Verzögerung Glasfaser bis Aug 2026: Kulanz erbeten für Zuhause Sofort L
vor 3 Stunden
Hallo liebes Telekom-hilft-Team,
ich wende mich heute an euch, da sich mein am 28.06.2025 gebuchter Glasfaseranschluss (Tarif „Glasfaser 300“, Kundendaten im Profil hinterlegt) massiv verzögert.
Laut der ursprünglichen Vereinbarung und Auftragsbestätigung wurde mir die Fertigstellung für den 13.10.2025 in Aussicht gestellt. Zur Überbrückung dieser Wartezeit wurde mir das VDSL-Übergangsprodukt „Zuhause Sofort L“ (Kundendaten im Profil hinterlegt) eingerichtet.
Die aktuelle Situation:
In meinem offiziellen Glasfaser-Portal steht nun die Information, dass sich die Fertigstellung des Ausbaus auf den 21.08.2026 verzögert (siehe beigefügten Screenshot). Das bedeutet eine unverschuldete Verzögerung von insgesamt über 10 Monaten.
Das Problem liegt in der Tarifstruktur des Übergangsvertrags:
Nach Ablauf der ersten 3 rabattierten Monate zahle ich nun seit Oktober 2025 den vollen DSL-Standardpreis von 47,95 € monatlich. Hätte der Glasfaseranschluss wie vereinbart im Oktober 2025 funktioniert, würde ich seither den vertraglich zugesicherten Glasfaser-Einstiegspreis von 19,95 € bezahlen. Durch die Ausbauverzögerung entsteht mir somit Monat für Monat eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung von 28,00 € (47,95 € abzüglich 19,95 €) für eine technologisch schwächere VDSL-Leistung.
Rechtliche Einordnung:
Die zeitnahe Bereitstellung des Glasfaseranschlusses war die fundamentale Geschäftsgrundlage für den Abschluss des DSL-Übergangstarifs. Da die Telekom als Vertragspartner die Hauptleistungspflicht um fast ein Jahr verschiebt, ist die Geschäftsgrundlage für den teuren Übergangstarif gemäß § 313 BGB gestört bzw. entfallen. Es ist mir als Kunden nicht zuzumuten, das alleinige wirtschaftliche Risiko von Ausbauverzögerungen über einen teuren Brückentarif zu tragen. Ich verweise hierzu auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil III ZR 8/25) bezüglich der Unzulässigkeit künstlicher Mindestvertragslaufzeiten bei Glasfaser-Vorvertragsprodukten.
Mein lösungsorientierter Vorschlag:
Da ich das Glasfaserprodukt im August nach wie vor sehr gerne nutzen möchte und ein loyaler Kunde bleiben will, suche ich eine faire kaufmännische Einigung mit eurem Beschwerdemanagement:
Rückwirkende Gutschrift: Ich bitte um eine Gutschrift auf mein Kundenkonto für die bisherigen 8 Monate Verzögerung (Oktober 2025 bis Mai 2026) in Höhe der Preisdifferenz von je 28,00 € (Gesamtbetrag: 224,00 €).
Laufende Preisanpassung: Ich bitte darum, die monatliche Grundgebühr für den laufenden Übergangs-DSL-Tarif ab sofort bis zur tatsächlichen Glasfaser-Aktivierung im August 2026 auf das Niveau des versprochenen Einstiegspreises von 19,95 € anzupassen.
Sollte eine solche kulante Preisanpassung nicht möglich sein, sehe ich mich leider gezwungen, das gesamte Vertragswerk (sowohl das DSL-Übergangsprodukt als auch den Glasfaser-Vorvertrag) aufgrund anhaltender Leistungsverzögerung außerordentlich gemäß § 314 BGB zu kündigen.
Meine Kundendaten sind vollständig in meinem Forenprofil hinterlegt. Ich hoffe auf eine unkomplizierte und kundenfreundliche Lösung.
Vielen Dank für eure Unterstützung und beste Grüße
Andreas De Caro
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vor 3 Stunden
@Avicii und wenn du später Glasfaser bekommst, willst du gleich den vollen Preis bezahlen ?
2
von
vor 3 Stunden
@Smart-und-Clever Nein, natürlich nicht. Das sind vertraglich und rechtlich zwei völlig verschiedene Dinge.
