Gelöst

wie erfahre ich, ob ein Grundstücksnutzungsvertrag gemäß Anlage zu § 45a Telekommunikationsgesetz (TKG) vorliegt?

vor 4 Jahren

über unser Grundstück wird ein Nachbarhaus auf einem eigenen. geteiltem Grundstück durch eine ca. 20 m lange Leitung plus Freileitung  an den APL angeschlossen. Die Leitung liegt unter Putz. Sanierungsmaßnahmen erfordern das Entfernen der Leitung. Es kann/darf ich machen? Interessant wäre es zu erfahren, ob eine Eigentümererklärung als Grundstücksnutzungsvertrag
gemäß Anlage zu § 45a Telekommunikationsgesetz ( TKG ) vorliegt.  Wie bringe ich das in Erfahrung, die telekom müsste dann ja eine Vertragskopie haben. Über die Vorbesitzer konnte ich nichts erreichen.

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Hey @salinator,

    vielen Dank für das nette Gespräch.
    Wenn erneut etwas auftreten sollte, einfach bei uns melden. Fröhlich

    Liebe Grüße
    Nico Be.

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    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    BerndMartin

    Ganz einfach....weil es in meinem Thread nicht um diese Frage geht und mich interessiert, wie man an diese Information gelangen kann. Das muss ich Dir zwar nicht erklären, aber damit Du nachts besser schlafen kannst, habe ich es mal getan.

    Ganz einfach....weil es in meinem Thread nicht um diese Frage geht und mich interessiert, wie man an diese Information gelangen kann. Das muss ich Dir zwar nicht erklären, aber damit Du nachts besser schlafen kannst, habe ich es mal getan.
    BerndMartin
    Ganz einfach....weil es in meinem Thread nicht um diese Frage geht und mich interessiert, wie man an diese Information gelangen kann. Das muss ich Dir zwar nicht erklären, aber damit Du nachts besser schlafen kannst, habe ich es mal getan.

    Na dann.

    Du hattest in Deinem Eröffnungsbeitag hier zwei Fragen gestellt

    - darf die Leitung entfernt werden

    - woher weiß man ob ein Grundstücksnutzungsvertrag vorliegt

     

    Und darauf hatte ich geantwortet.

    Meines Erachtens haben die beiden Fragen auch nichts miteinander zu tun.

     

    Du solltest Dich anwaltlich beraten lassen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von