Wie erfahre ich, ob ein Grundstücksnutzungsvertrag gemäß Anlage zu § 45a Telekommunikationsgesetz (TKG) vorliegt?
vor 2 Jahren
Hallo zusammen,
es gab schonmal einen Thread, aber das ganze wurde wohl telefonisch gelöst.
Gibt es eine Adresse, über die man sich diesen Grundstücksnutzungsvertrag zusenden lassen kann?
Mein Problem, der Nachbar möchte die Trasse, die über sein Grundstück zu unserem Haus führt, entfernen lassen.
Er hat das Haus vor kurzem erworben und plant größere Umbaumassnahmen.
Warum auch immer, gibt es keine Möglichkeit, das Kabel weiterhin über sein Grundstück zu führen.
Ich würde ihm gerne eine Adresse geben, um sich den Vertrag zusenden zu lassen.
Danke
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Kugic
vor 2 Jahren
Mein Problem, der Nachbar möchte die Trasse, die über sein Grundstück zu unserem Haus führt, entfernen lassen.
Kann er ja machen.
Das ist ein Thema zwischen ihm und der Telekom.
Die Telekom legt das um und stellt entsprechend eine Rechnung aus.
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martin2000
Antwort
von
Kugic
vor 2 Jahren
Kommr drauf an ob das betreffende Kabel zum APL von @martin2000 führt, oder ob es eine Mitversorgung ist.
Kommr drauf an ob das betreffende Kabel zum APL von @martin2000 führt, oder ob es eine Mitversorgung ist.
Natürlich ist das komplizierter als geschrieben. Telekom Auskunft ist leider auch mehrdeutig bzw. unterschiedlich.
Vermutlich ist es so: Über Nachbar A (der neue Hausbesitzer) geht die Trasse zu Nachbar B. Nachbar B hat einen APL über den ich mitversorgt werde. Ich habe keinen APL .
Das Kabel bei Nachbar A wurde bereits im Juni aus Versehen durchtrennt. Die Behebung der Störung dauerte fast 2 Monate - trotz mehrfachen Hinweis auf das Problem der getrennten Leitung.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Kugic
CyberSW
vor 2 Jahren
Du musst dir da keine Sorgen machen, dass klärt alles die Telekom und würde dich zur Not auch anders anbinden.
Wenn du darüber versorgt wirst, kann es aber auch gut sein, dass die Telekom der Entfernung des Mastes sehr kritisch entgegen steht und maximal ne Versetzung zustimmt.
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buenni
Antwort
von
CyberSW
vor 2 Jahren
Kann der neue Besitzer das Kabel einfach kappen und die Störung wird dann irgendwann/irgendwie behoben? Sprich der neue Besitzer hat keinerlei Verpflichtungen.
Das sollte er lassen, wenn er nicht ins Gefängnis möchte :
Nach § 317 Abs. 1 StGB kann die Störung von Telekommunikationsanlagen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
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von
CyberSW
NoOneElse
vor 2 Jahren
@martin2000Bis zum 30.11.2021 war der Grundstücknutzungsvertrag gemäß §45a des damaligen TKG verpflichtend.
Alle Anlagen und Einrichtungen, die bis zu diesem Datum errichtet worden sind, unterliegen dieser Art von vertraglicher Vereinbarung.
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martin2000
Antwort
von
NoOneElse
vor 2 Jahren
@martin2000Bis zum 30.11.2021 war der Grundstücknutzungsvertrag gemäß §45a des damaligen TKG verpflichtend. Alle Anlagen und Einrichtungen, die bis zu diesem Datum errichtet worden sind, unterliegen dieser Art von vertraglicher Vereinbarung.
@martin2000Bis zum 30.11.2021 war der Grundstücknutzungsvertrag gemäß §45a des damaligen TKG verpflichtend.
Alle Anlagen und Einrichtungen, die bis zu diesem Datum errichtet worden sind, unterliegen dieser Art von vertraglicher Vereinbarung.
Ok, was genau heißt das?
Wann der Vertrag genau geschlossen wurde, ist unklar, vermutlich in den 60er Jahren. Ich bekomme den Vertrag auch nicht zugesandt. Das Haus wurde 2019 verkauft. Im Grundbuch ist (vermutlich) nichts eingetragen.
Kann der neue Besitzer das Kabel einfach kappen und die Störung wird dann irgendwann/irgendwie behoben? Sprich der neue Besitzer hat keinerlei Verpflichtungen.
