Wohnungen im Mehrfamilienhaus über einen Router laufen lassen (kein WLAN)

2 years ago

Hallo Fröhlich

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen. Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben. Es könnte also bspw der Router im Keller stehen und das Internet in alle Wohnungen gleichermaßen verteilen, so dass man sich an jeder Ethernet-Dose in allen Wohnungen und jedem Zimmer anschließen kann. Ggf dort einen WLAN Anschluss anstecken oder eben mit Kabel. Die Verkabelung übers Treppenhaus mit einem Ethernet-Kabel ist nicht praktikabel..

Mir wurde ein Repeater vorgeschlagen. Dieser verbreitet jedoch nur WLAN Signal. Mir ist es wichtig in allen Wohnungen einen Ethernet Anschluss zu haben.

Ist es möglich das so einzurichten? Gibt es andere Optionen?

 

Lieber Gruß

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    • 2 years ago

      Grüße @Vinnskev 

      Dann musst du LAN (am besten mit CAT7) verlegen.

      Wie du dann es weiter nutzt per Router oder dierekt ist dann deine Entscheidung, aber wichtig, wie du dann die Leitung im Router/Switch einstellst.

       

      Bedenke auch, das alle dann über einen Anschluss laufen und sich den Speed teilen.

       

       

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      from

      2 years ago

      Danke schonmal für die Empfehlung!

      Heißt Router in meine Wohnung stellen und Löcher in Boden und Decke bohren? Gibt es nicht die Möglichkeit das direkt im Keller zu "verteilen"?

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      from

      2 years ago

      Vinnskev

      Gibt es nicht die Möglichkeit das direkt im Keller zu "verteilen"?

      Gibt es nicht die Möglichkeit das direkt im Keller zu "verteilen"?
      Vinnskev
      Gibt es nicht die Möglichkeit das direkt im Keller zu "verteilen"?

      Gibt es denn im Keller einen Punkt wo alle Netzwerkkabel zusammen laufen und von dort zu den Ethernetdosen in den Wohnungen/Zimmern gehen?

       

      Deine Frage ist so eigentlich nicht zu beantworten, da du nicht schreibst was bereits da ist.

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      from

      2 years ago

      Vinnskev

      Danke schonmal für die Empfehlung! Heißt Router in meine Wohnung stellen und Löcher in Boden und Decke bohren? Gibt es nicht die Möglichkeit das direkt im Keller zu "verteilen"?

      Danke schonmal für die Empfehlung!

      Heißt Router in meine Wohnung stellen und Löcher in Boden und Decke bohren? Gibt es nicht die Möglichkeit das direkt im Keller zu "verteilen"?

      Vinnskev

      Danke schonmal für die Empfehlung!

      Heißt Router in meine Wohnung stellen und Löcher in Boden und Decke bohren? Gibt es nicht die Möglichkeit das direkt im Keller zu "verteilen"?


      Das kann dir hier niemand beantworten da niemand die Gegebenheiten bei dir vor Ort kennt.

       

      Wenn entsprechende Kanäle etc. bei euch vorhanden sind geht es, wenn nicht dann müsst ihr euch ggfs Alternativen mit Schächten durchs Treppenhaus oder WLAN-Lösungen überlegen.

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      Unlogged in user

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    • 2 years ago

      @Vinnskev Wer sind denn die Mieter der anderen Wohnungen?

       

      1

      from

      2 years ago

      Familie

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      Unlogged in user

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    • 2 years ago

      Auch dir ein freundliches Hallo @Vinnskev 

       

      Bei solchen komplexen Bauvorhaben solltest du dich besser an einen ortsansässigen Netzwerktechniker wenden!

       

       

      schöne Grüße

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    • 2 years ago

      Wenn dus per LAN Kabel willst, musst du Kabel verlegen. 

       

      Das mit Mesh Repeater kann klappen, ist dann aber halt WLAN und kein LAN, was du eigentlich willst.  Kannst dann per LAN Kabel über die Repeater mit dem Kabel weiter, das davor ist und bleibt aber halt WLAN. 

