Wem gehört die Leitung vom APL bis zur ersten TAE und wer darf daran etwas ändern?

6 years ago

Guten Abend,

 

bin im November 2018 zur Telekom auf einen VDSL100-Vertrag gewechselt, da ich mit dem vorherigen 1und1-Vertrag nicht zufrieden war.

Statt 50MBit (lt. Vertrag) waren nur 20-25 MBit verfügbar.

Jetzt habe ich ca. 50 MBit mit dem Telekom VDSL100-Vertrag. Auch das ist nicht befriedigend.

Service-Techniker der Telekom war vor Ort und hat die Leitung ab meiner 1. TAE gemessen. Ergebnis: Alles okay !

Ggfs. sollte aber die 1. TAE ausgetauscht werden, da schon fast 30 Jahe alt.

 

Habe dann wieder ein Ticket aufgemacht und bin telefonisch an einen Service-Techniker (nicht Telekom-Hotline) weitervermittelt wurden, der mir relativ wirsch folgendes mitgeteilt hat:

 

1. Der Anschluss ist vollkommen in Ordnung. Das Problem liegt definitiv in meiner Hausverkabelung vom APL zur ersten TAE .

2. Für diese Strecke ( APL bis 1. TAE ) ist nicht die Telekom verantwortlich, sondern der Hauseigentümer (in diesem Fall ich, Mehrfamilienhaus)

3. Wenn da irgendetwas nicht funktioniert, z.B. 1. TAE defekt, so ist das ein Problem des Hauseigentümers. Dieser kann die 1. TAE jederzeit durch ein beliebiges neues Modell (z.B. aus dem Baumarkt) ersetzen bzw. durch einen Elektriker ersetzen lassen.

 

Diese Informationen waren für mich komplett neu.

Bisher hieß es immer (auch von der Telekom-Hotline) die Leitung bis zur 1. TAE ist unsere Sache.

 

Meine Fragen:

 

1. Ist es mittlerweile wirklich so, dass ich die Leitung vom APL bis zur 1. TAE , ohne Rückfragen/Bestätigung durch die Telekom, anpassen/verändern kann?

2. Ist dafür wirklich jede "Baumarkt-Anschlussdose" als Austausch geeignet?

(Früher hies es immer das dafür eine spezielle Anschlussdose der Telekom notwendig ist, die auch nur über die Telekom erhältlich ist ( PPA usw. ...)

 

Milan3

 

 

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  • 6 years ago

    Einfach ins BGB schauen ...

    Die Telefonleitung hat weniger Wert und wird fest und untrennlich mit etwas verbunden was mehr Wert hat.
    Die Telefonleitung gehört, nachdem se fest in die Wand verputzt wurde dem Eigentümer des Gebäudes. Der Eigentümer darf natürlich mit seinem Eigentum tun und lassen was er will.

    ABER vertraglich wird über die Grundstückseigentümererklärung geregelt, dass der APL weiterhin Eigentum der Telekom bleibt. Sprich bis zu dem Kasten kann der Eigentümer machen was er will aber an den Kasten selbst ran darf er nicht - die neue Leitung schließt dir die Telekom an.

    Einen weitern Eigentumsvorbehalt gibt es noch bei FTTH , wo in den Verträgen zusätzlich geregelt ist, dass auch die Endleitung im Eigentum der Telekom verbleibt.

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    6 years ago

    Hallo Telekom-Moderator,

    was ist ihre, rechtlich verbindliche Meinung/Aussage?

     

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    6 years ago

    Milan3

    Es handelt sich um eine normale Installation, die damals von der Telekom selbst verlegt wurde.

    Es handelt sich um eine normale Installation, die damals von der Telekom selbst verlegt wurde.

    Milan3

    Es handelt sich um eine normale Installation, die damals von der Telekom selbst verlegt wurde.


    Na wenn das Telefonkabel von der Telekom selbst verlegt wurde, dann wird es schon passen.

    Dieses billige Baumarktkabel verlegen nur Elektriker und Möchtegern-Heimwerker.

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    6 years ago

    @Milan3
    Du kannst einfach die Forumsuche benutzen wenn dir die Antworten hier nicht gefallen.
    Da haste die Antworten schon...

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  • 6 years ago


    @Milan3  schrieb:
    1. Ist es mittlerweile wirklich so, dass ich die Leitung vom APL bis zur 1. TAE , ohne Rückfragen/Bestätigung durch die Telekom, anpassen/verändern kann?

