereitstellung, bleibt jedoch rechtlich ein selbstständiger Vertrag mit eigener Leistungs- und Preisvereinbarung. Das Risiko von Verzögerungen bei Infrastrukturmaßnahmen liegt nicht automatisch außerhalb des vertraglich übernommenen Risikobereichs.

      Ebenso begründet die Verschiebung des Ausbauzeitpunktes derzeit keinen Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung gemäß § 314 BGB. Ein wichtiger Grund liegt regelmäßig erst dann vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen das Festhalten am Vertrag unzumutbar geworden ist. Da die vertraglich geschuldete DSL-Leistung weiterhin vollständig erbracht wird, ist diese Voraussetzung grundsätzlich nicht erfüllt.

      Hinsichtlich des von Ihnen genannten BGH-Urteils III ZR 8/25 weisen wir darauf hin, dass sich die dort behandelte Fragestellung auf die Wirksamkeit bestimmter Vertragslaufzeiten und Vertragsgestaltungen bei Glasfaser-Vorverträgen bezieht. Ein genereller Anspruch auf Erstattung von Entgeltdifferenzen zwischen einem aktiv bereitgestellten Übergangstarif und einem künftig vorgesehenen Glasfasertarif lässt sich daraus nicht ableiten.

      Der im Glasfaserportal genannte Termin stellt zudem eine Prognose des aktuellen Ausbaufortschritts dar. Bei Ausbauprojekten können sich aufgrund behördlicher Genehmigungen, Tiefbauarbeiten, Kapazitätsengpässen oder anderer externer Faktoren Terminänderungen ergeben, auf die wir nur begrenzten Einfluss haben.

      Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Selbstverständlich werden wir Ihren Glasfaserauftrag weiterhin aktiv begleiten und informieren Sie, sobald neue Informationen zum Ausbaufortschritt oder ein verbindlicher Bereitstellungstermin vorliegen.

      *****************

      Achtung, das ist nur das was mir die KI so mitteilt wenn ich eine Antwort auf den Opener des TE erfrage.

      Da ich nicht bei der THC arbeite habe ich nur mal aus Interesse abgefragt was da so bei rauskommt wenn man KI`s aufeinander treffen lässt.

      Biste Grüße und schönen Sonntag

      4

      von

      vor einem Monat

      Avicii

      auf die Prüfung meiner berechtigten Kulanzforderung durch einen offiziellen Mitarbeiter.

      @Ludwig II 

      Bitte die Lösungsmarkierung wieder aufheben. Mein Anliegen ist für mich absolut nicht gelöst.

      An das Telekom-Team: Ich warte hier weiterhin dringend auf die Prüfung meiner berechtigten Kulanzforderung durch einen offiziellen Mitarbeiter. Die hier von anderen Nutzern getätigten Aussagen stellen für mich keine Lösung dar.

      Avicii

      auf die Prüfung meiner berechtigten Kulanzforderung durch einen offiziellen Mitarbeiter.

      Wie kommst du da nur drauf?

      von

      vor einem Monat

      Avicii

      meiner berechtigten Kulanzforderung

      @Ludwig II 

      Bitte die Lösungsmarkierung wieder aufheben. Mein Anliegen ist für mich absolut nicht gelöst.

      An das Telekom-Team: Ich warte hier weiterhin dringend auf die Prüfung meiner berechtigten Kulanzforderung durch einen offiziellen Mitarbeiter. Die hier von anderen Nutzern getätigten Aussagen stellen für mich keine Lösung dar.

      Avicii

      meiner berechtigten Kulanzforderung

      Eine Kulanz kann nicht gefordert werden dann wäre es keine.

      Zusätzlich fehlt hier jede Grundlage für irgendeine Kulanz. 

      Insofern ist die Lösung inhaltlich völlig korrekt. 

      von

      vor einem Monat

      Avicii

      Ich warte hier weiterhin dringend auf die Prüfung meiner berechtigten Kulanzforderung

      @Ludwig II 

      Bitte die Lösungsmarkierung wieder aufheben. Mein Anliegen ist für mich absolut nicht gelöst.

      An das Telekom-Team: Ich warte hier weiterhin dringend auf die Prüfung meiner berechtigten Kulanzforderung durch einen offiziellen Mitarbeiter. Die hier von anderen Nutzern getätigten Aussagen stellen für mich keine Lösung dar.

      Avicii

      Ich warte hier weiterhin dringend auf die Prüfung meiner berechtigten Kulanzforderung

      Da Kulanz eine freiwillige Leistung, ohne rechtliche Verpflichtung ist, kann man diese auch nicht einfordern!

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 29 Tagen

      Hallo @Avicii,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.

       

      Ich verstehe, dass dich die Verzögerung ärgert, und das tut mir wirklich leid. 

      Dennoch kann ich deinem Wunsch leider nicht nachkommen.

       

      In deinem Glasfaserportal wirst du über aktuelle Verzögerungen im Ausbau informiert, so wie bereits im letzten Jahr geschehen.

       

      Sobald dein Glasfaser-Anschluss bereitgestellt wird, erhältst du erneut den vereinbarten Sonderpreis.

       

      Daher muss ich hier meinen Vorrednern beipflichten.

      Die von dir geforderte Erstattung kann nicht veranlasst werden.

       

      Viele Grüße

      Anja 

       

       

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