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    • 2 years ago

      @Vinnskev 

       

      Ich würde das in der Topologie anlegen:

       

      Im Keller an den Anschluss den Edge-Router und eine Hauptverteilung. Von da aus per LAN-Kabel auf Unterverteilungen in den Wohnungen und von da dann auf Netzwerkdosen in den Räumen der jeweiligen Wohnung.

       

      Ganz außer Betracht gelassen habe ich mal die rechtlichen Folgen deiner Vorstellung.

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    • 2 years ago

      Vinnskev

      Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben.

      Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben.
      Vinnskev
      Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben.

      Dazu findest du als Privatkunde in Deutschland aber keine Tarife. 

      Nehmen wir die Telekom Tarife - MagentaZuhause - dann ist es vertragswidrig wenn du die Leistungen Dritten zur alleinigen Nutzung überlässt. 

       

      Selbst bei den normalen GK Tarifen hast du eine derartige Einschränkung. 

      Zudem hättest dann noch ein weiteres Problem - du wirst TK-Provider und müsstest dann anfangen, dich ans TKG zu halten. 

       

      Kurz: Wenn du nicht alle Wohnungen selbst bewohnst - ganz dumme Idee! 

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      from

      2 years ago

      CyberSW

      Vinnskev Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben. Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben. Vinnskev Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben. Dazu findest du als Privatkunde in Deutschland aber keine Tarife. Nehmen wir die Telekom Tarife - MagentaZuhause - dann ist es vertragswidrig wenn du die Leistungen Dritten zur alleinigen Nutzung überlässt. Selbst bei den normalen GK Tarifen hast du eine derartige Einschränkung. Zudem hättest dann noch ein weiteres Problem - du wirst TK-Provider und müsstest dann anfangen, dich ans TKG zu halten. Kurz: Wenn du nicht alle Wohnungen selbst bewohnst - ganz dumme Idee!

      Vinnskev

      Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben.

      Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben.
      Vinnskev
      Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben.

      Dazu findest du als Privatkunde in Deutschland aber keine Tarife. 

      Nehmen wir die Telekom Tarife - MagentaZuhause - dann ist es vertragswidrig wenn du die Leistungen Dritten zur alleinigen Nutzung überlässt. 

       

      Selbst bei den normalen GK Tarifen hast du eine derartige Einschränkung. 

      Zudem hättest dann noch ein weiteres Problem - du wirst TK-Provider und müsstest dann anfangen, dich ans TKG zu halten. 

       

      Kurz: Wenn du nicht alle Wohnungen selbst bewohnst - ganz dumme Idee! 

      CyberSW
      Vinnskev

      Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben.

      Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben.
      Vinnskev
      Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben.

      Dazu findest du als Privatkunde in Deutschland aber keine Tarife. 

      Nehmen wir die Telekom Tarife - MagentaZuhause - dann ist es vertragswidrig wenn du die Leistungen Dritten zur alleinigen Nutzung überlässt. 

       

      Selbst bei den normalen GK Tarifen hast du eine derartige Einschränkung. 

      Zudem hättest dann noch ein weiteres Problem - du wirst TK-Provider und müsstest dann anfangen, dich ans TKG zu halten. 

       

      Kurz: Wenn du nicht alle Wohnungen selbst bewohnst - ganz dumme Idee! 


      Danke Cyber, darauf wollte ich mit meiner Frage raus. 

       

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      2 years ago

      CyberSW

      Kurz: Wenn du nicht alle Wohnungen selbst bewohnst - ganz dumme Idee!

      Kurz: Wenn du nicht alle Wohnungen selbst bewohnst - ganz dumme Idee! 
      CyberSW
      Kurz: Wenn du nicht alle Wohnungen selbst bewohnst - ganz dumme Idee! 

      Und selbst dann gibt es genug rechtliche Fallstricke und es zerstreitet sich nichts so oft wie Familien. Und dann?

      Unlogged in user

      from

    • 2 years ago

      @Vinnskev 

      Auch gilt es zu bedenken, dass du dann für alles haftest, was deine Familienangehörige im Internet so alles machen.