Oder muss er - wenn er das Kabel nicht haben will - den Vertrag kündigen? Dann wird irgendwo ein neues Kabel von der Telekom gezogen?
Leider reagiert die Telekom nicht im Vorfeld, sondern erst bei einer Störung.
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von
NoOneElse
NoOneElse
vor 2 Jahren
@martin2000
@CyberSW schrieb (in einem anderen Thread):
Einfach bei der 0800 33 01000 melden, die geben das zu dem zuständigen Baubezirk und die werden sich bei dir melden.
Und der Baubezirk sollte Dir möglicherweise auch helfen können den entsprechenden Grundstücksnutzungsvertrag ausfindig zu machen. Der war nämlich bis zum 30.11.2021 gesetzlich vorgeschrieben (Grundstücknutzungsvertrag nach §45a TKG ).
In dem heißt es (sinngemäß):
"...
Der Eigentümer/die Eigentümerin ist damit einverstanden, dass der Netzbetreiber
auf seinem/ihrem Grundstück ...
sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um
Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten
Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Dieses
Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch
Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen.
Der Netzbetreiber verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das
Grundstück des Eigentümers/der Eigentümerin und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß
instand zu setzen, soweit das Grundstück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung,
Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem
betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der
Inanspruchnahme durch den Netzbetreiber beschädigt worden sind. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten
und der bestehenden Sicherheitsanforderungen wird der Netzbetreiber vorinstallierte Hausverkabelungen
nutzen. Der Netzbetreiber wird die von ihm errichteten Vorrichtungen verlegen oder – soweit sie nicht das
Grundstück versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht – entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de
- Seite 126 von 126 -
Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für
die Entfernung oder Verlegung trägt der Netzbetreiber. Dies gilt nicht für Vorrichtungen, die ausschließlich das
Grundstück versorgen, wenn nicht gleichzeitig Änderungen am öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich
sind.
Der Netzbetreiber wird ferner binnen Jahresfrist nach der Kündigung die von ihm angebrachten Vorrichtungen
auf eigene Kosten wieder beseitigen, soweit dies dem Eigentümer/der Eigentümerin zumutbar ist. Auf Verlangen
des Eigentümers/der Eigentümerin wird der Netzbetreiber die Vorrichtungen unverzüglich entfernen, soweit dem
nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
Der Nutzungsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder
Vertragspartei gekündigt werden."
Üblicherweise stehen in Grundstückskaufvertägen solche Vereinbarung wie "Der Käufer erwirbt das Eigentum am bezeichneten Grundstück mit allen Rechten und Pflichten ..." Das umfasst ja auch Dinge wie Straßenreinigung, Schneeräumen, Verkehrssicherungspflicht etc. und eben auch nicht näher bezeichnete Verträge wie den Grundstücksnutzungsvertrag/Verträge.
Nur so als Hinweis für den Nachbarn: Kündigt er den Grunstücknutzungsvertrag, verliert er damit auch den Telekommunikationsanschluß mit dem Vertragspartner. Wie sich das ggf. auch auf abgeleitete Nutzungsverträge auswirkt, kann ich nicht sagen. Beispiel für einen abgeleiteten Vertrag : GNV besteht seit den 60er Jahre des letzten Jahrunderts => Post baut neben dem Telefonanschluß (CuDA) auch einen Kabelanschluß => Kabelanschluß wird bei Privatisierung der Post als Telekom an Unity Media verkauft => Grundstücknutzungsvertrag geht auch an UM über.
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NoOneElse
Antwort
von
NoOneElse
vor 2 Jahren
@Johannes P.
hachja, Grundstücksnutzungsverträge sind schon ein spannendes Thema.
Das wäre doch noch einmal eine gute Idee, diese Verträge elektronisch zu erfassen (microfiche als PDF) und über die Grundstücks-Kenndaten downloadbar zu machen (ähnlich Trassenplan).
Diese Nachfrage kommt schließlich häufiger (könnte ich auch gebrauchen).
GNV besteht seit den 60er Jahre des letzten Jahrunderts => Post baut neben dem Telefonanschluß (CuDA) auch einen Kabelanschluß => Kabelanschluß wird bei Privatisierung der Post als Telekom an Unity Media verkauft => Grundstücknutzungsvertrag geht auch an UM über.
Wie verhält es sich eigentlich in diesem Fall? Dann müsste jetzt die Vodafone eine Kopie dieses Vertrages führen ...
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von
NoOneElse
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Antwort
von
martin2000