Gelöst
Wie verhält sich die Dt. Telekom hinsichtlich des BGH-Urteils zur Vertragslaufzeit?
vor 4 Stunden
Hallo, Gemeinde,
der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die AGB des GF-Anbieter GigaNetz hinsichtlich des Beginns der Vertragslaufzeit unwirksam sind.
Da hier offenbar unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob diese Entscheidung auch auf die Dt. Telekom anwendbar ist, würde ich diese Problematik vor Abschluss eines GF-Vertrages gern geklärt wissen. Gibt es dazu bereits rechtssichere Aussagen bzw. Stellungnahmen der Telekom?
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vor 4 Stunden
In dem Einzelfall entschieden. Das Rechtssystem sagt alles über die Anwendbarkeit.
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vor 4 Stunden
Musst mal suchen, Team hat geschrieben das es erst einmal überhaupt keinen Einfluss auf die Telekom hat.
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vor 4 Stunden
Hab gelesen dass die telekom 2 Verträge macht
1 Bereitstellung glasfaser
2 glasfaser internetvertrag
So trifft das Urteil die Telekom nicht.
Wär mir auch egal.hauptsache ich krieg Glasfaser in endlichen Zeit.
Sei froh dass du es überhaupt bekommen kannst
Bist du denn schon im Haus angeschlossen oder wie sieht der Zeitplan aus.
@Laudano2
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Stunden
Hier die offizielle Antwort vom Team
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/bgh-urteil-glasfaserverträge/696603e0c626605f7869437d?commentId=6966051ec626605f7869c58a&replyId=6966092d196ac16387af89e6
1
von
vor 3 Stunden
Hier die offizielle Antwort vom Team
Hier die offizielle Antwort vom Team
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/bgh-urteil-glasfaserverträge/696603e0c626605f7869437d?commentId=6966051ec626605f7869c58a&replyId=6966092d196ac16387af89e6
Ich kann in dem von dir verlinkten Beitrag nur eine Antwort des Teams entdecken, die darauf hinweist, noch keine Kenntnisse darüber zu besitzen, ob das BGH-Urteil auf die Telekom anwendbar ist.
Für mich stellt dies keine "akzeptierte Lösung" dar.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Da hier offenbar unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob diese Entscheidung auch auf die Dt. Telekom anwendbar ist, würde ich diese Problematik vor Abschluss eines GF-Vertrages gern geklärt wissen.
Hallo, Gemeinde,
der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die AGB des GF-Anbieter GigaNetz hinsichtlich des Beginns der Vertragslaufzeit unwirksam sind.
Da hier offenbar unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob diese Entscheidung auch auf die Dt. Telekom anwendbar ist, würde ich diese Problematik vor Abschluss eines GF-Vertrages gern geklärt wissen. Gibt es dazu bereits rechtssichere Aussagen bzw. Stellungnahmen der Telekom?
A) Ist sie nicht, da die Telekom nicht verklagt wurde.
B) Ist sie nicht, da die Telekom mit 2 geteilten Verträge arbeitet - 1) Vertrag zum Ausbau mit der Glasfaser und 2) der Telekommunikationsvertrag
C) Wendet die Telekom was ähnliches bei dem Vertrag zum Ausbau schon lange an. Wenn Die Telekom es innerhalb von 2 Jahren nicht hinbekommen hat den Ausbau abzuschließen, kannst du ohne weiteres von diesem Vertrag zurücktreten. Ist jetzt bald ein Jahr schon so.
4
von
vor 2 Stunden
ohne einen Tarif zu buchen?
) Vertrag zum Ausbau mit der Glasfaser und 2) der Telekommunikationsvertrag
Man kann also einen Vertrag zwecks Ausbau mit GF abschließen, ohne einen Tarif zu buchen?
Ohne Garantie.was ich denke mich zu erinnern
1 Ausbau
2 ca 5 Monate vor absehbaren Ausbauende..der gf Vertrag
Was hilft dir eine Antwort auf deine Frage..
Bestell es und erfahre live wie es geht..
