Viel zu später Kündigungstermin lt. Kündigungsbestätigung

vor 2 Jahren

Moin,

ich habe gestern meinen Festnetzvertrag mit abgelaufener MVLZ gekündigt und heute die Kündigungsbestätigung erhalten. Als gewünschtes Vertragsende hatte ich den 04.06.23 gewählt, also direkt nach dem einen Monat Kündigungsfrist, in der Bestätigung ist jedoch der 08.01.24 als Termin vermerkt, also genau 4 Jahre nach Vertragsbeginn. Jetzt wollt ich wissen, ob hier ein Fehler vorliegt.


Dazu kommt, dass ich zum 01.06.23 umziehe, an einen Standort an dem meine Ansprüche in Sachen Download-Geschwindigkeit von der Telekom nicht gedeckt werden können. Würde hier nicht sowieso ein Sonderkündigungsrecht greifen?

 

Wie gehe ich am besten vor?

 

MfG Arne


Vertragsdaten lt. Kundencenter

Vertragsbeginn:  09.01.2020

Ender der MVLZ05.06.2023 (Datum heute in einem Monat)

Eingang der Kündigung spätestens am: 05.05.2023 (Datum heute)

Kündigungsfrist: 05.05.2023 (Datum heute)

Status: Aktuelles Ende der Vertragslaufzeit 05.06.2023 (Datum heute in einem Monat)
Vertragsende lt. Kündigungsbestätigung: 08.01.2024

370

6

  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    Zum ersten: Hört sich nach einem Fehler bei der Bearbeitung an, müsste sich mal ein Teamie ansehen.

    Zum anderen: Wenn der bisherige Vertrag nicht 1:1 umgezogen werden kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von 1 Monat, vollkommen richtig.

     

    Dein Profil hast du ja befüllt, ich rufe mal das Team herbei. Fröhlich 

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Theoretisch irrelevant, ja Fröhlich 

  • vor 2 Jahren

    @stein.arne  schrieb:
    Dazu kommt, dass ich zum 01.06.23 umziehe, an einen Standort an dem meine Ansprüche in Sachen Download-Geschwindigkeit von der Telekom nicht gedeckt werden können. Würde hier nicht sowieso ein Sonderkündigungsrecht greifen?

    Ist zwar im aktuellen Fall auch irrelevant, aber deine persönlichen Ansprüche sind vom Sonderkündigungsrecht ausgenommen.

    Wäre die MVLZ bisher nicht erfüllt, aber der aktuelle Tarif am neuen Standort schaltbar, dann hätte dir die Telekom (oder auch ein anderer Anbieter) kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Gelöschter Nutzer  schrieb:
    aber deine persönlichen Ansprüche sind vom Sonderkündigungsrecht ausgenommen.

    Sorry für die Unklarheit. Mit meinen "Ansprüchen" war die Bandbreite des bereits laufenden Vertrags gemeint. 🙂

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