Ausfallentschädigung § 58 TKG
vor 21 Tagen
Hallo,
bei uns war vor Ostern bis darauf die Woche Donnerstag ein Totalausfall des Anschlusses aufgrund eines Fehlers im Verteilerkasten der Telekom. Wir haben eine Antrag auf Ausfallentschädigung nach § 58 gestellt. Hier sind uns jedoch nur ein drittel der zustehenden Entschädigung gutgeschrieben worden. Der Chat-Mitarbeiter wollte/konnte angeblich nicht helfen.
Daten:
Ausfall vom 17.04.2025 (gemeldet) bis Beseitigung der Störung am 24.04.2025
Gutschrift erfolgte in Höhe von 14,65 Euro. Es müssten aber 43,95 Euro sein. Bitte korrigieren Sie dies bitte zeitnah.
mfg
MT
153
6
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 6 Monaten
333
0
3
468
0
5
vor 2 Jahren
1489
2
6
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
Offizielle Lösung
akzeptiert von
vor 21 Tagen
Vielen Dank für das angenehme Gespräch vorhin 🙂
Wie besprochen, wurde bisher nur die Erstattung der Grundgebühr veranlasst, jedoch nicht die Entschädigung gemäß TKG . Ich habe die Entschädigungsgutschrift entsprechend gebucht 👍🏽
Sobald diese auf deinem Konto verbucht wird, bekommst du eine Benachrichtigung. Ich wünsche dir einen schönen Tag.
Viele Grüße
Timur
0