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Produktinformationsblätter gem. § 1 TK-Transparenzverordnung
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Wo findet man den die Produktinformationsblätter auf der Telekom seite?
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8 years ago
Hallo @ciron990,
das findest du immer dort, wo du den Tarif auswählen kannst.
Hier mal ein Screenshot, wie es bei den Prepaid-Tarifen aussieht (ich habe die Links mal rot markiert):
Viele Grüße
jla959
9
Answer
from
8 years ago
@CyberSW @Hubert Eder @Mister Burny
Das ist ja mal wieder super, was Bundesnetzagentur/Gesetzgeber da formulierungstechnisch angeleiert haben mit der Transparenzverordnung.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Kundenschutz/Transparenzma%C3%9Fnahmen/bgbl_2016_Teil1_Nr.62.pdf
Da schreibt man in der Transparenzverordnung wischiwaschimäßig von "vermarkten". Was Ihr so auslegt, dass z.B. für meinen Call & Surf Comfort IP Speed kein Produktinformationsblatt bereitgestellt werden muss. Ich sehe das aber anders - schließlich werden Leistungen aus dem Tarif durchaus weiter vermarktet (z.B. Telefonate zu Mobilfunk oder ins Ausland).
Auszug aus der Transparenzverordnung
§ 1 Produktinformationsblatt
(1) Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes, die über einen Zugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz Internetzugangsdienste anbieten, müssen für alle Angebote, die gegen-
über Verbrauchern vermarktet werden, ein Produktinformationsblatt gemäß Absatz 2 und § 2 Absatz 1 bereitstellen. Anderen Endnutzern ist ein Produktinformationsblatt auf Verlangen bereitzustellen.
...
§ 2 Art und Zeitpunkt der Zurverfügungstellung
...
(3) Die Produktinformationsblätter von Angeboten, die nicht mehr vermarktet werden, sind auf der Internetseite des Anbieters in einem Archiv zur Verfügung zu stellen.
Ich gehe deshalb davon aus, dass es auch für solche alten Tarife wie meinen ein Produktinformationsblatt geben muss. Zumal im beinahe gleichen Atemzug die Überprüfung ob die Geschwindigkeit des Anschlsses ausreichend ist direkt ans Produktinformationsblatt anknüpft.
"Populärwissenschaftlich" da nachzulesen
http://www.t-online.de/digital/internet/id_81586600/was-tun-wenn-mein-internetanschluss-zu-langsam-ist-.html
und "richtig" bei der Quelle nachzulesen da
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Breitbandgeschwindigkeiten-node.html
und da
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Mitteilung_Konkretisierung.pdf
Answer
from
8 years ago
Bestandsschutz wie immer ... zum Zeitpunkt als die Verordnung inkraft getreten ist, gab es diese Tarife in der aktiven Vermarkung nicht mehr. Für Tarife zu denen ein Produktinformationsblatt bereitgestellt werden musste, muss es auch danach noch ein Archiv geben.
Alles was VOR dem Inkrafttreten gegeben hat, interessiert nicht.
Sonst müssten die Anbieter ja teils für Tarife die seit 20/30 Jahren nicht mehr gibt, noch Produktinformationsblätter schreiben und archivieren.
Answer
from
8 years ago
@CyberSW
Ich denke, man kann das eingrenzen auf Tarife, die noch im Feld sind. So wie meiner. Denn sonst hängt das mit der Geschwindigkeitsbestimmung in der Luft.
Ich finde das eine schlechte handwerkliche Leistung von Bundesnetzagentur/Gesetzgeber.
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Answer
from
Accepted Solution
accepted by
8 years ago
Ergänzend: http://www.telekom.de/produktinformationsblatt
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