Wie erhalte ich eine Entschädigung für Störungen ?

vor 12 Jahren

4 Tage nach Störungsmeldung wird Telefon und Internet wieder möglich,Dauer der Störungsbehebung 30 Minuten.Wochen davor schon mal Ausfall des Internets für ein paar Tage.Zig Anruf durchgeführt,"ja um 18 Uhr geht alles wieder,Anruf um 18 Uhr, ja um 24 Uhr geht alles wieder ",dann am nächsten Tag Reparatur.Man wird belogen nach Strich und Faden.Am 11.09.2013 sollte auf DSL 16000 umgeschaltet werden, bis heute ist nichts passiert,auch keine Nachricht dazu...Ich denke ich buche einfach mal einen Monat zurück und der Richter kann dann entscheiden ,ob das gerechtfertigt ist oder nicht.Auf jeden Fall wird zum Ablauf des Vertrages gekündigt.Man braucht einem nicht warten lassen wegen einer Störung die Ruck Zuck zu beheben ist.

Hinweis

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  • vor 12 Jahren

    Hallo,

    ich empfehle erstmal nicht eigenständig den Rechnungsbetrag einzubehalten, da in diesem Fall das Buchungskonto nicht ausgeglichen ist und der Anschlus i.d.R. automatisiert gesperrt wird. Damit bekommen beide Seiten (die Telekom und du) nur noch mehr Probleme.

    Wenn die Störung in den IV Systemen nachvollziehbar ist (anhand von Tickets und Störungsmeldungen, sowie der Abschlussmeldung) kann für die Zeit, in der der Anschluss (oder Teilfunktionen) nicht korrekt funktionierten eine Gutschrift in Höhe der Grundgebühr (oder anteilmäßig) erfolgen. Dazu solltest du dich beim Kundenservice melden, sobald die Rechnungen für die Zeit der Störung eingetroffen und bezahlt sind.

    Zu der Umstellung auf DSL 16000:
    Hast du dies denn beauftragt? Wenn ja, dann sollte man den aktuellen Status auch nachvollziehen können.

    - privat -

    Grüße
    Florian

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  • vor 12 Jahren

    Danke für die Hilfe...

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  • vor 12 Jahren

    Hallo willi1919,
     
    Einschränkungen sind immer ärgerlich, keine Frage. Bitte entschuldigen Sie, dass die Behebung nicht einwandfrei vonstattengegangen ist.
     
    Florian hat ja den Tipp gegeben, sich an den Kundenservice zu wenden (danke Florian, für deine Unterstützung). Haben Sie dies bereits getan? Oder ist unsere Hilfe gefragt? Wir sind gerne für Sie da und rücken alles wieder ins rechte Licht.
     
    Viele Grüße
    Anna T.

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  • vor 12 Jahren

    Es ist schön zu wissen, wenn der Kunde schon weiss, das die Entstörung ruckzuck in einer halben Stunde zu erledigen ist !

    Und eine Frechheit der Telekom, das die trotz der exorbitanten Preise nicht an jeder Strassenecke/ KVz einen Techniker stehen haben, der diese ruckzuck-Störungen zwischen Brötchen und Frühstück erledigt....

    Manmanman, was erwarten die Leute?
    Störungen können nur behoben werden, wenn sie auch gemeldet wurden! Und falls eine Massenstörung vorliegt bekommt man das auch zügig innerhalb weniger Stunden bestätigt.

    Aber Florian: versprich nicht zuviel. Irgendwo stand mal, das ein Gericht für den Ausfall des DSL-Anteils eine Gutschrift von vierzig Cent pro Tag der Telekom auferlegte. Dann rechnet mal schön....

    Für weitere Einschränkungen (was die Gutschrift angeht) muss ich nochmal weiter recherchieren...

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  • vor 12 Jahren

    Es gibt Leistungebeschreibungen z.B. mal das Privatkundenprodukt Call&Surf Basic, dort heißt es unter Punkt 4.2.2

    "Die Verbindungen der Telekom von einem Standard- und Universal-Anschluss werden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahr-scheinlichkeit von 97,0 % hergestellt. Auf Grund dieser wirtschaftli-chen Dimensionierung des Netzes der Telekom muss der Kunde damit rechnen, dass eine Verbindung nicht jederzeit hergestellt werden kann."

