Gelöst

Aktivitätszeitfenster bei Telekom Prepaid Karten?

vor 3 Jahren

Moin Moin sehr geehrte Telekom Gesellschaft,

 

ich wüsste gerne ob es ein bei den Telekom Prepaid Karten ein Aktivitätszeitfenster gibt nachdem man wieder aufladen muss, da man ansonsten "offline" ist.

 

Konnte dazu nichts in den Telekom Prepaid AGB's finden.

 

Habe einen alten (2016) "Telekom Forum" eintrag zu meiner Frage gefunden, aber dachte mir nach 6 Jahren kann sich doch was geändert haben, oder?

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/wann-muss-ich-spaetestens-wiede-aufladen-wo-steht-die-frist/td-p/1980990

 

Schönen Sonntag und grüße aus Schleswig Holstein,

Hoppili_TRUE

 

 

966

14

    • vor 3 Jahren

      Hallo @Hoppili_TRUE

       

      Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag.

       

      Spätestens nach 23 Monaten 

      Stand 2019

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Daten/Wie-lange-ist-eine-MagentaMobil-Prepaid-M-SIM-Karte-gueltig-ohne/m-p/3783167#M83128

       

      10

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hier ein Beispiel aus eigener Quelle vom 13.06.2022:

       

      Sehr geehrter ...,

       

      uns ist aufgefallen, dass Sie schon seit 15 Monaten oder mehr Ihre Prepaid-Karte nicht mehr aufgeladen haben. Dies erweckt für uns den Eindruck, als würden Sie diese nicht mehr länger nutzen wollen.

       

      Ihren Prepaid-Vertrag kündigen wir daher zum 03.08.2022.

       

      Das heißt, Sie können ab dem 03.08.2022 nicht mehr telefonieren und sind unter Ihrer Rufnummer auch nicht mehr erreichbar.

       

      Oder möchten Sie die Prepaid-Karte mit der Rufnummer ... doch weiternutzen?

       

      Gern möchten wir Ihnen diese weiterhin bereitstellen. Laden Sie einfach vor dem 03.08.2022 neues Guthaben auf, selbst wenn aktuell noch Guthaben auf Ihrer Karte ist. Ihren Vertrag führen wir zu den bisherigen Konditionen fort und die Kündigung ist damit hinfällig. Informationen zur Aufladung finden Sie unter www.telekom.de/aufladung. Sie haben inzwischen bereits Guthaben aufgeladen? Dann können Sie dieses Schreiben und die Kündigung natürlich ignorieren.

       

      Ihren Prepaid-Vertrag möchten Sie beenden und es ist noch Guthaben übrig.

       

      Den aktuellen Stand Ihres Guthabens können Sie - vom Handy aus, mit der Prepaid-Karte - unter der kostenfreien Kurzwahl 2000 erfahren. Oder Sie geben einfach *100# über die Tastatur ein, drücken die Anruftaste und der Betrag wird Ihnen direkt auf dem Display angezeigt.

       

      Wenn Sie Ihren Prepaid-Vertrag beenden möchten, können Sie die Auszahlung des Guthabens vorzugsweise unter www.telekom.de/restguthaben veranlassen.

       

      Sind noch Fragen offen?

       

      Unsere Mitarbeiter im Telekom Shop Ihrer Nähe sind gern für Sie da. Oder schauen Sie auf unserer Homepage unter www.telekom.de/prepaid. Wir freuen uns, wenn Sie als unser Kunde weiterhin im besten Netz telefonieren.

       

      Freundliche Grüße

       

      Ihr Kundenservice


      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Bei mir stand gar nichts von "Monaten":

      22.07.2022 18:21 Uhr:

      uns ist aufgefallen, dass Sie Ihre Prepaid-Karte schon längere Zeit nicht mehr aufgeladen haben.
      Dies erweckt für uns den Eindruck, als würden Sie diese nicht mehr nutzen wollen.

      Ihren Prepaid-Vertrag kündigen wir daher zum 11.09.2022.

      Das heißt, Sie können ab dem 11.09.2022 nicht mehr telefonieren und sind unter Ihrer Rufnummer
      auch nicht mehr erreichbar.

      Oder möchten Sie die Prepaid-Karte mit der Rufnummer 0151 xxx doch weiternutzen?

