Webseiten sowie Tourrent download blockieren | SpeedPort Pro Router

vor einem Jahr

Hallo zusammen,

ich will meine Wohnung für ein paar Tage als Airbnb vermieten und Internet für die Gäste anbieten. Ich will nicht, dass meine Gäste illegale bzw. nicht lizenzfreie Inhalte z.b. Filme downloaden.

Wie kann ich mein SpeedPort Pro Router so konfigurieren, dass solche Webseiten z.b. Tourrent blockiert sind? Braucht man für sowas ein bestimmtes Gerät? Habt ihr Erfahrung mit Airbnb und die Sache mit Downloaden?

Grüße

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    • vor einem Jahr

      Badr-Z

      Wie kann ich mein SpeedPort Pro Router so konfigurieren, dass solche Webseiten z.b. Tourrent blockiert sind?

      Wie kann ich mein SpeedPort Pro Router so konfigurieren, dass solche Webseiten z.b. Tourrent blockiert sind?
      Badr-Z
      Wie kann ich mein SpeedPort Pro Router so konfigurieren, dass solche Webseiten z.b. Tourrent blockiert sind?

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      2

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      wie kann ich in diesem Fall Internet anbieten Fröhlich

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      von

      vor einem Jahr

      @Badr-Z  schrieb:
      wie kann ich in diesem Fall Internet anbieten

      Die Gäste sollen ihr Handy mit ihrem Datenvolumen nutzen, wenn sie Internet brauchen....

       

      Technisch wirst du das nie "dicht" bekommen, außer durch Abschaltung und außer der Router kann so etwas wie Captive Portal bereitstellen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Badr-Z

      ich will meine Wohnung für ein paar Tage als Airbnb vermieten und Internet für die Gäste anbieten. Ich will nicht, dass meine Gäste illegale bzw. nicht lizenzfreie Inhalte z.b. Filme downloaden.

      ich will meine Wohnung für ein paar Tage als Airbnb vermieten und Internet für die Gäste anbieten. Ich will nicht, dass meine Gäste illegale bzw. nicht lizenzfreie Inhalte z.b. Filme downloaden.
      Badr-Z
      ich will meine Wohnung für ein paar Tage als Airbnb vermieten und Internet für die Gäste anbieten. Ich will nicht, dass meine Gäste illegale bzw. nicht lizenzfreie Inhalte z.b. Filme downloaden.

      Meines (bescheiden juristischen) Wissens bist Du von rechtlicher Haftung befreit, wenn die Airbnb-Nutzenden eine entsprechende Erklärung unterschreiben, dass sie nix Illegales per Internet tun.

       

      Solltest Du die Datenschutzstufe 2 aktivieren, erschwerst Du es auch entsprechenden "Verfolgern", Deinen Anschluss per IP zu ermitteln, da auch nach meinem bescheidenen Wissen, die Telekom Deine vorherigen WAN-IPs nach einer Änderung nach 7 Tagen löscht.

       

      Gruß Ulrich

      0

    • Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Sollte ich ein Bußgeld erhalten haben, müsste darauf vermerkt sein, zu welchem Zeitpunkt der Inhalt heruntergeladen wurde, nicht wahr? Durch die Bestätigung von Airbnb kann ich belegen, dass die Wohnung währenddessen vermietet war. Ich nehme an, in einem solchen Fall wäre der Gast verantwortlich. Doch was passiert, wenn der Gast ein Tourist ist?

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Auf die "Störerhaftung" würde ich mich als Polster aber nicht zurückfallen lassen, das ist wie so oft eher ein Papiertiger und in vielen Punkten sehr schwammig...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      @fdi: Na ja, ich würde das jetzt nicht "dramatisieren", Du kannst heute doch überall offene oder geschütze WLANs nutzen (Hotel, Bus, Bahn, Ferienwohnung, Supermärkte, Restaurants, Cafés...) und musst in der Regel beim Erhalt des WLAN-Schlüssels oder beim Internetverbindungsaufbau im offenen WLAN den Spielregeln des Betreibers zustimmen.

       

      Wenn @Badr-Z die Airbnb-Nutzenden eine entsprechende Erkärung unterschreiben lässt, die auch enthält, dass der WLAN-Schlüssel des Gäste-WLANs nicht weitergegeben werden darf, dann sollte in der Regel alles okay sein. Vielleicht bietet ja sogar Airbnb entsprechende rechtsichere Erklärungen an.

       

      Gruß Ulrich

      1

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter... aber wenn es dazu kommen sollte, dann wird es u.U. ein schwieriger und ungewisser Weg.

       

      Ist aber jedem überlassen, wie viel Risiko man da eingehen will. Ist ja nicht jeder ein potentieller Filesharer... Zwinkernd

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Auch dir ein freundliches Hallo @Badr-Z 

       

      Um das ganze kurz zu machen!

       

      Hier ein Ausschnitt aus den AGB: 5.1.a

      pamperlapescu_0-1704544689903.png

       


      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/49963.pdf?

       

      schöne Grüße

      0

    • vor einem Jahr

      @pamperlapescu: Ich bin kein Jurist, für mich ist die Nutzung des Gäste-WLANs aber kein "alleiniger Gebrauch", selbst wenn man(n) nicht anwesend sein sollte und ob ich damit als Anbieter von Telekommunikationsdiensten handele... zumindest nicht, wenn ich für diese Leistung kein zusätzliches Entgelt verlange. Aber, einfach eine/n Juristen/in fragen.

       

      Gruß Ulrich

       

      PS: Ich wundere mich immer wieder, dass über solche Sachen solch ein Aufriss gemacht wird. Hinterm Steuer wird über die Haltelinie am Stoppschild gefahren ohne zu halten, es wird nicht geblinkt, in der 30er Zone fährt man(n) natürlich 45 km/h, vorm Schuleingang wird auf dem Fahrrad-/Fußweg geparkt ...

      2

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      UlrichZ

      Ich wundere mich immer wieder, dass über solche Sachen solch ein Aufriss gemacht wird.

      Ich wundere mich immer wieder, dass über solche Sachen solch ein Aufriss gemacht wird.
      UlrichZ
      Ich wundere mich immer wieder, dass über solche Sachen solch ein Aufriss gemacht wird.

      Ich nicht.

      Gerade zivilrechtliche Urheberrechtsklagen können stressig und teuer sein. Unabhängig von der theoretischen Rechtslage kann Dich ein potenter Kläger in den Ruin treiben, selbst wenn schlussendlich Deine "Nichthaftung" festgestellt wird.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      UlrichZ

      Ich wundere mich immer wieder, dass über solche Sachen solch ein Aufriss gemacht wird.

      Ich wundere mich immer wieder, dass über solche Sachen solch ein Aufriss gemacht wird.
      UlrichZ
      Ich wundere mich immer wieder, dass über solche Sachen solch ein Aufriss gemacht wird.

      Hallo @UlrichZ 

       

      Niemand macht ´nen Aufriss, ist genau wie du beschreibst.

      Jeder unterschreibt bei Übergabe des Führerscheines die Anerkennung der StVO, ´ne Viertelstunde später existiert die nicht mehr und die ganze Welt wird zum Parkplatz!

      Hauptsache, dieser Müllkübel steht irgendwo.

      Hier "unterschreibt" der Kunde die Anerkennung der AGB.

      Wenn dieser "Weiterverleih" schief geht, geht das Geschrei wieder los!

      Da kommen wieder die tollsten Vorwürfe der Telekom gegenüber!

       

      Jeder wie er will, keiner, wie er soll und alle machen mit!

       

      schöne Grüße

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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