Gelöst

Widerrufsrecht

vor 8 Jahren

Hallo Telekom Team,

Ab wann zählt das Widerrufsrecht? Wenn der Auftrag zustande gekommen ist 08.03. oder ab dem Tag der Freischaltung 15.03.? 

 

18322

22

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      das Widerrufsrecht beginnt bei Dienstleistungsverträgen immer mit Zugang der Widerrufsbelehrung und Auftragsbestätigung.

       

      Es erstreckt sich nur auf Online bzw. an der Haustür abgeschlossene Aufträge. Im Shop getätigte Aufträge können nicht widerrufen werden.

       

      17

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @BigWoelfi2

       

      ???

       

      Zunächst mal muss man unterscheiden ob es sich um einen Widerruf von Waren oder von Dienstleistungen handelt.

       

      Als nächstes was Firmen evtl. freiwillig machen oder eben nicht.

       

      Der Widerruf von Dienstleistungen ist im

      BGB § 355 Abs. 2 n.F. geregelt

       

      (2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

       

      Ist ja nicht so, dass hier die Telekom und auch andere Dienstleister machen könne was sie gerade wollen.

      Du beschreibst es so, als ob die Telekom etwas zu Nachteil des Kunden auslegt, weil sie die Gesetze einhält - finde ich irgendwie merkwürdig Zwinkernd

       

      Die Möglichkeit des Widerrufs von Dienstleistungen soll den  Kunden in die Lage versetzten seine Willensäußerung zu überprüfen. Nicht mehr und nicht weniger. Was du in das Gesetz rein dichtest, entbehrt schlicht jeder Grundlage.

       

      Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde auch die schaltbare Leitungsgeschwindigkeit und die AGB. Jetzt mal ehrlich, dass der Kunde diese in der Regel nicht zur Kentniss nimmt, ist doch nicht der Fehler der Telekom. Was soll sie denn machen? Vorbeifahren und Sie dem Kunden vor singen?

       

      Du kannst ja gerne mal ein Tarifmodel erstellen, welches allen Kunden und der Telekom gerecht wird. Bitte dabei berücksichtigen, dass der Preis bitte auch die Fixkosten decken muss.

      Wie unterscheiden sich diese eigentlich bei der Bereitstelung von DSL 384 und DSL 16000? Ein kurze Erläuterung hierzu wäre echt schön.

       

       

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Und genauso sehe ich es auch. Das Schreiben mit der Auftragsbestätigung haben wir letzten Samstag erhalten unsere Leistungen werden aber erst am 15.03. Bis 21:00 uhr freigeschaltet (sofern es auch eingehalten wird seitens der Telekom). Uns gehen 4 Tage verloren! Das ist doch nicht rechtens!?

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren


      @emandy schrieb:

      Und genauso sehe ich es auch. Das Schreiben mit der Auftragsbestätigung haben wir letzten Samstag erhalten unsere Leistungen werden aber erst am 15.03. Bis 21:00 uhr freigeschaltet (sofern es auch eingehalten wird seitens der Telekom). Uns gehen 4 Tage verloren! Das ist doch nicht rechtens!?


      Dann siehst du es aber falsch!

       

      Wenn du dir die Mühe machst, die Antworten auch zu lesen, dann wirst Du sehen, dass es eben doch rechtens ist.  Das Widerrurfsrecht von Dienstleistungen ist eben keine Produkttest.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      hy morgen Un herzlich willkommen hier @emandy due widerufsfrist beginnt mit Erhalt der auftragsbestätigung da is au die  widerrufsbelehrung dabei grüsle

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo @emandy,

       


      @emandy schrieb:

      Ab wann zählt das Widerrufsrecht?  


      ab dem Tag an dem die Auftragsbestätigung mit der Widerrufsbeleuhrung eingegangen ist. Bitte beachten: Das Widerrufsrecht gilt für schriftliche, telefonische oder im Internet beauftragte Leistungen.

       

      Weitere Infos und Formulare hier: https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/auftrags-und-lieferstatus/auftrag-oder-bestellung-widerrufen?samChecked=true

       

      VG

      Peuki

      0

    • vor 4 Jahren

      Hallo, 

      Ich habe am 22.01 meine Widerrufsbestätigung des Internet-Vertrags bekommen am 21.01 aber noch einen Termin vereinbart für den Techniker. Hätte ich jetzt nochmal anrufen müssen, um den Techniker abzumelden? Der Vertrag ist ja jetzt schon storniert. 

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @KF920,

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.

      Grundsätzlich wird in diesem Fall auch der Techniker Termin storniert.

      Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne bei mir melden.

      Liebe Grüße
      Emy P.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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