Gelöst
Zahlung bei unzustellbarer Rechnung fällig?
vor 10 Jahren
Hallo zusammen,
unser WEG-Verwalter hat bei der Telekom telefonisch einen Festnetzanschluss (Call Start, als gewerblicher Kunde) für den Aufzug beantragt.
Es gab dabei Übermittlungsfehler bezüglich der Aufraggeber- und der Rechnungsadresse, Verursacher unbekannt. Die Adresse für den Anschlussort war jedoch korrekt.
Vereinbart wurde Rechnung per Post und Überweisung.
Nach 10 Tagen hat der Verwalter die Auftragsbestätigung reklamiert, und sie wurde ihm an seine Adresse nachgeschickt. Sie enthielt eine falsch Anschrift und eine falsche Rechnungsadresse. Der Verwalter war jedoch der Ansicht, auf Grund der erfolgten Nachsendung sei jetzt alles geklärt.
Der Anschluss wurde geschaltet, aber es kamen 5 Monate keine Rechnungen an, da diese immer noch unzustellbar waren, und es wurde auch nichts bezahlt. Die Telekom hat die Adressänderung vermutlich nur zur einmaligen Nachsendung der AB verstanden. Anschließend Sperrung des Anschlusses und notwendige Neubeantragung.
Die neue Rufnummer musste wieder in das Notrufsystem eingebucht werden, zusammen mit Mahngebühren insgesamt Folgekosten von 800€.
Jetzt meine Fragen, in den AGB steht „Die Preise werden mit Zugang der Rechnung fällig." War die Zahlung dann formalrechtlich jemals fällig? Falls nein, ist die Telekom für die Folgekosten haftbar?
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