Gelöst
Zahlung bei unzustellbarer Rechnung fällig?
vor 10 Jahren
Hallo zusammen,
unser WEG-Verwalter hat bei der Telekom telefonisch einen Festnetzanschluss (Call Start, als gewerblicher Kunde) für den Aufzug beantragt.
Es gab dabei Übermittlungsfehler bezüglich der Aufraggeber- und der Rechnungsadresse, Verursacher unbekannt. Die Adresse für den Anschlussort war jedoch korrekt.
Vereinbart wurde Rechnung per Post und Überweisung.
Nach 10 Tagen hat der Verwalter die Auftragsbestätigung reklamiert, und sie wurde ihm an seine Adresse nachgeschickt. Sie enthielt eine falsch Anschrift und eine falsche Rechnungsadresse. Der Verwalter war jedoch der Ansicht, auf Grund der erfolgten Nachsendung sei jetzt alles geklärt.
Der Anschluss wurde geschaltet, aber es kamen 5 Monate keine Rechnungen an, da diese immer noch unzustellbar waren, und es wurde auch nichts bezahlt. Die Telekom hat die Adressänderung vermutlich nur zur einmaligen Nachsendung der AB verstanden. Anschließend Sperrung des Anschlusses und notwendige Neubeantragung.
Die neue Rufnummer musste wieder in das Notrufsystem eingebucht werden, zusammen mit Mahngebühren insgesamt Folgekosten von 800€.
Jetzt meine Fragen, in den AGB steht „Die Preise werden mit Zugang der Rechnung fällig." War die Zahlung dann formalrechtlich jemals fällig? Falls nein, ist die Telekom für die Folgekosten haftbar?
1232
12
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 4 Jahren
1581
0
2
vor 2 Jahren
172
0
2
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung
Sie benötigen eine persönliche Kaufberatung? Das Geschäftskundenteam der Telekom berät Sie gerne.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
vor 10 Jahren
Also Kunde erkennt, dass Adressen falsch sind, kümmert sich aber nicht. Dadurch entstandene Kosten will der Kunde nicht übernehmen, sondern sucht nun einen anderen Schuldigen.
Hab ich das jetzt kurz übersetzt richtig interpretiert?
2
Antwort
von
vor 10 Jahren
Meine Frage richtete sich aber eher auf den formaljuristischen Ansatz.
Der Kunde kümmert sich nicht, weil er angenommen hat, die Rechnungsadresse sei korrigiert, da er die AB nachgesendet bekam.
Antwort
von
vor 10 Jahren
Für eine formaljuristische Antwort musst Du einen Anwalt befragen, www.frag-einen-anwalt.de z.B.
Nach meinem gM (gesunden Menschenverstand) ist die Nachsendung der AB nicht gleichzusetzen mit einer Änderung der Rechnungsanschrift.
Aber da halte ich es lieber mit @Gelöschter Nutzer
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Jahren
Dies kann dir eigentlich nur ein Anwalt beantworten.
Allerdings 5 Monate zu glauben, das man die Rechnung nicht bezahlen muss ist auch etwas schwach.
Man hätte ja zwischenzeitlich mal nachfragen können.
0
vor 10 Jahren
Ich denke, da macht ihr es euch etwas einfach. Dann lass ich meine Rechnungsadresse jetzt auch einfach ins Nirvana ändern und Zahl einfach nicht mehr. Der Umstand war ja durch die Auftragsbestätigung bekannt - irgendwelche Annahmen bzw. "der Ansicht sein" hilft da nicht viel, wenn auf dem Papier etwas anderes steht. Das zählt letztendlich und sonst nichts.
ich bin aber kein Jurist (und ich kenne hier in dieser Community auch keinen) und da das deutsche Rechtssystem auch nicht immer auf den gesunden Menschenverstand setzt, kann ich die Frage nicht abschließend beantworten.
0
vor 10 Jahren
Grundsätzlich:
Bei dem Call Start handelt es sich um keinen Anschluss für eine Brandmeldeanlage oder Gefahrenmeldeanlage. Für sowas hat die Telekom extra ein entsprechendes Produkt.
Weiter darf mit dem Anschluss keine Vernetzung von Standorten hergestellt werden, ein Aufzug und eine entsprechende Notrufzentrale als Beispiel. Überdies sind Verbindungen nur zum Zweck der Verbindung - also die nicht der Kommunikation mit einem Teilnehmer dienen - lt. AGB ausgeschlossen.
Euer Verwalter hat also einen Vertrag abgeschlossen, der nie und nimmer für einen Aufzug hätte verwendet werden dürfen. Irgendwelche Folgekosten für einen Aufzug braucht Ihr erst garnicht versuchen geltend zu machen.
Vertragswidrige und vertragsuntypische Nutzung für die keine Haftung besteht.
Eigentlich sollten Hausverwalter das wissen und spätestens die Aufzugfirma.
Ihr sollt also als WEG die Unfähigkeit des Verwalters und der Aufzugfirma tragen.
Da würde mir die Hutschnur platzen.
4
Antwort
von
vor 10 Jahren
Weiter darf mit dem Anschluss keine Vernetzung von Standorten hergestellt werden, ein Aufzug und eine entsprechende Notrufzentrale als Beispiel.
Antwort
von
vor 10 Jahren
Ist eine einzig mögliche, fest einprogrammierte Rufnummer im Aufzugtelefon eine dauerhafte Vernetzung oder Verbindung? Ist im Text nicht eher eine Standleitung gemeint?
Antwort
von
vor 10 Jahren
Interessanterweise hat man mir auch gesagt, dass analoge Telefonanschlüsse ohne internet auch über 2018 hinaus bestehen bleiben, da VoIP nicht für Notruf geeignet. habe zweimal nachgefragt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Jahren
Du hast doch gemerkt, dass keine Rechnung gekommen ist, warum hast du dich ncitn gekümmert?
hast du gedacht der Anschluss sei kostenlos ?
Asserdem ist Zahlung per Rechnung immer so ein Murks, warum kann man nicht abbuchen lassen
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Hallo zusammen,
da uns das Thema der Rechnungsänderung häufig begegnet, hier eine kleine Hilfestellung für Euch.
Die Rechnungsadresse lässt sich ganz einfach über unsere Hilfeseite ändern. Alternativ könnt Ihr den Auftrag auch über unser Kontaktformular erstellen, nach erfolgter Änderung erhaltet Ihr dann eine Auftragsbestätigung. Hier lassen sich die Details schnell überprüfen.
Viele Grüße,
Lin J.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von