Gelöst

Wer beseitigt Schäden+Störung+ an der Inhouseverkabelung+zwischen APL und TAE+Ve

vor 12 Jahren

DSL-Signal kommt am APL an, jedoch nicht am TAE in meiner Wohnung (Erdgeschoss) max. 15 Meter Kabel zum APL über Kabelpritschen + Schacht für Steigleitung etc.,. Wer beseitigt Schaden + Störung: Vermieter (grosse Wohnungsbaugesellschaft mit ca. 20.000 Wohnungen) oder TELEKOM?

Hinweis

Dieser Beitrag wurde geschlossen.

Hinweis

Dieser Beitrag ist nicht mehr für Antworten oder Kommentare geöffnet und ist nicht mehr für die Mitglieder der Community sichtbar.

3223

0

0

    • vor 12 Jahren

      Reparaturen am Endleitungsnetz

      Hallo zusammen,
       
      schade, dass sich der Thread-Ersteller hier gelöscht hat. Traurig Selbstverständlich wäre ich hier eingesprungen, um die Zuständigkeit und alles Weitere zu klären.
       
      Dennoch melde ich mich mit der Antwort zurück. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Endleitungsnetz durch die Telekom errichtet wurde. Somit besteht die Verpflichtung, dass dieses im Schadensfall durch den Errichter wieder herzustellen ist. Nur wenn eindeutig erkennbar ist, dass das genannte Netz nicht in unserem Besitz ist (z. B. bei Campus-Netzen), liegt die Wiederherstellung dessen in der Zuständigkeit des Netzeigentümers. Die Telekom kann allerdings mit der Wiederherstellung des Endleitungsnetzes beauftragt werden.
      Viele Grüße
      Stephanie
       
      INFO: Da der User sich allerdings gelöscht hat, werde ich diesen Thread nun schließen.

      0

      0

    • vor 12 Jahren

      Der, dem das Netz gehört.

      0

      0

    • vor 12 Jahren

      Danke für die kurze Antwort. Dies hilft hier aber nicht weiter. Der Vermieter, behauptet, schon vor "zig Jahren" mit der TELEKOM bzw. deren Rechtvorgänger, einen Gestattungsvertrag zur Errichtung der Inhouseverkabelung bezüglich der Montage, Inbetriebnahme und Wartung geschlossen zu haben. Im Mietvertrag steht aber hierüber kein Wort. Und die TELEKOM, will hier und heute nichts davon wissen! Eine Fundstelle über aktuelle und rechtskräftige Gerichtsurteile, würde mir weiter helfen. Ich selbst habe schon stundenlang danach "gegoogelt"!

      0

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 12 Jahren

      Hallo
      Eigentümer ist der, wer die Erstinstallation durchführte.
      Falls du eine TAE hast wo Telekom drauf steht geht deren Hoheit bis zu dieser ersten TAE , also ist die T auch für den Kabelweg zuständig.
      Wenn im Zuge des Baus die TAE vom Elektrohandwerk (Auftrag Hausverwaltung) angelegt wurde ist die Hausverwaltung zuständig.

      http://www.telekom.de/dlp/eki/downloads/t/tdsl-hdb.pdf

      0

      0

    • vor 12 Jahren

      @ olli MD
      warum sagt die T das der Hauseigentümer ran soll.
      Wer ein Haus neu baut lässt den Elektriker mehrere TAE setzen...
      Neben APL (innen oder hinter Außenwand) kommt dann die berühmte TAE der Telekom (Monopoldose/ vom MA T gesetzt und auf APL geklemmt) dahinter ist alles dein's (Hauseigentümerproblem)

      siehe Wasserversorgung..hinter Uhr alles deins...deswegen möchte man an Grundstücksgrenze einen Schacht setzen mit Uhr...da bei Frostschäden hinter der Uhr du haftest....

      0

      0

    • vor 12 Jahren

      Zusatz
      für das gesamte Gebäude, auf Grund der Menge, Gebäudeteile gibt es Verteiler der Telekom wo das Kabel ankommt (es gibt keinen Monopolabschluss, berühmte TAE , in der Nähe des Verteilers)
      In früherer Zeit griff die T gern auf fertige Verkabelungen zurück, NEU, ohne Störungen, kein Montageaufwand, wenn s kaputt geht ist es auf einmal nicht Ihre Zwinkernd , welche durch HV gelegt und bezahlt worden.
      Die Betriebsbereitschaft deines Anschlusses endet in deiner Wohnung---mit TAE als Schnittstelle----dto. wie im Haus, da gibt es aber nach dem APL , auch so heißt der Verteiler bei Euch oder nach ZTV 41 Bl.11 unter 44) Verteilerkästen = VK

      0

      0

    • vor 12 Jahren

      Hallo zusammen,

      ich bin etwas verwirrt. Die Frage ist, ab wann eine Hausverwaltung und ab wann bzw. bis wo die Telekom für Kabelschäden aufkommt, richtig? Um das jetzt mal klar und deutlich sagen zu können, habe ich an passender Stelle eine Anfrage platziert und werde informieren, sobald ich eine Antwort erhalte.

      Viele Grüße

      Stephanie

      0

      0

    • vor 12 Jahren

      Hallo zusammen, hallo Stephanie,

      da kenne ich mehrere Varianten:
      1.Telekom hat Hausinstallation beauftragt und ist bis 1. TAE in der Pflicht

      2.Hausverwaltung hat diese Beauftragt und ist in der Pflicht
      oder hat vertraglich die Installation an Telekom übergeben, dann Punkt 1

      Bei älteren Verkabelungen ist es echt schwer alles zu ermitteln...wer wie was getan hat.

      Aufbewahrung im Archiv 10 Jahre, die sind dann schon mehrfach vorbei

      0

      0

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...