      Wenn du sowieso jede Wohnung bis in den Keller verdrahtet hast, ist es doch kein Problem, dass jede Wohnung einen eigenen Anschluss bekommt.

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    • 2 years ago

      Moin @Vinnskev,

       

      ich habe gesehen, dass die anderen User bereits fleißig unterstützt haben und kann die getroffenen Aussagen bestätigen. Ich kann deine Idee nachvollziehen, rate dir jedoch offiziell davon ab 😊

       

      Liebe Grüße,

      Lin J. 

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    • 2 years ago

      Danke an alle. Dann wird das so wohl nicht funktionieren.

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    • 20 days ago

      Schon ein älterer Thread und das Ergebnis, einfach: Alle raten ab. Warum?

      Lin J.

      Ich kann deine Idee nachvollziehen, rate dir jedoch offiziell davon ab 😊

      Moin @Vinnskev,

       

      ich habe gesehen, dass die anderen User bereits fleißig unterstützt haben und kann die getroffenen Aussagen bestätigen. Ich kann deine Idee nachvollziehen, rate dir jedoch offiziell davon ab 😊

       

      Liebe Grüße,

      Lin J. 

      Lin J.

      Ich kann deine Idee nachvollziehen, rate dir jedoch offiziell davon ab 😊

      Offiziell gilt doch, du kannst nicht anders: "Wes Brot ich ess', des Lied ich sing." 

      Ich rate durchaus zu, weil ich eine andere Ansicht vertrete und begründen kann, m.E. schlüssig. 

      CyberSW

      Nehmen wir die Telekom Tarife - MagentaZuhause - dann ist es vertragswidrig wenn du die Leistungen Dritten zur alleinigen Nutzung überlässt. 

      Vinnskev

      Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben.

      Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben.
      Vinnskev
      Ich möchte, dass alle Wohnungen wie ein Einfamilienhaus behandelt werden und einen gemeinsamen Internetanschluss haben.

      Dazu findest du als Privatkunde in Deutschland aber keine Tarife. 

      Nehmen wir die Telekom Tarife - MagentaZuhause - dann ist es vertragswidrig wenn du die Leistungen Dritten zur alleinigen Nutzung überlässt. 

       

      Selbst bei den normalen GK Tarifen hast du eine derartige Einschränkung. 

      Zudem hättest dann noch ein weiteres Problem - du wirst TK-Provider und müsstest dann anfangen, dich ans TKG zu halten. 

       

      Kurz: Wenn du nicht alle Wohnungen selbst bewohnst - ganz dumme Idee! 

      CyberSW

      Nehmen wir die Telekom Tarife - MagentaZuhause - dann ist es vertragswidrig wenn du die Leistungen Dritten zur alleinigen Nutzung überlässt. 

      Was steht denn im Vertrag? Und wer sind die Vertragspartner?

      6 Was ist nicht erlaubt?
      6.1 Ihnen ist es nicht gestattet,
      a) die Leistungen ohne unsere Zustimmung Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen
      b) selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten mittels der von uns überlassenen Leistungen aufzutreten
      c) bei Leistungen an festen Standorten eine zweite Verbindung mittels Point to Point Protocol over Ethernet (PPPoE) aufzubauen.


      1 Wer ist Ihr Vertragspartner?
      Ihr Vertragspartner ist die Telekom Deutschland GmbH, (im Folgenden Telekom genannt), Landgrabenweg 149, 53227 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5919). 

      https://www.telekom.de/agb/downloads/53712.pdf  Stand: 09.01.2025 

      Wird nun die Treppen-Hausgemeinschaft-GbR der andere Vertragspartner und nutzt den einen Netzanschluss gemeinsam, ist die Zustimmung vorhanden bzw. es sind keine Dritten da. Damit wäre a) obsolet, weil alle Verbraucherhaushalte in den Wohnungen auch Vertragspartner sind. Von welchen Konto auch immer die Rechnung abgebucht wird.

