Kündigung per Post - seit fast 3 Wochen ohne Reaktion...

vor 2 Jahren

Hallo, haben Ende Juni Kündigung gem. § 60 Abs. 2 TKG per Post geschickt, bislang leider immer noch ohne Rückmeldung der Telekom... 

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  • vor 2 Jahren

    Hallo @janpalluck 

     

    Hat dir denn die Telekom das Sonderkündigungsrecht wegen nicht Verfügbarkeit eingeräumt? Sprich hast du einen Umzug nach TKG durchgeführt, dessen Ergebnis negativ war? Ist leider nicht zu erlesen.

     

    Grüße

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  • vor 2 Jahren

    Hallo @janpalluck

     

    Ich würde im Kundencenter kündigen, wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist. 

     

    Unter Vertragsdetails und dann unten rechts auf den Button Vertrag kündigen 

     

    Dann ist die Bestätigung sofort da 

    https://www.telekom.de/kundencenter/vertrags-details?c=VEIwNzcwNTY4NTY1

     

    Screenshot_20220720-191317_Firefox.jpg

    Screenshot_20220720-191332_Firefox.jpg

    Ansonsten 

    Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
    Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
    Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.

     

    Siehe Möglichkeit oben 

     

     

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    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Ganz lieben Dank an euch alle für die schnelle Hilfe!!! 

    Mein Anliegen hat sich nun durch den Anruf soeben bei der Hotline super und abschließend geklärt. Entgegen meiner Vorurteile war der Service dort im Übrigen überragend gut!!!  Der Sonderkündigungstermin wurde wunschgemäß bestätigt und sogar - ohne meine Nachfrage - die Retoure des vorhandenen Mietgerätes in die Wege geleitet.  Sobald irgendwann wieder möglich, werde ich gerne wieder Telekom-Kunde. 

    Muss jetzt auf einen örtlichen Glasfaserkonkurrenten ausweichen, da die Telekom dort lediglich 2000er Leitung bieten kann. 

  • vor 2 Jahren

    janpalluck

    Kündigung gem. § 60 Abs. 2 TKG

    Kündigung gem. § 60 Abs. 2 TKG
    janpalluck
    Kündigung gem. § 60 Abs. 2 TKG

    Das räumt dir die Telekom nur ein, wenn das auch sicher festgestellt wurde.

    Funktioniert, wie auf der Website beschrieben, nur telefonisch.

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