homepage-designer 'externe' Inhalte zulassen, die eigentlich interne Inhalte sind

3 years ago

Hallo zusammen, hallo t-team,

ich habe eine Frage zum homepage-Designer. Ich habe per "embed-Widget" einen button eingefügt, der eine Hintergrundmusik freischalten oder stoppen kann (je nach Browser-Einstellung). Das ganze funktioniert über js und css. Alle Inhalte liegen auf meinem webspace einschließlich der Musikdatei. Trotzdem wird der Button nicht angezeigt, wenn 'Externe Inhalte' oder 'Drittanbieter-Inhalte' in der Cookie-Auswahl nicht erlaubt werden. Es erscheint dann anstelle des Buttons der Widget-Rahmen mit dem Hinweis, dass die Inhalte wegen der Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden können. Der Hinweis enthält auch einen link, der die Cookie-Einstellungen wieder aufruft. Allerdings ist der widget-Rahmen bei mir so klein (weil er nur ein Lautsprecher-Symbol enthält), dass man erst einmal nicht sieht, dass dort ein entsprechender link zu finden ist.

 

Frage 1: kann man - z.B. durch Ablegen der js-, css- und audio-Datei in einem bestimmten Ordner (per FTP oder hochladen im HD) vermeiden, dass die Anzeige blockiert wird? Es handelt sich ja schließlich nicht wirklich um Drittanbieter- oder externe Inhalte...

 

Frage 2: falls nicht, kann man den link zum Neuaufrufen der cookie-Einstellungen auch als Textlink auf der Seite einbauen? Wenn man im widget-Fenster (das für die Anzeige des Hinweistextes eigentlich zu klein ist) den dort vorhandenen link kopiert, erhält man nur die Seitenadresse gefolgt von /#. Funktioniert nicht als Textlink. 

 

Ich kann mir vorstellen, dass die Seitenbesucher nicht nur bei mir eine Möglichkeit, die cookie-Einstellungen auf kurzem Weg (also nicht über irgendwelche Browser-Einstellungsänderungen) von der Seite aus noch einmal zu erreichen (wie es ja eigentlich über das widget auch möglich ist) begrüßen würden.  Also einfach per Klick auf einen Text wie z.B. "cookie-Einstellungen ändern"....

 

Wer kann mir helfen?

Danke und Grüße!

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  • 3 years ago

    Hallo @harald57 

     

    ist dein Zoom im Browserfenster deutlich unter 100%?

     

    Nur um das mal auszuschließen.

     

     

    Gruß

    Peter

    0

  • 3 years ago

    Hallo @harald57 ,

     

    da ich vermute, dass es nicht so funktioniert, wie von Dir angedacht: Muss der Cookie-Hinweis/Auswahl unbedingt sein? Denn wenn es nur systembedingte, zum Funktionieren  der Seite erfoderliche Cookies gibt, wäre das m.E. nicht nötig.  Und wenn "ja", warum nicht mal mit einem externen Anbieter probieren? Da gibt es ja einiges. Ich hatte mit so etwas experimentiert. Gehen tut es. Ob es das Problem löst, weiß ich natürlich nicht.

     

    Gruß, Dietmar

    4

    Answer

    from

    3 years ago

    Hallo Neele,

    sorry - am Wochenende bin ich nicht immer im Büro.

    Danke für die Anfrage - ich denke auch, dass das eher ein Thema für die Profis ist.

    @Peter: Die Seitenansicht steht normalerweise immer auf 100%. Nachdem das widget-Fenster sehr klein ist, wird der Hinweis per scrollbar dargestellt. Mit dem Seitenzoom hat das nichts zu tun. Aber vielleicht habe ich die Frage auch falsch verstanden.

    @dpfrank: das ist seit der Datenschutzgrundverordnung eine gute Frage. Wenn ich beim cookie-Hinweis alles erlaube, werden vier Cookies angezeigt - sidaa6, vid und zwei nicht identifizierbare unter "Seitenspeicher" und "Sitzungsspeicher".  Vermutlich alles harmlos, aber einfach auf die cookie-Anfrage zu verzichten? Verstößt vielleicht trotzdem gegen die DSGVO. Ich habe auf Unterseiten einen externen cookie-Hinweis aktiv, der nur besagt, dass man bei Bedenken die Seite verlassen soll. Finde ich immer noch ausreichend, aber was ich finde, ist halt nicht maßgebend. Eine saubere Lösung wäre mir lieber. Ich verstehe nicht, wieso Inhalte, die außer mit den scripten (js und css) sowie der mp3-Datei auf dem eigenen webspace mit nichts verbunden sind oder eine Verbindung aufbauen, als externe oder Drittanbieter-Inhalte gewertet werden...

    Bisher lagen die Dateien auf dem "alten" webspace der DA-Seite, ich habe sowohl versucht, sie per FTP in den HD-Bereich hochzuladen als auch mit der Hochladefunktion des HD. Beides führt allerdings dazu, dass die Dateien gar nicht mehr erreichbar sind - oder ich zu blöd für die richtige Adressierung im widget bin...