      Damit zielst du auf b) (im Spoiler) ab. Nachdem die Hausgemeinschaft als Vertragspartner den Anschluss gemeinsam nutzt und nur die Kosten aufgeteilt werden und keiner als gewinnorientierter Überlasser (Vermittler) auftritt, denn das wäre eine gewerbliche Tätigkeit und steuerlich ein Unternehmen. Hier hat niemand mit dem Finanzamt zu tun und niemand ist § 3, Nr. 7. „Betreiber“ ein Unternehmen, das ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder eine zugehörige Einrichtung bereitstellt oder zur Bereitstellung hiervon befugt ist;. Alle Anschlussnehmer sind Verbraucher  (keine Unternehmer) und bleiben auch bei gemeinsamem Handeln private Verbraucher. Bzgl. der Begriffe gibt es § 3 TKG. Im TKG wird ein gemeinsamer Netzanschluss, z.B. durch eine Familie, Wohngemeinschaft, Sportverein, nicht verboten.

      Im deutschen Telekommunikationsgesetz ( TKG ) wird zwischen einem Telekommunikationsanbieter (TK-Anbieter) und einem IT-Anbieter unterschieden, indem das TKG hauptsächlich TK-Anbieter reguliert, die Telekommunikationsnetze betreiben oder Dienste erbringen, während IT-Anbieter, die keine Telekommunikationsdienste anbieten, meist nicht unter das TKG fallen. 

      Ludwig II

      Auch gilt es zu bedenken, dass du dann für alles haftest, was deine Familienangehörige im Internet so alles machen.

      Hinter dem Nr. 32 „Netzabschlusspunkt“ beginnt das private Netz, dort gibt es keinen fremden Dritten. Das wäre für die abgeschaffte Störerhaftung relevant. Heutzutage gilt zivilrechtlich der Sperr-Anspruch und die sekundäre Darlegungslast, d.h. der Nachweis, dass eben kein Unbekannter (fremder Dritter) im privaten Netzwerk unterwegs ist, egal ob WLAN oder LAN. Wer kriminelle Energie aufwendet um in die Wohnung/ins LAN/WLAN zu kommen, handelt böswillig mit oder ohne kow-how und ist ein Einbrecher. Ob es zivilrechtlich bei gemeinschaftlicher Netznutzung ausreicht sich auf einen WPA-key (aka WLAN-Passwort) zu verlassen, der herumvagabundieren kann, darüber haben sich Gerichte noch nicht verständigt.

      Die Gerichte unterscheiden  sehr wohl inhaltlich zw. Gästen im privaten WLAN/LAN und Kunden im unternehmerischen WLAN/LAN, z.B. in einem Cafe oder Handwerksbetrieb. Die "privaten Gäste" in der privaten Wohnung kennt jeder persönlich, die werden an der Haustür, als Grenze zum öffentliche Raum, indentifiziert und können Wohnungs/WLAN/LAN-Zugang erhalten. Ein Kunde ist immer (noch) anonym, also ein "fremder Dritter".  Auch wenn das Unternehmen als Kneipe oder Hotel mit Gästen umgeht, ist der Kunde kein "privater" Gast. Auch wenn der Arbeitslose bei der BfA als Kunde bezeichnet wird, bleibt er Arbeitslos, leider.

      Zwischen einem Kunden-WLAN und einem Gäste-WLAN unterscheiden die Gerichte begrifflich leider nicht (bisher). 

      Wohl deshalb kommen Empfehlungen wie eingangs  unwidersprochen zustande. Sind das nur Verständigungsprobleme und gestörte Kommunikation? Wie so oft. 

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      from

      20 days ago

      Hallo @Ldwg2002

       

      wir weisen lediglich darauf hin, dass wir davon abraten. Schlussendlich, muss jeder Kunde, jede Kundin für sich selbst entscheiden, wie das Netz genutzt und aufgeteilt wird. Ich kann auch meinen Nachbar über mein WLAN-Netzwerk surfen lassen, muss dann aber ggf. mit den Konsequenzen seiner Handlungen leben. 

       

      Hier wollen bloß klarstellen, dass es etwas heikel ist. Keine direkte Anweisung, schlicht ein Rat. 