    2. Ist dafür wirklich jede "Baumarkt-Anschlussdose" als Austausch geeignet?

    (Früher hies es immer das dafür eine spezielle Anschlussdose der Telekom notwendig ist, die auch nur über die Telekom erhältlich ist ( PPA usw. ...)


    Zu 1.)

    Ja, die Leitung vom APL bis zur 1. TAE kann man selbst anpassen/verändern.

    Am APL anschließen darf es allerdings nur der Techniker.

    Mir stellt sich nur die Frage, warum die 1. TAE nicht vom Techniker ausgetauscht wurde, wenn er schon vor Ort war ?

    Als Normalsterblicher kommt man an solche Monopoldosen (1. TAE ) nur schwer ran.

     

    Zu 2.)

    Eine normale TAE -Dose aus dem Baumarkt ist zwar geeignet, allerdings im Störungsfall nicht meßbar.

    Im Falle einer einfachen Störung müßte jedesmal der Techniker anrücken.

    Ich habe sogar nur eine UAE-Dose und den Router mit einem flachen LAN-Kabel verbunden. (Ist nicht so steif.)

    Funktioniert am Vectoring ohne Probleme.

    Ich würde allerdings darauf achten, daß man eine Dose mit Schraubklemmen erwischt.

    Nicht diesen LSA-Mist.

    8

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    6 years ago

    Hallo APL -bis-zur-ersten- TAE -und-wer-darf/td-p/3699969/page/3#" target="_self">Buster01

     

    sind Sie Telekom-Techniker?

     

    Wenn ja: Woher bekomme ich so eine Dose mit eingebauten PPA ?

     

    Wie gereits gesagt, habe ich die Aussage von der Telekom-Techniker-Hotline, dass dies alles nicht mehr notwendig ist. Jede beliebige Telefon-Dose ist nutzbar.

    (Der Mitarbeiter an der Telekom-Techniker-Hotline "fragte" auch noch, ob ich im letzten Jahrtausend hängengeblieben wäre. " ......mittlerweile müßte eigentlich jedem klar sein, dass die Telekom mit der 1. TAE nichts mehr zu tun hat ..... Das ist alles Sache des Hauseigentümers ......". Ich sollte doch ab und zu mal Zeitung lesen, um auf dem Laufenden zu bleiben)

     

    Milan3

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    6 years ago

    Vielen Dank an alle für die versuchte Hilfe.

     

    Letztendlich brauche ich aber auch eine verlässliche Auskunft seitens des Telekom-Moderators in diesem Forum.

    Der hat bisher aber keinen Beitrag geliefert.

     

    Warum, weshalb ....... ist unklar.

     

    Schade.

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    6 years ago

    @Milan3: 'Erste Dosen' sind nicht auf dem offenen Markt. Oefter bei eBay, manchmal auch wenn man auf der Straße zufällig einen Techniker trifft und freundlich anspricht.
    Absehen von der gasdichten LSA-Schneidklemm-Kontaktierung haben die '1. Dosen' den Vorteil, dass man auch messen kann, wenn kein Router mit Signatur an der Leitung hängt (und ggf. das Ergebnis verfälscht.
    Grundsätzlich ist es natürlich OK, auch normale TAE -Dosen zu verbauen.
    Und die Verantwortung der Telekom-Leitungsführung endet erst nach/an der Übergabe- TAE . (auch wenn ggf. noch interner Draht dazwischen hängt. Sollte allerdings das Problem zwischen APL und Dose liegen, ist natürlich auch der Eigentümer mit im Boot, denn dem gehört die Leitung.

     

    Das Moderatoren-Team ist unterwegs hier im Forum und wird, auch wenn es vorbeischaut, kaum rechtsverbindliche Installationsauskünfte geben. Und selbst wenn, ist noch nicht sicher, ob sie der Eigentümer annimmt.

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  • 6 years ago

    Hallo @Milan3,

    hier gab es ja jetzt schon so einige richtige Aussagen zum Anliegen. Ich fasse noch mal zusammen: Es gilt ja immer der Grundsatz „Bis zur 1. TAE Zuständigkeit Telekom“. Allerdings gilt dabei auch die Tatsache, dass nach der erstmaligen Bereitstellung einer Endleitung diese dann in das Eigentum des Hausbesitzers übergeht. Also eigentlich Zuständigkeit Eigentümer / Hausverwaltung. Im Rahmen einer Entstörung legen wir im beste Falle nur eine neue Leitung (via Aufputzmontage) über den Weg „des geringsten Widerstandes“, vorausgesetzt alle Genehmigungen für Wand- und Deckendurchbrüche sind vorhanden. Einfach zu benutzende Leerrohre sind natürlich auch ein willkommener Leitungsweg, den wir gerne in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt wir reden hierbei nicht von utopisch hohen Etagenzahlen, wo es wieder erhöhter Aufwand wäre von Etage zu Etage zu verkabeln, bzw. die Rohre zu nutzen.