    Und ob die Sache damit behoben wäre, kann ich mangels Funktion auch nicht testen. Also doch was für Fachleute vermutlich...

    Answer

    from

    3 years ago

    Hallo @harald57 ,

     

    zu blöd bist Du sicher nicht. Die Pfadangabe sollte wie folgt aussehen:  www.deinedomaine.de/datei.mp4

    Wenn das als "extern" angesehen wird, dann ist das schlicht nicht korrekt. da gebe ich Dir absolut Recht.

     

    Gruß, Dietmar

    Answer

    from

    3 years ago

    Hallo @harald57 

     

    Du wirst bestimmt zu deinem Anliegen noch eine Info über das Team bekommen.

     

    Etwas Zeit solltest Du aber der Fach Abteilung einräumen. Ich könnte mir schon vorstellen, dass es dort viel zu tun gibt.

     

     

    Gruß

    Peter

    Unlogged in user

    Answer

    from

  • 3 years ago

    Hallo @harald57 ,

    warum brauchst Du überhaupt diesen Button? Jeder Browser zeigt das Lautsprecherikon in der Menüleiste an wenn Hintergrundmusik vorhanden ist. Wenn das Feld zu klein ist für den Hinweistext, dann zieh das Feld einfach weiter auf. Es wäre auch gut, wenn Du das Widget mal gepostest hättest, dann könnte man es ausprobieren. Wie es einfach gemacht wird, kannst Du bei mir nachlesen:

    https://www.bei-berni.de/homepage-designer/homepage-designer-teil-3

    MfG. Bernd

    17

    Answer

    from

    3 years ago

    @harald57 

     

    Wie gesagt, die Lösung finde ich optisch erstmal gut. Allerdings überdeckt das Banner den Footer und somit den Menuepunkt "Impressum". Genau das ist rechtlich nicht trivial. Da Du Datenschutz und Impressum zusammgepackt hast (was evtl. auch nicht ganz koscher ist), könnte die Verlinkung im Banner vielleicht in "Rechtliches" umbenannt werden. Eine Bestimmung, dass ein  "Impressum" nur mit dem Menue-Punkt "Impressum" bezeichnet werden darf, gibt es m.W. nicht. Die Bezeichnung "Datenschutz" passt aber auf keinen Fall, wenn eine Besucher das "Impressum" sucht, welches zu jeder Zeit frei erreichbar sein muss.  Abgesehen davon, ist auch dieses Banner m.M. überflüssig wie ein Kropf. Ich bin aber kein RA und darf daher keine Rechtsberatung geben 😕.

     

    Gruß, Dietmar

    Answer

    from

    3 years ago

    Hallo  Dietmar,

    danke für den Hinweis. Ich habe im Banner "Impressum" ergänzt, somit sind beide Punkte über den link erreichbar und der link bleibt ja auch solange sichtbar, bis der Footer mit dem gleichen link wieder frei ist. Das Zusammenpacken ist dann "koscher", wenn beides von jeder Seite aus erreichbar ist und aus der gemeinsamen Seite klar erkennbar ist, dass beide Teile dort zu finden sind. Das ist bei mir aufgrund der Überschrift schon mal klar. Zitat dazu von eRecht24: "Wenn die Impressums-Seite jedoch mit einem Klick von jeder Seite aus einsehbar ist, kann die Datenschutzerklärung ebenfalls dort untergebracht werden...."

    Für das Impressum reicht es, wenn es von einer einzigen Seite erreichbar ist, die Datenschutzerklärung muss von allen Seiten erreichbar sein. Ich denke, problematisch wird es nur dann, wenn die Datenschutzerklärung beim Impressum steht und dieses bzw. beides dann nur von einer Seite aus erreichbar ist. Man wird ja wohl noch verlangen können, dass jemand runterscrollt, um die Datenschutzerklärung zu sehen, auf die in der Überschrift der Seite eindeutig hingewiesen wird. Ggf. kann ich noch "Datenschutz siehe unten" für Volltrottel und RAe ergänzen - und alles dann noch in alle möglichen Sprachen übersetzen - was durchaus ernsthaft auch in manchen Foren diskutiert wird. Bevor ich das auch noch machen muss,  schalte ich die ganze Seite ab....

     

    Gruß,

    Harald

     

    Answer

    from

    3 years ago

    Hallo  @Gelöschter Nutzer ,

    nicht nur "anders" sondern rechtlich zweifelhaft:

    "Häufig fehlt auch die Möglichkeit des Widerrufs der erteilten Einwilligung im verwendeten Cookie-Banner. Die Nutzerin oder der Nutzer Ihrer Internetseite ist jedoch berechtigt, die Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf muss dabei so einfach wie die Erteilung der Einwilligung erfolgen, vgl. Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO."

     

    Gruß, Dietmar

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