WLAN TO GO und Störerhaftung

vor 8 Jahren

Bin ich als Betreiber eines WLAN 2 GO Hotspots 100% vor der Störerhaftung sicher? Oder muss ich unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen ? Wer übernimmt in diesem Fall die Kosten, wenn ich meinen DSL Anschluss der Allgemeinheit zur Verfügung stelle? Ich denke dabei an die Haftung und evtl Anwalts- und Gerichtskosten . Ich würde mich über eine rechtssichere Antwort freuen. Davon hängt ab ob ich WLAN 2 GO weiter betreibe oder eben nicht .

Ich rede nicht von meinem prvaten Passwortgeschützten WLAN Netzwerk für das ich allein verantwortlich bin.

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