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Wem gehört die Leitung vom APL bis zur ersten TAE und wer darf daran etwas ändern?
vor 6 Jahren
Guten Abend,
bin im November 2018 zur Telekom auf einen VDSL100-Vertrag gewechselt, da ich mit dem vorherigen 1und1-Vertrag nicht zufrieden war.
Statt 50MBit (lt. Vertrag) waren nur 20-25 MBit verfügbar.
Jetzt habe ich ca. 50 MBit mit dem Telekom VDSL100-Vertrag. Auch das ist nicht befriedigend.
Service-Techniker der Telekom war vor Ort und hat die Leitung ab meiner 1. TAE gemessen. Ergebnis: Alles okay !
Ggfs. sollte aber die 1. TAE ausgetauscht werden, da schon fast 30 Jahe alt.
Habe dann wieder ein Ticket aufgemacht und bin telefonisch an einen Service-Techniker (nicht Telekom-Hotline) weitervermittelt wurden, der mir relativ wirsch folgendes mitgeteilt hat:
1. Der Anschluss ist vollkommen in Ordnung. Das Problem liegt definitiv in meiner Hausverkabelung vom APL zur ersten TAE .
2. Für diese Strecke ( APL bis 1. TAE ) ist nicht die Telekom verantwortlich, sondern der Hauseigentümer (in diesem Fall ich, Mehrfamilienhaus)
3. Wenn da irgendetwas nicht funktioniert, z.B. 1. TAE defekt, so ist das ein Problem des Hauseigentümers. Dieser kann die 1. TAE jederzeit durch ein beliebiges neues Modell (z.B. aus dem Baumarkt) ersetzen bzw. durch einen Elektriker ersetzen lassen.
Diese Informationen waren für mich komplett neu.
Bisher hieß es immer (auch von der Telekom-Hotline) die Leitung bis zur 1. TAE ist unsere Sache.
Meine Fragen:
1. Ist es mittlerweile wirklich so, dass ich die Leitung vom APL bis zur 1. TAE , ohne Rückfragen/Bestätigung durch die Telekom, anpassen/verändern kann?
2. Ist dafür wirklich jede "Baumarkt-Anschlussdose" als Austausch geeignet?
(Früher hies es immer das dafür eine spezielle Anschlussdose der Telekom notwendig ist, die auch nur über die Telekom erhältlich ist ( PPA usw. ...)
Milan3
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vor 7 Jahren
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CyberSW
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 6 Jahren
Die Telefonleitung hat weniger Wert und wird fest und untrennlich mit etwas verbunden was mehr Wert hat.
Die Telefonleitung gehört, nachdem se fest in die Wand verputzt wurde dem Eigentümer des Gebäudes. Der Eigentümer darf natürlich mit seinem Eigentum tun und lassen was er will.
ABER vertraglich wird über die Grundstückseigentümererklärung geregelt, dass der APL weiterhin Eigentum der Telekom bleibt. Sprich bis zu dem Kasten kann der Eigentümer machen was er will aber an den Kasten selbst ran darf er nicht - die neue Leitung schließt dir die Telekom an.
Einen weitern Eigentumsvorbehalt gibt es noch bei FTTH , wo in den Verträgen zusätzlich geregelt ist, dass auch die Endleitung im Eigentum der Telekom verbleibt.
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CyberSW
Antwort
von
CyberSW
vor 6 Jahren
Du kannst einfach die Forumsuche benutzen wenn dir die Antworten hier nicht gefallen.
Da haste die Antworten schon...
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Anonymous User
vor 6 Jahren
Zu 1.)
Ja, die Leitung vom APL bis zur 1. TAE kann man selbst anpassen/verändern.
Am APL anschließen darf es allerdings nur der Techniker.
Mir stellt sich nur die Frage, warum die 1. TAE nicht vom Techniker ausgetauscht wurde, wenn er schon vor Ort war ?
Als Normalsterblicher kommt man an solche Monopoldosen (1. TAE ) nur schwer ran.
Zu 2.)
Eine normale TAE -Dose aus dem Baumarkt ist zwar geeignet, allerdings im Störungsfall nicht meßbar.
Im Falle einer einfachen Störung müßte jedesmal der Techniker anrücken.
Ich habe sogar nur eine UAE-Dose und den Router mit einem flachen LAN-Kabel verbunden. (Ist nicht so steif.)
Funktioniert am Vectoring ohne Probleme.
Ich würde allerdings darauf achten, daß man eine Dose mit Schraubklemmen erwischt.
Nicht diesen LSA-Mist.
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wolliballa
Antwort
von
Anonymous User
vor 6 Jahren
@Milan3: 'Erste Dosen' sind nicht auf dem offenen Markt. Oefter bei eBay, manchmal auch wenn man auf der Straße zufällig einen Techniker trifft und freundlich anspricht.
Absehen von der gasdichten LSA-Schneidklemm-Kontaktierung haben die '1. Dosen' den Vorteil, dass man auch messen kann, wenn kein Router mit Signatur an der Leitung hängt (und ggf. das Ergebnis verfälscht.
Grundsätzlich ist es natürlich OK, auch normale TAE -Dosen zu verbauen.
Und die Verantwortung der Telekom-Leitungsführung endet erst nach/an der Übergabe- TAE . (auch wenn ggf. noch interner Draht dazwischen hängt. Sollte allerdings das Problem zwischen APL und Dose liegen, ist natürlich auch der Eigentümer mit im Boot, denn dem gehört die Leitung.
Das Moderatoren-Team ist unterwegs hier im Forum und wird, auch wenn es vorbeischaut, kaum rechtsverbindliche Installationsauskünfte geben. Und selbst wenn, ist noch nicht sicher, ob sie der Eigentümer annimmt.
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Julia U.
Telekom hilft Team
vor 6 Jahren
hier gab es ja jetzt schon so einige richtige Aussagen zum Anliegen. Ich fasse noch mal zusammen: Es gilt ja immer der Grundsatz „Bis zur 1. TAE Zuständigkeit Telekom“. Allerdings gilt dabei auch die Tatsache, dass nach der erstmaligen Bereitstellung einer Endleitung diese dann in das Eigentum des Hausbesitzers übergeht. Also eigentlich Zuständigkeit Eigentümer / Hausverwaltung. Im Rahmen einer Entstörung legen wir im beste Falle nur eine neue Leitung (via Aufputzmontage) über den Weg „des geringsten Widerstandes“, vorausgesetzt alle Genehmigungen für Wand- und Deckendurchbrüche sind vorhanden. Einfach zu benutzende Leerrohre sind natürlich auch ein willkommener Leitungsweg, den wir gerne in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt wir reden hierbei nicht von utopisch hohen Etagenzahlen, wo es wieder erhöhter Aufwand wäre von Etage zu Etage zu verkabeln, bzw. die Rohre zu nutzen.
Beste Grüße
Julia U.
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Jürgen U.
Antwort
von
Julia U.
vor 6 Jahren
ich übernehme einmal die Antworten auf die beiden letzten Fragen:
Zu 1: Ja, die Dose können Sie oder ein Elektriker selbst austauschen. Dabei müssen die beiden ankommenden Drähte wieder an der entsprechenden Stelle angeklemmt werden.
Zu 2: Die Zuleitung dürfen Sie oder ein Elektriker selbst verlegen. Das Anklemmen am APL darf jedoch nur durch einen Techniker der Telekom durchgeführt werden.
Viele Grüße
Jürgen U.
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