    Wieviel 3% von rund 360 Tagen sind kann man selber aussrechen ....

    Das PDF zum nachlesen

    41623.pdf

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  • vor 12 Jahren

    Oh Oh, @KJ Netzwerkservice jetzt enttäuschst Du aber auf ganzer Linie. Ich hoffe, bei der Planung von Netzwerken bringst Du wichtige Begriffe nicht genauso durcheinander.

    Also: Durchlasswahrscheinlichkeit ist ein Qualitätsmerkmal von leitungsvermittelten Systemen, oder das mit der Urania zu sagen: das Hausmeisterproblem.

    http://www.reocities.com/arwiya/verkehrstheorie.html

    Was Du meinst, ist die Verfügbarkeit.

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  • vor 12 Jahren

    Niewieder, wenn ich Deinen Tag gerettet habe, so freut es mich. Auch ich mache mal Fehler.

    Ich habe ausversehen die falschen 97% zitiert, was Dir bestimmt auch bewusst war, dass ich 2.4 hätte nehmen müssen (übrigens gleiche Seite nur eben links anstatt rechts stehend).

    Da steht:

    "Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zugangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt.
    Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb eines Endleitungsnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger Nutzung gegenseitige Beeinflussungen und Störungen nicht ausgeschlossen werden."

    Zwinkernd Ich werde Dir aber die Freude lassen und meinen Fehler stehen lassen ....

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  • vor 12 Jahren

    bankrobbery schrieb:

    Aber Florian: versprich nicht zuviel. Irgendwo stand mal, das ein Gericht für den Ausfall des DSL-Anteils eine Gutschrift von vierzig Cent pro Tag der Telekom auferlegte. Dann rechnet mal schön....


    Aber Florian: versprich nicht zuviel. Irgendwo stand mal, das ein Gericht für den Ausfall des DSL-Anteils eine Gutschrift von vierzig Cent pro Tag der Telekom auferlegte. Dann rechnet mal schön....

    Aber Florian: versprich nicht zuviel. Irgendwo stand mal, das ein Gericht für den Ausfall des DSL-Anteils eine Gutschrift von vierzig Cent pro Tag der Telekom auferlegte. Dann rechnet mal schön....



    Ich hab ja auch nichts falsches gesagt, siehe:

    kann für die Zeit, in der der Anschluss (oder Teilfunktionen) nicht korrekt funktionierten eine Gutschrift in Höhe der Grundgebühr (oder anteilmäßig) erfolgen


    kann für die Zeit, in der der Anschluss (oder Teilfunktionen) nicht korrekt funktionierten eine Gutschrift in Höhe der Grundgebühr (oder anteilmäßig) erfolgen

    kann für die Zeit, in der der Anschluss (oder Teilfunktionen) nicht korrekt funktionierten eine Gutschrift in Höhe der Grundgebühr (oder anteilmäßig) erfolgen



    - privat -

    Grüße
    Florian

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  • vor 12 Jahren

    Toll KJ,
    genau diesen Teil hab ich auch gesucht und bin nur zur Durchlasswahrscheinlichkeit gekommen.
    Und die von Dir angeführten 97% hab ich in dem von mir aufgerufenen AGB-Tarif nicht gefunden gehabt.
    Aber gut, damit haben wir endlich ein Argument um gegen die "ich hatte von gestern abend bis heute mittag einen Totalausfall; ich will 2 Grundgebühren erlassen haben"- Jammerer anzugehen.
    Steht der Telefonanschluß mal zwei Tage nicht zur Verfügung wird mit Kündigung gedroht oder auf Entschädigung gepocht.
    Steht das Auto aber bei der großen Inspektion einen Tag länger in der Werkstatt, weil noch ein Ersatzteil geliefert werden muß, dann ist das alles kein Problem...

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  • vor 12 Jahren

    Zwinkernd Wie gesagt hatte im Kopf das nur 9x% gesichert sind, aber nicht die aktuellen Werte im Kopf. Nachdem ich es gelesen kurz gelesen hatte, kam leider etwas dazwischen
    und so waren schnell die falschen 97% hier.

    Fröhlich Wobei es ja auch schnell jemanden aufgefallen ist.

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