Mein eigentlicher Tarif „Glasfaser 300“ wurde mir laut Auftragsbestätigung mit einer 6-monatigen Promotion-Phase von je 19,95 € ab Bereitstellung zugesichert. Diese vereinbarte Vertragskondition muss ab dem tatsächlichen Schaltungstermin im August 2026 natürlich auch vollumfänglich für 6 Monate laufen.
Die jetzige Forderung nach einer Preisanpassung auf 19,95 € für das DSL-Provisorium ist eine reine Kulanzregelung bzw. Schadensbegrenzung für die massive Verzögerung von über 10 Monaten. Ich zahle aktuell 47,95 € für eine langsame Kupferleitung, weil die Telekom den Ausbau nicht pünktlich geschafft hat. Es kann nicht sein, dass der Kunde das wirtschaftliche Risiko für die Bauverzögerung trägt.
Die Kulanz für den Verzug jetzt und die vereinbarten Rabattmonate ab Schaltung sind zwei getrennte Paar Schuhe.
0
von
vor 2 Stunden
Ich zahle aktuell 47,95 € für eine langsame Kupferleitung, weil die Telekom den Ausbau nicht pünktlich geschafft hat.
@Smart-und-Clever Nein, natürlich nicht. Das sind vertraglich und rechtlich zwei völlig verschiedene Dinge.
Mein eigentlicher Tarif „Glasfaser 300“ wurde mir laut Auftragsbestätigung mit einer 6-monatigen Promotion-Phase von je 19,95 € ab Bereitstellung zugesichert. Diese vereinbarte Vertragskondition muss ab dem tatsächlichen Schaltungstermin im August 2026 natürlich auch vollumfänglich für 6 Monate laufen.
Die jetzige Forderung nach einer Preisanpassung auf 19,95 € für das DSL-Provisorium ist eine reine Kulanzregelung bzw. Schadensbegrenzung für die massive Verzögerung von über 10 Monaten. Ich zahle aktuell 47,95 € für eine langsame Kupferleitung, weil die Telekom den Ausbau nicht pünktlich geschafft hat. Es kann nicht sein, dass der Kunde das wirtschaftliche Risiko für die Bauverzögerung trägt.
Die Kulanz für den Verzug jetzt und die vereinbarten Rabattmonate ab Schaltung sind zwei getrennte Paar Schuhe.
Die zahlst Du, weil du sie beauftragt hast. Man kann den Glasfaservertrag auch ohne Übergangslösung abschließen.
Und ob das jetzt taktisch klug ist, eine Preisminderung auf 19,95 Euro für die gesamte "Wartezeit" zu verlangen, einen Preis den du nirgends am Markt für dieses Produkt erhalten würdest, sei mal dahingestellt. Aber mal schau'n was die Telekom dir anbieten wird.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
@Avicii
3-facher Verstoß gegen Datenschutzregel - zwei Auftragsnummern im Text und eine im Anhang.
-
Ist nicht zulässig - und muss editiert werden, Du hast dazu 1 h Zeit nach Veröffentlichung Deines Beitrags.
-
Ansonsten wird das von den hier Autorisierten vorgenommen.
1
von
vor 3 Stunden
Danke für die Info bereits erledigt.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
@Avicii
Dein KI Müll zeigt wunderbar dass KI bei rechtlichen Problemen untauglich ist.
Dein Anliegen ist schlicht absurd und juristisch nicht abgedeckt.
0
vor 2 Stunden
@Avicii
Ich will dir da die Hoffnung nicht nehmen,
Aber da wird leider etwas durcheinander gebracht.
Das Glasfaseraktivierungs Datum ist nur ein Vorraussichtlicher Termin und für den Glasfaser Tarif hast du noch nicht einmal die Richtige Auftragsbestätigung bekommen.
Damit ist dein Urteilseinwurf hier nicht greifend. Und der betrifft nur die 24 Monate Mindestlaufzeit.
Falls du willst kann mann das noch weiter ausführen.
Aber du kannst dein Glück auch bei jemandem vom Telekom Team hier probieren.
Meine Wartezeit auf Glasfaser ist übrigens schon etwas länger.
Edit jetzt habe ich wohl zu lange zum Schreiben gebraucht 😇
0
vor 2 Stunden
Wie ich dieses geschwurbel der elektronischen Blödheit (Ki) hasse.
1
von
vor 2 Stunden
Blödheit (Ki)
Wie ich dieses geschwurbel der elektronischen Blödheit (Ki) hasse.
Ja und das Peinliche ist das auch schon Rechtsanwälte damit erwischt wurde das sie KI genutzt hatten 🙊😂😂😂
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von