homepage-designer 'externe' Inhalte zulassen, die eigentlich interne Inhalte sind

vor 3 Jahren

Hallo zusammen, hallo t-team,

ich habe eine Frage zum homepage-Designer. Ich habe per "embed-Widget" einen button eingefügt, der eine Hintergrundmusik freischalten oder stoppen kann (je nach Browser-Einstellung). Das ganze funktioniert über js und css. Alle Inhalte liegen auf meinem webspace einschließlich der Musikdatei. Trotzdem wird der Button nicht angezeigt, wenn 'Externe Inhalte' oder 'Drittanbieter-Inhalte' in der Cookie-Auswahl nicht erlaubt werden. Es erscheint dann anstelle des Buttons der Widget-Rahmen mit dem Hinweis, dass die Inhalte wegen der Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden können. Der Hinweis enthält auch einen link, der die Cookie-Einstellungen wieder aufruft. Allerdings ist der widget-Rahmen bei mir so klein (weil er nur ein Lautsprecher-Symbol enthält), dass man erst einmal nicht sieht, dass dort ein entsprechender link zu finden ist.

 

Frage 1: kann man - z.B. durch Ablegen der js-, css- und audio-Datei in einem bestimmten Ordner (per FTP oder hochladen im HD) vermeiden, dass die Anzeige blockiert wird? Es handelt sich ja schließlich nicht wirklich um Drittanbieter- oder externe Inhalte...

 

Frage 2: falls nicht, kann man den link zum Neuaufrufen der cookie-Einstellungen auch als Textlink auf der Seite einbauen? Wenn man im widget-Fenster (das für die Anzeige des Hinweistextes eigentlich zu klein ist) den dort vorhandenen link kopiert, erhält man nur die Seitenadresse gefolgt von /#. Funktioniert nicht als Textlink. 

 

Ich kann mir vorstellen, dass die Seitenbesucher nicht nur bei mir eine Möglichkeit, die cookie-Einstellungen auf kurzem Weg (also nicht über irgendwelche Browser-Einstellungsänderungen) von der Seite aus noch einmal zu erreichen (wie es ja eigentlich über das widget auch möglich ist) begrüßen würden.  Also einfach per Klick auf einen Text wie z.B. "cookie-Einstellungen ändern"....

 

Wer kann mir helfen?

Danke und Grüße!

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24

  • 3 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren

    Hallo @harald57 

     

    ist dein Zoom im Browserfenster deutlich unter 100%?

     

    Nur um das mal auszuschließen.

     

     

    Gruß

    Peter

    0

  • 4 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Jahren

    Hallo @harald57 ,

     

    da ich vermute, dass es nicht so funktioniert, wie von Dir angedacht: Muss der Cookie-Hinweis/Auswahl unbedingt sein? Denn wenn es nur systembedingte, zum Funktionieren  der Seite erfoderliche Cookies gibt, wäre das m.E. nicht nötig.  Und wenn "ja", warum nicht mal mit einem externen Anbieter probieren? Da gibt es ja einiges. Ich hatte mit so etwas experimentiert. Gehen tut es. Ob es das Problem löst, weiß ich natürlich nicht.

     

    Gruß, Dietmar

    4

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Hallo @harald57 

     

    Du wirst bestimmt zu deinem Anliegen noch eine Info über das Team bekommen.

     

    Etwas Zeit solltest Du aber der Fach Abteilung einräumen. Ich könnte mir schon vorstellen, dass es dort viel zu tun gibt.

     

     

    Gruß

    Peter

  • vor 3 Jahren

    Hallo @harald57 ,

    warum brauchst Du überhaupt diesen Button? Jeder Browser zeigt das Lautsprecherikon in der Menüleiste an wenn Hintergrundmusik vorhanden ist. Wenn das Feld zu klein ist für den Hinweistext, dann zieh das Feld einfach weiter auf. Es wäre auch gut, wenn Du das Widget mal gepostest hättest, dann könnte man es ausprobieren. Wie es einfach gemacht wird, kannst Du bei mir nachlesen:

    https://www.bei-berni.de/homepage-designer/homepage-designer-teil-3

    MfG. Bernd

    17

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Hallo  @Gelöschter Nutzer ,

    nicht nur "anders" sondern rechtlich zweifelhaft:

    "Häufig fehlt auch die Möglichkeit des Widerrufs der erteilten Einwilligung im verwendeten Cookie-Banner. Die Nutzerin oder der Nutzer Ihrer Internetseite ist jedoch berechtigt, die Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf muss dabei so einfach wie die Erteilung der Einwilligung erfolgen, vgl. Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO."

     

    Gruß, Dietmar

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