Vorschriften Einfamilienhaus für Platzierung HÜP Glasfaser

vor 3 Jahren

Hallo,

 

ein Subunternehmer hat die Glasfaserleitung vom Strassen-Schrank der Telekom bis in unser Haus verlegt. (durch die Kellerwand in den Hasutechnik-Raum)

Die Glasfaserleitung wurde soweit ins Haus reingezogen, dass sie bis zum Router reicht. (ca. 10 m)  Soweit alles gut.

 

Der nächste Subunternehmer der den HÜP installieren soll, wollte mir im Technikraum nur 1,5 m (nicht 3 m, wie man sonst in den Foren liest) übriglassen und den Rest abschneiden. Er berief sich auf Telekom-Brandvorschriften, die das so vorschreiben sollen.

Die Kürzung auf 1,5 m habe ich abgelehnt und die Installation auf meine Gefahr verlangt. Bei der Menge an PVC-Kanälen und sonstigen brennbaren Dämmstoffen an Rohrleitungen im Technikraum finde ich den Brandschutzeinwand lächerlich. Ich habe angeboten die Übernahme jeglicher Risiken schriftlich zu bestätigen, was wiederum vom Subunternehmer abgelehnt wurde.

Wir stecken jetzt in einer Patt-Situation.

 

Wenn ich in machen Beiträgen lese, dass Glasfaserleitungen ohne HÜP bis zum Übergabepunkt zum Router verlegt werden, dann verstehe die Welt nicht mehr!

 

Wie kommen wir da weiter?

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