Wo befinden sich die Produktinformationsblätter

5 years ago

Guten Tag,

wo können wir die Produktinformationsblätter einsehen, Konkret § 45n TKG  

im Grunde genommen für alle privaten und gewerblichen Internetanschlüsse, insbesondere aber für
Glasfasergebundene :
Deutschland Lan IP

Deutschland Lan IP Fiber

Ethernet Connect

Magenta GIGA XXL

vielen Dank für baldige Antwort.

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      5 years ago

      und natürlich auch für die Privatkundentarife

      https://www.telekom.de/produktinformationsblatt

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    • 5 years ago

      @cccfr 

      Generell befindet sich das PIB auch immer direkt unter dem jeweiligen Tarif verlinkt.

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      5 years ago

      wir lesen selbst mit deiner großzügigen Auslegung von "nicht"Verbrauchern : ". Anderen Endnutzern ist ein Produktinformationsblatt auf Verlangen bereitzustellen." Sehr prominent im 1. gleich im Absatz deines Verlinkten Gesetzestextes.

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      5 years ago

      cccfr

      Wir müssen in den kommenden Tagen mind. einen weiteren Anschluss bestellen und uns fehlen essentiell vergleichbare Informationen der Telekom zu ihren offenbar vorhandenen Tarifen.

      Wir müssen in den kommenden Tagen mind. einen weiteren Anschluss bestellen und uns fehlen essentiell vergleichbare Informationen der Telekom zu ihren offenbar vorhandenen Tarifen.
      cccfr
      Wir müssen in den kommenden Tagen mind. einen weiteren Anschluss bestellen und uns fehlen essentiell vergleichbare Informationen der Telekom zu ihren offenbar vorhandenen Tarifen.

      Mach eine kleine Ausschreibung was Du willst und bitte um ein entsprechendes Angebot.

      Ist nicht so kompliziert. Zumindest im Prinzip. Ich weiß aber, dass der Telekom Geschäftskundenvertrieb sich bisweilen mehr aufs "Vertreiben" von Kunden versteht. Da muss man als Kunde u.U. bitten und betteln, ein Angebot zu erhalten. Wochenlang, monatelang...

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      5 years ago

      cccfr

      wir lesen selbst mit deiner großzügigen Auslegung von "nicht"Verbrauchern : ". Anderen Endnutzern ist ein Produktinformationsblatt auf Verlangen bereitzustellen." Sehr prominent im 1. gleich im Absatz deines Verlinkten Gesetzestextes.

      wir lesen selbst mit deiner großzügigen Auslegung von "nicht"Verbrauchern : ". Anderen Endnutzern ist ein Produktinformationsblatt auf Verlangen bereitzustellen." Sehr prominent im 1. gleich im Absatz deines Verlinkten Gesetzestextes.

      cccfr

      wir lesen selbst mit deiner großzügigen Auslegung von "nicht"Verbrauchern : ". Anderen Endnutzern ist ein Produktinformationsblatt auf Verlangen bereitzustellen." Sehr prominent im 1. gleich im Absatz deines Verlinkten Gesetzestextes.


      Nicht nur das lesen. Auch weiterlesen. Und weiterdenken. Du kannst als Geschäftskunde ja eins haben auf Anforderung. Das muss aber nicht bereitstehen. Und das ist doch was Du willst, dass das bereitsteht.

       

      Dir muss auch bewusst sein, dass es für die Telekom jenseits analoger Anschlüsse keinen Kontrahierungszwang gibt.

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    • 5 years ago

      @cccfr 

      Für individualmarktprodukte, wie z.B. Ethernet Connect, DCIP oder BPA gibt's halt keine allgemeingültigen Produktinformationsblätter, weil diese nur für Massenmarktprodukte veröffentlicht werden müssen.

       

      Lass dir ein Angebot machen, dann bekommst du sämtliche notwendigen Informationen.

       

      @Heike Ha. hat dir hier bereits entsprechend geantwortet.

      https://mobile.twitter.com/Telekom_hilft/status/1254288057232228353

       

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