       

      Viele Grüße

      Dorothea

      from

      19 days ago

      Dorothea T.

      Ich kann auch meinen Nachbar über mein WLAN-Netzwerk surfen lassen, muss dann aber ggf. mit den Konsequenzen seiner Handlungen leben. 

      Hallo @Ldwg2002

       

      wir weisen lediglich darauf hin, dass wir davon abraten. Schlussendlich, muss jeder Kunde, jede Kundin für sich selbst entscheiden, wie das Netz genutzt und aufgeteilt wird. Ich kann auch meinen Nachbar über mein WLAN-Netzwerk surfen lassen, muss dann aber ggf. mit den Konsequenzen seiner Handlungen leben. 

       

      Hier wollen bloß klarstellen, dass es etwas heikel ist. Keine direkte Anweisung, schlicht ein Rat. 

       

      Viele Grüße

      Dorothea

      Dorothea T.

      muss dann aber ggf. mit den Konsequenzen seiner Handlungen leben. 

      Jeder muss mit den Konsequenzen der Handlungen aller Menschen, die sich in diesem Land aufhalten (Staatsbürger, Gäste, Besucher), leben. Kriminelle gibt es überall. Manche fahren bei rot über die Ampel.

      Wenn dein Nachbar kriminell wird, kümmert sich die Polizei darum, evtl. stürmt ein SEK seine Wohnung. Sicher musst du nicht für deinen Nachbarn ins Gefängnis gehen. Oder gibt es eine Kontaktschuld im Strafrecht ? Sicher nicht, noch bleibt das Individuum selbst verantwortlich für sein Tun. 

      Also geht es eher darum wie DU als "privater LAN/WLAN-Betreiber" dein Netz vor unbekannten Dritten schützen wirst, um ggfs. der sekundären Darlegungslast nachkommen zu können. D.h. dass du bei privatrechtlichen Ansprüchen (das ist nichts strafrechtliches) den Täter nicht benennen musst oder bestimmen können musst (Aufzeichnungspflichten vs. Datenschutz), sondern:

      Bei der sekundären Darlegungslast im WLAN, geht es darum, dass du in deinem "privaten" LAN/WLAN alle berechtigten Netznutzer "kennst" ("identifziert hast") und den unberechtigten Zugriff vom fremden Dritten ausschließen kannst. Und dies ggfs. dem Anspruchsteller nachweisen kannst, zusätzlich auch Nachforschungen anstellst und mitteilst. Danach trifft dich vielleicht der Sperr-Anspruch. Die KI drückt es so aus. 

      Einen Kostenerstattungsanspruch sieht das Gesetz jedoch – außer wenn sich der Betreiber absichtlich an einer Rechtsverletzung beteiligt – nicht vor.   siehe WD 10 - 3000 - 083/18, Seite 7, 3.2. Europarechtskonformität des TGM  
      https://www.bundestag.de/resource/blob/591840/WD-10-083-18-pdf.pdf 

      Schritt für Schritt zum Gäste-WLAN - das BSI.bund.de richtet sich an Verbraucher (kein Kunden-WLAN).

      https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Router-WLAN-VPN/Schritt-fuer-Schritt-zum-Gaeste-WLAN/Schritt-fuer-Schritt-zum-Gaeste-WLAN_node.html 

      Wenn dein Nachbar den WPA-key, den du als Passwort (zur Identifizierung des Nutzerkreises) mißbrauchst, nicht weitergibt, dann vertraust du ihm. Ziehst du ein vagabundierendes "Passwort" in Erwägung, weil es deine Kinder den Schulfreunden gefällig mitteilen, dann benötigst du für die Zugriffskontrolle andere Mechanismen.

      Schon mal über ein IAM (Identditiy-Access-Management) nachgedacht, z.B. über die feste eindeutige MediaAccessControl-Address? Wie es der Name schon sagt, die MAC-Adresse, die steht in der Geräte-Hardware, also keine "randomized MAC-Address". Für die gewürfelte MAC-Adresse "erfunden" von Apple, eingesetzt auch in Android, gilt ganz einfach: 

      Gast oder Kunde?

