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Vorzeitige Kündigung des Routers (Speedport Smart 4) zur Miete und Schadenersatz bei Upgrade auf Speedport 7

vor 27 Minuten

Liebe Community,

ich habe vorletzte Woche in einem Telefontermin mit dem technischen Service ein Upgrade meines bisherigen Speedport Smart 4 auf den neuen Speedport 7 angeboten bekommen, was ich dann auch angenommen hatte.

Ich wurde lediglich darauf hingewiesen, dass das neue Gerät in der Miete um 0,95 € pro Monat teurer würde, womit ich einverstanden war.

Als ich nun den bisherigen Router zurückschicken wollte, wurde ich über das Portal darauf hingewiesen, dass ein Schadenersatz bei vorzeitiger Kündigung (Vertragsbeginn war der 28.02.2025) fällig würde.

Habt ihr hier genauere Informationen für mich, wie sich dieser Schadenersatz (50 % der noch fälligen Monatsmieten?) bei einem Upgrade gestaltet bzw. ob er bei einem solchen Upgrade auch anfällt? Ich hatte eigentlich damit gerechnet, dass mich der Servicemitarbeiter hierauf hinweisen würde.

Herzlichen Dank!

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 17 Minuten

      @SvDe1 

      Das ist kein Upgrade, sondern du hast einfach einen neuen Router gemietet. Da bei dem bisherigen die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist, misst du bei Rücksendung Schadenersatz leisten.

      Und außer, dass er Wifi 7 kann, ist der 7 nicht besser als der 4. Eher schlechter, da man den 7 kaum noch selbst konfigurieren kann.

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    • vor 12 Minuten

      @SvDe1 unter den geschilderten Umständen hätte ich tatsächlich den Hinweis seitens des CCA erwartet

      Wurde die Empfehlung für das Upgrade irgendwie begründet?

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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