      Gern möchten wir Ihnen diese weiterhin bereitstellen. Laden Sie einfach vor dem 11.09.2022
      neues Guthaben auf, selbst wenn aktuell noch Guthaben auf Ihrer Karte ist. Ihren Vertrag führen
      wir zu den bisherigen Konditionen fort und die Kündigung ist damit hinfällig. Informationen zur
      Aufladung finden Sie unter www.telekom.de/aufladung. Sie haben inzwischen bereits Guthaben
      aufgeladen? Dann können Sie dieses Schreiben und die Kündigung natürlich ignorieren.


      Kündigung vor der (aktuell) letzten Aufladung: 19.04.2019 06:04 Uhr

      uns ist aufgefallen, dass Sie schon seit mehr als zwei Jahren Ihre Prepaid-Karte nicht mehr
      aufgeladen haben. Dies erweckt für uns den Eindruck, als würden Sie diese nicht mehr länger
      nutzen wollen.

      Ihren Prepaid-Vertrag kündigen wir daher zum 09.06.2019.

      Das heißt, Sie können ab dem 09.06.2019 nicht mehr telefonieren und sind unter Ihrer
      Rufnummer auch nicht mehr erreichbar.

      Oder möchten Sie die Prepaid-Karte mit der Rufnummer 0151 xxx doch weiternutzen?

      Gern möchten wir Ihnen diese weiterhin bereitstellen. Laden Sie einfach vor dem 09.06.2019
      neues Guthaben auf, selbst wenn aktuell noch Guthaben auf Ihrer Karte ist. Ihren Vertrag führen
      wir zu den bisherigen Konditionen fort und die Kündigung ist damit hinfällig. Informationen zur
      Aufladung finden Sie unter www.telekom.de/aufladung. Sie haben inzwischen bereits Guthaben
      aufgeladen? Dann können Sie dieses Schreiben und die Kündigung natürlich ignorieren.


       

      Im Prinzip auch egal und willkürlich; die Telekom kann (ausgenommen Jahrestarif) jederzeit mit Monatsfrist kündigen, völlig egal, ob die Karte in der Schublade liegt, oder ob man im Monat 100EUR vertelefoniert.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Mikko

      Hier ein Beispiel aus eigener Quelle

      Hier ein Beispiel aus eigener Quelle
      Mikko
      Hier ein Beispiel aus eigener Quelle

      Genau diese E-Mail meinte ich. Diesen Schrieb bekam ich auch.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      @Hoppili_TRUE  schrieb:
      ich wüsste gerne ob es ein bei den Telekom Prepaid Karten ein Aktivitätszeitfenster gibt nachdem man wieder aufladen muss

      Derzeit sind es 15 Monate.

      Man kann sich darauf aber nie verlassen, da die Telekom es ständig ändert und nirgends dokumentiert wird.

      Früher richtete sich das noch nach dem Tarif und Aufladebetrag.

       

      Zwischenablage01.jpg

      (Xtra Classic 2006)

      0

    • vor 3 Jahren

      Hoppili_TRUE

      Konnte dazu nichts in den Telekom Prepaid AGB's finden.

      Konnte dazu nichts in den Telekom Prepaid AGB's finden.
      Hoppili_TRUE
      Konnte dazu nichts in den Telekom Prepaid AGB's finden.

      Dort findest Du, dass die Telekom Dir mit einer Frist von einem Monat kündigen darf.

      Und dieses Recht nimmt sie einfach wahr - und sie nimmt sich da auch nicht die Flexibilität wann sie kündigt dadurch, dass sie schreiben würde wie lange sie sich Zeit lassen muss bis sie die Kündigung aussprechen darf.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Guten Tag @Hoppili_TRUE ,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community. Fröhlich 

       

      Wie ich gesehen habe, hast du bereits viele gute Antworten erhalten. 

       

      Aktuell beträgt das Zeitfenster wie schon geschrieben so circa 15 Monate.

      Inaktive Prepaid-Kunden erhalten eine schriftliche Kündigung per E-Mail oder Brief mit dem Titel "Kündigung Ihres Prepaid-Anschlusses". Parallel erhalten die Kunden eine Informations-SMS. Die Kunden erhalten mit diesem Schreiben die Kündigung ihrer Prepaid-Karte und werden zum dort angegebenen Zeitpunkt gekündigt.
      Dabei wird die Kündigungsfrist von 1 Monat (siehe Prepaid-AGB) eingehalten. Um die Karte weiterhin nutzen zu können, muss der Kunde vor dem angegebenen Kündigungsdatum aufladen wie in der E-Mail bzw. dem Brief beschrieben.

       

      Freundliche Grüße 

      Finn A. 

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