      Verbraucher oder Unternehmen?

      Vertrauen oder Misstrauen - 

      Geräte-MAC-Adresse oder "randomized MAC-Address"

      "privates" Gäste-WLAN Wer seine Identität verschleiert wird kein Vertrauen in einem "privaten LAN / WLAN" geniesen können. 
      "unternehmerisches" Kunden-WLAN  Der Kunde im Geschäft bleibt auch bei dessen Netznutzung anonym, muss i.d.R. "nur" in einer Vorschaltseite bestätigen, dass er nicht kriminell ist.

      Dorothea T.

      muss dann aber ggf. mit den Konsequenzen seiner Handlungen leben. 

      Hallo @Ldwg2002

       

      wir weisen lediglich darauf hin, dass wir davon abraten. Schlussendlich, muss jeder Kunde, jede Kundin für sich selbst entscheiden, wie das Netz genutzt und aufgeteilt wird. Ich kann auch meinen Nachbar über mein WLAN-Netzwerk surfen lassen, muss dann aber ggf. mit den Konsequenzen seiner Handlungen leben. 

       

      Hier wollen bloß klarstellen, dass es etwas heikel ist. Keine direkte Anweisung, schlicht ein Rat. 

       

      Viele Grüße

      Dorothea

      Dorothea T.

      Ich kann auch meinen Nachbar über mein WLAN-Netzwerk surfen lassen, 

      Dorothea, mach' dir besser Gedanken über einen vagabundierenden PreSharedKey, als deinem Nachbarn mit Misstrauen zu begegnen. Mitmenschen mit grundsätzlichem Misstrauen zu begegnen ist so schädlich wie Hass. Vorsicht ist kein Misstrauen.    Die Balance: Wenn Vorsicht und Vertrauen Hand in Hand gehen.

      Meine Hinweise sind schlicht Information, 

      kein Rat oder gar eine Beratung - keinesfalls eine Rechtsberatung durch Nichtjuristen.

      Dorothea T.

      Schlussendlich, muss jeder Kunde, jede Kundin für sich selbst entscheiden,

      Hallo @Ldwg2002

       

      wir weisen lediglich darauf hin, dass wir davon abraten. Schlussendlich, muss jeder Kunde, jede Kundin für sich selbst entscheiden, wie das Netz genutzt und aufgeteilt wird. Ich kann auch meinen Nachbar über mein WLAN-Netzwerk surfen lassen, muss dann aber ggf. mit den Konsequenzen seiner Handlungen leben. 

       

      Hier wollen bloß klarstellen, dass es etwas heikel ist. Keine direkte Anweisung, schlicht ein Rat. 

       

      Viele Grüße

      Dorothea

      Dorothea T.

      Schlussendlich, muss jeder Kunde, jede Kundin für sich selbst entscheiden,

      Vollste Zustimmung. Wo und wie umfassend sich ein Verbraucherkunde vor der Entscheidung informiert, darf er auch selbst entscheiden. Wie ein Gemeinschaftskunde dann das IT-Netz aufzieht ist Technik (LAN und WLAN), das war ja die eigentliche Frage in diesem Thread. Netzwerktechnik ist das geringste Problem. Kann jeder IT-Fachmann lösen, der wird immer die Verteilung durch LAN-Kabel bevorzugen. Dazu muss man Kabel (oder Fiber) ziehen, dass hat der TE ausgeschlossen. 

      "Die Verkabelung übers Treppenhaus mit einem Ethernet-Kabel ist nicht praktikabel. ...

      Mir ist es wichtig in allen Wohnungen einen Ethernet Anschluss zu haben."

      Mit diesem inneren Widerspruch wäre ich als TE für den (rechtlich begründeten) Rat "lass es sein" ebenfalls sehr dankbar :-) Das eine hat nur mit dem anderen nichts zu tun. Mein Rat @Vinnskev: Lass es, wenn du keine Kabel ziehen willst. Dann tut es die Telekom für dich und zieht im Treppenhaus Glasfaser in jede Wohnung.

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