Wo steht denn diese EU-Vorschrift übe Stand-by Funktion.

vor 9 Jahren

Diese Ausrede habe ich schon mehrfach von den Callcentermitarbeitern gehört. Mein nagelneuer Fernseher hat eine vollkommen abschaltbare Funktion. Erklären Sie mal meinem Hund, warum bei Dog-TV nach vier Stunden nur noch "Signal prüfen" angezeigt wird. Wenn ich über Kabelfernsehen eine Sendung mit FSK 16 oder 18 schaue kommt ein kurzer Hinweis und das wars. Ich fordere eine Abschaltfunktion für Stand-By und FSK.

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vor 9 Jahren

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 9 Jahren

      Das Receiver sich abschalten müssen, dass ist soweit korrekt.

      Ob man diese Funktion aber abschalten kann, ist dem Hersteller überlassen.
      Die Telekom hat sich bislang dagegen entschieden, diese Funktion einzubauen.
      Warum auch immer.

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      von

      vor 9 Jahren

      @wizer

      es langt eine beliebige Interaktion mit dem TV per Fernbediehnung

      Laut/Leise - Mute etc.

       

      Der Receiver nimmt ja auch im Standby auf - das geht natürlich auch länger als 4 Studen

       

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      von

      vor 9 Jahren

      Stefan

      Kugic Ergänzend von mir: Ergänzend von mir: Kugic Ergänzend von mir: Ich habe keine Regelung gefunden, die es einem Hersteller verbietet diese Funktion abschaltbar zu machen. Daher gehe ich davon aus, dass dies jedem Hersteller selbst überlassen bleibt. Ich habe keine Regelung gefunden, die es einem Hersteller verbietet diese Funktion abschaltbar zu machen. Daher gehe ich davon aus, dass dies jedem Hersteller selbst überlassen bleibt. Ich habe keine Regelung gefunden, die es einem Hersteller verbietet diese Funktion abschaltbar zu machen. Daher gehe ich davon aus, dass dies jedem Hersteller selbst überlassen bleibt. Doch, du hast es sogar zitiert: Die Funktion zur „automatischen Standby-Schaltung“ ist als Standardeinstellung festgelegt. Eine Standardeinstellung kann man ändern. Es gibt aber nur ein oder aus

      Kugic

      Ergänzend von mir:

       

      Ergänzend von mir:
      Kugic

       

      Ergänzend von mir:

      Ich habe keine Regelung gefunden, die es einem Hersteller verbietet diese Funktion abschaltbar zu machen. Daher gehe ich davon aus, dass dies jedem Hersteller selbst überlassen bleibt.

      Ich habe keine Regelung gefunden, die es einem Hersteller verbietet diese Funktion abschaltbar zu machen.

      Daher gehe ich davon aus, dass dies jedem Hersteller selbst überlassen bleibt.

      Ich habe keine Regelung gefunden, die es einem Hersteller verbietet diese Funktion abschaltbar zu machen.

      Daher gehe ich davon aus, dass dies jedem Hersteller selbst überlassen bleibt.


      Doch, du hast es sogar zitiert:

      Die Funktion zur „automatischen Standby-Schaltung“ ist als Standardeinstellung festgelegt.

       

      Eine Standardeinstellung kann man ändern. Es gibt aber nur ein oder aus

       

      Stefan
      Kugic

      Ergänzend von mir:

       

      Ergänzend von mir:
      Kugic

       

      Ergänzend von mir:

      Ich habe keine Regelung gefunden, die es einem Hersteller verbietet diese Funktion abschaltbar zu machen. Daher gehe ich davon aus, dass dies jedem Hersteller selbst überlassen bleibt.

      Ich habe keine Regelung gefunden, die es einem Hersteller verbietet diese Funktion abschaltbar zu machen.

      Daher gehe ich davon aus, dass dies jedem Hersteller selbst überlassen bleibt.

      Ich habe keine Regelung gefunden, die es einem Hersteller verbietet diese Funktion abschaltbar zu machen.

      Daher gehe ich davon aus, dass dies jedem Hersteller selbst überlassen bleibt.


      Doch, du hast es sogar zitiert:

      Die Funktion zur „automatischen Standby-Schaltung“ ist als Standardeinstellung festgelegt.

       

      Eine Standardeinstellung kann man ändern. Es gibt aber nur ein oder aus

       


      Ich habe doch geschrieben, dass es nicht geregelt ist.

      Ob ein Hersteller die Funktion nun einbaut oder nicht, bleibt ihm überlassen.

       

       

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      von

      vor 9 Jahren

      patrickn

      Es ist definitiv nicht Vorschrift, dass diese Funktion nicht deaktiviert werden können darf.

      Es ist definitiv nicht Vorschrift, dass diese Funktion nicht deaktiviert werden können darf.
      patrickn
      Es ist definitiv nicht Vorschrift, dass diese Funktion nicht deaktiviert werden können darf.

      Das ist richtig.

      Es bleibt dem Hersteller überlassen und er kann auch nicht verpflichtet werden, sie abschaltbar zu machen.

      Die Telekom hat sich bislang dagegen entschieden.

       

       

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    • vor 9 Jahren

      Als ob ein Hund DogTV schauen würde Zwinkernd

       

       

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