    Beste Grüße
    Julia U.

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    6 years ago

    Hallo Julia (Telekom hift Team),

     

    danke für deine Antwort.

    Aber leider ist diese nicht konkret.

     

    Eine "Entstörung" durch die Telekom durch Installation einer "Aufputzleitung" zu einem Kostensatz von 49 EUR pro 15 min !!!! (das war soweit ich mich erinnern kann die Ansage des Mitarbeiters der Telekom-Techniker-Hotline) ist wohl eher ein "Abwehrangebot" und nicht ernst zu nehmen. Kundenbindende Lösungen sehen anders aus.

     

    Deshalb nochmals klar und deutlich die Situation und die Fragen:

     

    Situation 2002:

    Seit 2002 lebe ich gut mit meinem DSL-Anschluss.

    Damals habe ich den Anschluus mit dem Telefon-Support der Telekom eingerichtet.

    Klare Aussage war: " .....Entfernen Sie den PPA aus der Telefondose und entsorgen Sie ihn. Ansonsten ist es nicht erlaubt, irgendetwas an der Leitung vom APL bis zur 1. TAE zu verändern. Dies ist Telekom-Eigentum. Sollten trotzdem Veränderungen vorgenommen werden, so hat die Telekom Anspruch auf Schadensersatz/Ausgleichsleistung ......."

     

    Situation 2018:

    Telekom-VDSL100-Anschluss funktioniert nur eingeschränkt. Offensichtlich bzw. von der Telekom-Techniker-Hotline festgelegt, ist die Zuleitung zwischen APL und 1. TAE ursächlich. " .....Damit hat die Telekom nichts zu tun und diese ist mittlerweile auch nicht mehr in der Verantwortung der Telekom. .......  "; O-Ton Telekom-Techniker-Hotline)

     

    Fragen (und wenn die selbst von der Telekom nicht beantwortet werden können, gebe ich auf):

     

    1. Darf ich, bzw. mein Elektriker, die 1. TAE ohne vorherige Zustimmung durch die Telekom austauschen?

    2, Darf ich, bzw. mein Elektriker, die Zuleitung vom APL zur ersten TAE ohne vorherige Zustimmung der Telekom austauschen?

     

    Zwei einfache Fragen, und ich erwarte zwei einfache Antworten.

    Warum ist das so schwer?

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Andreas Eckl

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    6 years ago

    @Milan3 : Ich pinge Mal @Julia U. an😀

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    6 years ago

    Hallo @Milan3,

    ich übernehme einmal die Antworten auf die beiden letzten Fragen:

    1. Darf ich, bzw. mein Elektriker, die 1. TAE ohne vorherige Zustimmung durch die Telekom austauschen? 2, Darf ich, bzw. mein Elektriker, die Zuleitung vom APL zur ersten TAE ohne vorherige Zustimmung der Telekom austauschen?

    1. Darf ich, bzw. mein Elektriker, die 1. TAE ohne vorherige Zustimmung durch die Telekom austauschen?
    2, Darf ich, bzw. mein Elektriker, die Zuleitung vom APL zur ersten TAE ohne vorherige Zustimmung der Telekom austauschen?
    1. Darf ich, bzw. mein Elektriker, die 1. TAE ohne vorherige Zustimmung durch die Telekom austauschen?
    2, Darf ich, bzw. mein Elektriker, die Zuleitung vom APL zur ersten TAE ohne vorherige Zustimmung der Telekom austauschen?



    Zu 1: Ja, die Dose können Sie oder ein Elektriker selbst austauschen. Dabei müssen die beiden ankommenden Drähte wieder an der entsprechenden Stelle angeklemmt werden.

    Zu 2: Die Zuleitung dürfen Sie oder ein Elektriker selbst verlegen. Das Anklemmen am APL darf jedoch nur durch einen Techniker der Telekom durchgeführt werden.

    Viele Grüße
    Jürgen U.

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