Neuregelungen ab 01.08.2012

vor 14 Jahren

Wird im eshop automatisch die neuen gesetzlichen Regelungen zum Onlineshop angepasst. Hier ist zwingend das bei der Bestell aufgabe der Button mit Zahlungspflichtig bestellen gekennzeichnet ist.

Oder muss man das selber machen ? Den Button umbenennen? Wenn ja wo und wie?

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vor 14 Jahren

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    • vor 14 Jahren

      Ja würde mich auch interessieren der Termin ist ja schon morgen!

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    • vor 14 Jahren

      Hallo zusammen,

      die Änderungen wurden mit einem Update eingespielt. Sie müssen nichts weiter zu machen.

      Ankündigung Update: http://foren.t-online.de/foren/read/service/-/-/wartungsarbeiten-an-der-shop-plattform-vorankuendigung-31-07-2012-update,814,10179665.html

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    • vor 14 Jahren

      Hallo Telekom Team,
      ich habe soeben ( 01.08.12 / 13.06 ) einen Testkauf in meinem Shop gemacht und dort erscheint NICHT der Button der neuen Regelung sondern eifach nur KAUFEN.
      Bitte schnellstmöglich um Info, da diverse Anwälte bereits in den Startlöchern stehen um Abmahnungen zu kassieren.

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    • vor 14 Jahren

      Hallo Telekom Team, ich habe soeben ( 01.08.12 / 13.06 ) einen Testkauf in meinem Shop gemacht und dort erscheint NICHT der Button der neuen Regelung sondern eifach nur KAUFEN. Bitte schnellstmöglich um Info, da diverse Anwälte bereits in den Startlöchern stehen um Abmahnungen zu kassieren.


      Hallo Telekom Team,
      ich habe soeben ( 01.08.12 / 13.06 ) einen Testkauf in meinem Shop gemacht und dort erscheint NICHT der Button der neuen Regelung sondern eifach nur KAUFEN.
      Bitte schnellstmöglich um Info, da diverse Anwälte bereits in den Startlöchern stehen um Abmahnungen zu kassieren.

      Hallo Telekom Team,
      ich habe soeben ( 01.08.12 / 13.06 ) einen Testkauf in meinem Shop gemacht und dort erscheint NICHT der Button der neuen Regelung sondern eifach nur KAUFEN.
      Bitte schnellstmöglich um Info, da diverse Anwälte bereits in den Startlöchern stehen um Abmahnungen zu kassieren.





      Habe auch einen Testkauf gemacht,geht natürlich nicht so wie es sein sollte.

      Info von Axel Gronen /www.wortfilter.de


      http://www.wortfilter.de/news12Q2/4408-Neue-Informationspflichten-foerdern-Abmahnungsindustrie.php

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    • vor 14 Jahren

      Da ich selbst keinen Einfluss auf die Gestaltung des Buttons habe und meinen Shop auch nicht temporär abschalten kann, werde ich in jedem Falle, sollte eine Abmahnung eintreffen, die Deutsche Telekom haftbar machen.

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    • vor 14 Jahren

      Wie lange soll ich denn nun noch auf eine Antwort warten ?
      Die Problematik sollte auch der Telekom seit März bekannt sein.

      Offensichtlichsind der Tekom die rechtlichen Konsequenzen nicht bewusst, die aufgrund dieses Fehlers entstehen können.

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    • vor 14 Jahren

      Hallo zusammen,

      dies haben wir zur Klärung weiter gegeben. Sobald wir eine Rückmeldung haben, melden wir uns hier im Thread.

      Wenn Sie den Shop lieber vorübergehend schließen wollen, können Sie das wie folgt tun:

      In der Shop-Verwaltung unter "Einstellungen / Allgemein Einstellungen / Status / Status".

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    • vor 14 Jahren

      Hallo, ich weiß gar nicht warum die Aufregung,
      Kaufen“, „kostenpflichtig bestellen“ sowie „zahlungspflichtig bestellen“ das sind die zulässigen Begriffe, mit denen Onlineshops gemäß der neuen Button-Regelung ab 1. August ihre Bestellbuttons bezeichnen dürfen:

      Des weiteren kannst du die Informationen so verändern im Bestellvorgang das der BButton tatsächlich das letzte ist was der Käufer drücken muss, die Informationen müssen darüber sein

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    • vor 14 Jahren

      Hallo, was hat das mit Aufregung zu tun ?
      Ich verweise auf einen Forenbeitrag, in dem es von der Telekom eindeutig heißt :

      ZITAT:
      die Vorgaben zu den neuen Gesetzen, werden fristgerecht zum 01.08.2011 im Shop umgesetzt. Sie müssen dazu kein Update laden, dies geschieht automatisch.
      ZITATENDE:

      Seit 01.08.2012 ist die Einbindung des Button " ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN " gesetzlich vorgeschrieben.
      Ich bin sicher, ich kann vor dem Button schreiben was ich will, irgendein Anwalt wird eine Möglichkeit zur Abmahnung finden.
      Es ist mir absolut unverständlich, wo im hause Telekom das Problem liegt, den Text innerhalb eines Buttons von " BEZAHLEN " in " KOSTENPFLICHTIG BEZAHLEN " abzuändern.

      Wenn ich im Monat eine Summe X für ein Softwarepaket im Bereich WEBSHOP buche, erwarte ich eine gewisse Rechtssicherheit von Hause aus, andere Anbieter von Shop-Lösungen bieten dies ebenfalls an.

      Es ist, wie immer so, dass man bei der Telekom zwar die Problematik kennt, aber erst mal aus dem Tiefschlaf erwachen muss, um zu reagieren , zumal der Sachverhalt seit März bekannt ist.

      Was z.B. geschieht mit einem Shop-Inhaber der sich auf die Aussage der Telekom auf die angeblich fristgerechte Umsetzung von Gesetzesänderungen verlässt und sich in Urlaub befindet, dann nach Hause kommt, und eine Abmahnung im Briefkasten hat?

      Ich kann mir vorstellen, dass einige Anwälte bereits sabbern vor Ihren PC´s sitzen und WebShops abgrasen nach nicht umgesetzten Regelungen und Abmahnungen, was das Zeug hält.

      Damit die Deutsche Telekom reagiert, muss es bei ihr an´s Geld gehen, daher einfach wegen nicht eingehaltener Softwareeigenschaften den Rechnungsbetrag um den Betrag der monatlichen SHOP-Gebühren kürzen.

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    • vor 14 Jahren

      Setze dich mal ganz ruhig hin und lese dir die PDF Datei gründlich durch

      http://www.it-recht-kanzlei.de/PDFs/Leitfaden_Buttonloesung.pdf

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