Gelöst
AGB`s zu Prepaid Karten
vor 8 Jahren
Hallo, liebe Community.
Ich suche verzweifelt den Passus in den AGB`s der die Telekom berechtigt einseitig Prepaidkarten zu kündigen, z.B.wegen angeblich, fehlender Aufladung. Die Links die ich bisher von der Hotline erhalten habe, führen ins Leere oder nur zu irgenwelchen Auswahlmasken, oder zu den allgemeinen AGB`s. Gibt es einen Link der direkt zu dem entsprechenden Passus in den AGB`s führt. Danke für die Hilfe. Mit freundlichen Grüßen. Senior User
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Hallo @Senior_User,
die Telekom kann genauso wie du auch den Vertrag einfach kündigen.
Lies gerne mal im Abschnitt 9 den Absatz 2 unter http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44319.pdf
"Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch die Telekom mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden."
Viele Grüße
jla959
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Antwort
von
vor 8 Jahren
Danke für die Antwort. Es bleibt ein sehr bitterer Nachgeschmack. Danach kann sich die Telekom mit jeder (ausgedachten) Begründung, hier; fehlende Aufladung, von unliebsamen Kunden und/oder wenig lukrativen Verträgen lösen. Wenn es also der Telekom gefällt kann sie damit ganze Geschäftsfelder auflösen oder die Kunden in andere, für sie lukrativere Geschäftsmodelle drängen. Kann man da eigentlich noch von Kundenbeziehung sprechen. Aber das sind nur mal meine eigenen Gedanken dazu. Sorry !
Nochmals Danke für Deinen Link.
Antwort
von
vor 8 Jahren
@Senior_User
Ja, das ist nunmal so...
Aber bei anderen Anbietern wird das nicht viel anders sein. Vertragspartner sind ja immer sowohl der Anbieter als auch der Kunde. Und ein Vertragsverhältnis kann immer durch beide Seiten aufgelöst werden.
Die Telekom wendet diese Möglichkeit im Prepaid-Bereich aber momentan meines Wissens nur an, wenn zu selten aufgeladen wird.
Ansonsten findet man noch viele Uralt-Verträge, die bisher noch nicht gekündigt wurden.
Meistens gibt es einen triftigen Grund.
Viele Grüße
jla959
Antwort
von
vor 8 Jahren
Ein Schelm wer denkt ein anderes profitorientiertes Unternehmen würde anders handeln..
Mal ernsthaft,worüber regst du dich eigentlich auf,wenn du 1 mal im Jahr deine Karte auflädst mit 5€ verursachst du mehr Kosten als die Telekom mit dir verdient,warum sollte sie dich dann behalten wollen in diesem Modell?!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Nach 23 Monaten ohne Aufladung (ab 5 € mit Aufladegutscheinen aus dem Telekom-Shop möglich) geht eine Kündigung raus. Man kann diese auch durch Nutzung nicht verhindern. Allerdings sollte man bedenken, dass 5 € pro zwei Jahren in der Regel kein Problem darstellen dürften. Abgeschaltete Karten können wieder reaktiviert werden, allerdings ist dann auch wieder eine Aufladung erforderlich, diesen umständlichen und potentiell risikobehafteten Vorgang sollte man sich also ersparen.
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vor 2 Jahren
Hallo Senior User. Ich bekam letzte Woche auch eine e-mail von der Telekom: "Wir hätten unser pre-paid Handy seit längerer Zeit nicht aufgeladen, und sollten spätestens bis 06-02-2023 aufstocken. Das noch vorhandene Guthaben war momentan €5,35. Habe heute , 22-12-2022, mit dem Telekom Kundenservice telefoniert und man gab mir zu verstehen, dass eine Aufstockung von min. €15,-- für ein Jahr notwendig sei. Meine Gesprächspartnerin hatte keine Möglichkeit, hiervon abzuweichen. "Dieses steht in den AGBs und ist eine Auflage der Bundes-Netz-Agentur und dafür kann die Telekom nichts".
So kommen die Märchen in die Welt.
3
Antwort
von
vor 2 Jahren
"Dieses steht in den AGBs und ist eine Auflage der Bundes-Netz-Agentur und dafür kann die Telekom nichts".
Das stimmt so natürlich nicht ganz.
Allerdings ist es übliche Praxis, dass Prepaidanbieter die Verträge in der Regel nach einiger Zeit kündigen, wenn kein Guthaben aufgeladen wird. Und damit halten sie sich an das Kündigungsrecht laut AGB, das ja für beide Vertragspartner, also den Kunden und den Anbieter gilt.
Bei der Telekom wird derzeit meines Wissens in der Regel nach 15 Monaten ohne Aufladung gekündigt. Wie hoch die Aufladung ist, spielt keine Rolle. Dass hier 15 Euro genannt werden, liegt wohl daran, dass bei den meisten Auflademöglichkeiten 15 Euro der Mindestbetrag zur Aufladung ist. Man kann aber zum Beispiel im Telekom-Shop oder online über die Rewekartenwelt auch 5 Euro aufladen.
Antwort
von
vor 2 Jahren
So kommen die Märchen in die Welt.
Einen 5 Jahre alten Thread zu beleben ist auch schon fast ein Märchen😂
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo Mikko,
danke für deine Reaktion. Muss hier kurz einen Missverständnis aus dem Wege räumen:
"Dieses steht in den AGBs und ist eine Auflage der Bundes-Netz-Agentur und dafür kann die Telekom nichts". war eine Bemerkung der erste Mitarbeiterin der Telekom Hotline, nicht von mir. Problem ist mittlerweile mithilfe einer weiteren Mitarbeiterin der Telekom Hotline gelöst.
Wünsche allen frohe-und gesunde Weihnachten und anschliessend einen guten Rutsch in 2023
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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