Ohne Glasfaser in den nächsten 5 Jahren wirst du nicht glücklich.. DSL endet evtl 2030 in gewissen Gebieten
@Laudano2
0
von
vor 2 Stunden
Man kann also einen Vertrag zwecks Ausbau mit GF abschließen, ohne einen Tarif zu buchen?
) Vertrag zum Ausbau mit der Glasfaser und 2) der Telekommunikationsvertrag
Man kann also einen Vertrag zwecks Ausbau mit GF abschließen, ohne einen Tarif zu buchen?
Ja und Nein.
Du kannst einen HausanschlussOnly buchen - als Eigentümer - aber nicht mehr in allen Regionen.
Das Andere ist "einfach nur" gekoppelt, dass ist der Vorvertrag für Telekommunikationsvertrag und den Ausbauvertrag.
Die Telekom kümmert sich dann um den Ausbau und vor Ende von diesem bekommst du im Glasfaserportal die Möglichkeit, wie im Vorvertrag geregelt, nun deine Telekommunikationsvertrag auszuwählen.
Kannst da dann das was du vorher schon ausgewählt hattest behalten oder noch den Tarif (dabei ggf. die Konditionen) wechseln.
Und bestätigst dann verbindlich diesen Tarif zu dem gewählten Installationstermin.
Das ist dann auch der Termin des Vertragsabschlusses zum TK Vertrag.
0
von
vor einer Stunde
Wenn Die Telekom es innerhalb von 2 Jahren nicht hinbekommen hat den Ausbau abzuschließen, kannst du ohne weiteres von diesem Vertrag zurücktreten.
Da hier offenbar unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob diese Entscheidung auch auf die Dt. Telekom anwendbar ist, würde ich diese Problematik vor Abschluss eines GF-Vertrages gern geklärt wissen.
Hallo, Gemeinde,
der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die AGB des GF-Anbieter GigaNetz hinsichtlich des Beginns der Vertragslaufzeit unwirksam sind.
Da hier offenbar unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob diese Entscheidung auch auf die Dt. Telekom anwendbar ist, würde ich diese Problematik vor Abschluss eines GF-Vertrages gern geklärt wissen. Gibt es dazu bereits rechtssichere Aussagen bzw. Stellungnahmen der Telekom?
A) Ist sie nicht, da die Telekom nicht verklagt wurde.
B) Ist sie nicht, da die Telekom mit 2 geteilten Verträge arbeitet - 1) Vertrag zum Ausbau mit der Glasfaser und 2) der Telekommunikationsvertrag
C) Wendet die Telekom was ähnliches bei dem Vertrag zum Ausbau schon lange an. Wenn Die Telekom es innerhalb von 2 Jahren nicht hinbekommen hat den Ausbau abzuschließen, kannst du ohne weiteres von diesem Vertrag zurücktreten. Ist jetzt bald ein Jahr schon so.
Zurücktreten? Ich glaube eher, dass er dann mit Monatsfrist gekündigt werden kann. Was aber passiert, wenn ich zuvor schon "gebeten" werde, einen Tarif zu buchen und dies nicht tue? Denn es soll sich ja nach herrschender Meinung um zwei unterschiedliche Verträge handeln...
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
Hmmm ich finde das Thema schon interessant.
Wie stark ist man eigentlich gebunden wenn man einen GLasfaser Tarif bestellt weil im Wohnviertel ausgebaut wird und sich das dann Monate verschiebt?
Ist es dann zu spät noch zu stornieren? Oder kann man das noch stornieren bevor die Dose in der Wohnung gebaut wurde?
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2
von
vor 2 Stunden
es dann zu spät noch zu stornieren
Hmmm ich finde das Thema schon interessant.
Wie stark ist man eigentlich gebunden wenn man einen GLasfaser Tarif bestellt weil im Wohnviertel ausgebaut wird und sich das dann Monate verschiebt?
Ist es dann zu spät noch zu stornieren? Oder kann man das noch stornieren bevor die Dose in der Wohnung gebaut wurde?
Ich tippe mal auf zwei Jahre nach Vertrag zum ausbau...aber was nützt dir der Storno.. willst du doch nix GF
@Sascha3991
von
vor 2 Stunden
Hmmmm joa hast schon recht.
:-) Danke jedenfalls für deine Antwort
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von