Solved

BGH-Urteil zu Cookies

5 years ago

Hallo zusammen,

 

nach dem gestrigen Urteil des BGH: Soweit per Internet- Cookies Nutzerdaten gesammelt werden und dazu die Erlaubnis voreingestellt ist,  hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass dies nicht rechtens sei. Die Nutzer müssten aktiv zustimmen, wenn sie einverstanden seien. Damit folgt der BGH weitgehend der Auffassung des EuGH. Da nach wie vor ein entsprechendes Plugin im Designerbaukasten fehlt, wäre es jetzt an der Zeit, dieses nachzuliefern. Hier wurde seitens der Telekom argumentiert, dass dies erst dann erforderlich sei, wenn es in deutsches Recht umgesetzt wäre. Faktisch ist das nun der Fall. Grundsätzlich ist das Sammeln von Nutzerdaten mit über den Telekom-Baukasten erstellte Seiten möglich. Ansonsten müßte diese grundsätzliche Möglichkeit m.E. im Designer verhindert werden.

 

Wie seht ihr das?

 

Grüße, Dietmar

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