Wann gilt Sonderkündigungsrecht und warum kommt ungewollt ein Auftrag zustande?

vor 13 Jahren

Hilfeeeeee!

Ich habe im Rahmen der Kündigung von Telefon/Internet versucht evtl. ein Sonderkündigungsrecht zu erhalten. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe ich bis heute nicht erhalten, nur auf Nachfrage die unten anliegende Mail, die nur weitere Fragen bei mir aufwarf. Die Telekom stellt an meinem zukünftigen Wohnort ("auf dem Land") nur eine DSL-Leitung bis 2Mbit zur Verfügung (aktuell bis zu 6Mbit).

Meine Fragen sind im folgende Schreiben an den Telekom-Kundenservice mit "FRAGE" gekennzeichnet.

Danke im Voraus für eine Klärung (hoffentlich)!



Mail an Telekom-Kundenservice vom 15.3.2013:

Lieber Telekom-Kundenservice,

ich hatte befürchtet, daß es komplizierter wird - bitte beantworten Sie daher für mein besseres Verständnis noch die Fragen in meinen Text:

1. In Otter (einem kleinen Dorf in Niedersachsen) steht lt. T-Punkt und befreundeten Dorfbewohnern aus der Nachbarschaft derzeit DSL höchstens bis zu 2 Mbit zur Verfügung. Das wird sich bis zu meinem Umzug Mitte Mai nicht ändern, auch nicht durch eine detaillierte Prüfung. Der Bedarf (2 Erwachsene plus 2 18 jährige Kinder - 4 Internet Junkies - ist aber durchaus VDSL, also 50 MBit.

FRAGE:

Gilt das Sonderkündigungsrecht kulanterweise wenn am neuen Wohnort (DSL 2000) nicht die Geschwindigkeit des alten Wohnorts (DSL 6000) zur Verfügung gestellt werden kann?

oder

gilt: gibt es am neuen Wohnort grundsätzlich DSL, dann gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht?



2. Es gilt bis auf Weiteres meine schriftliche Kündigung, meine Anfrage war kein Auftrag! Ich erwarte eine Prüfung und Beurteilung der Lage am neuen Wohnort bereits VOR Umzug.

FRAGE:

a) Angenommen ich verfahre wie vorgeschlagen (Umzugsauftrag und Prüfung erst im Zuge des Umzugs) - Umzug ca. 15.5.2013

- wie hoch sind die Kosten für "Umzug" und Prüfung?
- wie ist der genaue Vertragszeitpunkt (Beginn) falls das Sonderkündigungsrecht nicht in Frage kommt?


Aufgrund des bei weitem nicht ausreichenden DSL-Anschlussen habe ich mich ab Mitte Mai am neuen Wohnort bereits für einen anderen Anbieter entschieden, der "bis zu" 100 MBit bewirbt. Es macht daher für mich keinen Sinn, bis zum Umzug auf eine Prüfung zu warten um im Anschluß festzustellen, daß ich mir einen anderen Anbieter suchen muß und ggf. einige Wochen ohne Internet (oder nur mit langsamen) zu sein. Das gibt innerhalb der Familie Mord- und Totschlag ;-)) und ist sicherlich verständlich.

Gerne würde ich (genau wie meine Partnerin) bei der Telekom bleiben, wenn denn am neuen Ort ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stünden. Jetzt werden wir (gefühlt) für den Umzug auch noch bestraft und müssen vertraglich festgelegt gemeinsam 420€ (ich 5, meine Partnerin 7 Monate) quasi leistungsfrei bis zu den Vertragenden weiterzahlen. Das fühlt sich nicht wirklich gut an.

Schönen Gruß,
P.B.



Am 15.03.2013 um 17:26 schrieb Info@telekom.de:


Sehr geehrter Herr B.,

gut, dass Sie nachfragen, wenn Ihnen etwas unklar ist. Wie gewünscht, haben wir Ihr Anliegen zur Sonderkündigung sorgfältig geprüft und haben dabei Folgendes festgestellt:

Bevor eine Sonderkündigung ausgeführt wird, ist eine detaillierte Prüfung notwendig, um sicherzustellen, dass wir eventuell an Ihrem neuem Wohnort Mühlenstr. 3a in Otter eventuell doch eine DSL Bandbreite bereitstellen können. Diese Prüfung wird im Zuge Ihres Umzuges ausgeführt, können wir an Ihrem am neuem Standort kein DSL zur Verfügung stellen, können Sie den Auftrag widerrufen und können vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Sie erhalten eine Auftragsbestätigung von uns und haben ab Erhalt dieser ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.

Informationen finden Sie auch in Ihren Vertragsunterlagen und in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter www.telekom.de/agb.

Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns. Sie erreichen uns jederzeit.

Mit freundlichen Grüßen

Kundenservice

Cornelia S.

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    • vor 13 Jahren

      Hallo Peter, ich habe Ihren Beitrag editiert, da er Mitarbeiternamen enthielt.
      Damit wir Ihr Anliegen klären können, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kundendaten, dem Link zu diesem  Thread und einer Rückrufnummer an unsere E-Mail-Adresse telekom-hilft@telekom-de - als Betreff verwenden Sie bitte "Festnetz: Sonderkündigungsrecht."
      Beste Grüße
      Wiebke

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    • vor 13 Jahren

      @TE: es muss der gleiche Speed am neuen Standort gehen, sonst gilt das Sonderkündigungsrecht.

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