Gelöst

bei Kündigung vergessen anzugeben Portierungserklärung

vor 9 Jahren

Hallo,

 

habe bereits im Februar 2016 meine Vetrag fristgerecht gekündigt Mein wunsch der Kündigung wurde vermerkt Vertrag endet am 18.11.2016 die angabe der Portierungerklärung das ich meine Rufnummer mitnehmen möchte habe ich vergessen.

Ist es sinnvoll das ich noch eine Portierungserklärung zur Telekom sende?

Wechsel von der Telekom zu Congstar.

 

mit freundlichen Grüßen

Caro S.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 9 Jahren

      Hallo @Caroline82,

       

      ob es Sinn macht, eine Portierungserklärung an die Telekom zu schicken, hängt davon ab, wann du deine Rufnummer portieren willst.

       

      Wenn die Portierung zum Ende der Vertragslaufzeit durchgeführt werden soll, musst du der Telekom gar nichts mitteilen. Du wendest dich einfach an deinen neuen Mobilfunkanbieter Congstar und teilst diesem bei Vertragsabschluss mit, dass du deine Rufnummer zum Ende der Vertragslaufzeit von der Telekom zu Congstar portieren willst. Congstar kümmert sich um den Rest. Beachte bitte, dass einige Anbieter die Rufnummernportierung nur zum Vertragsbeginn erlauben und eine nachträgliche Portierung auf einen bestehenden Vertrag nicht erlauben. Ich weiß im Moment nicht, wie dies bei Congstar ist. Erkundige dich dort ggf. vorher.

       

      Wenn du schon jetzt deine Rufnummer portieren willst, nennt sich das vorzeitige Rufnummernportierung. In diesem Fall musst du dich an die Telekom wenden und dort das sogenannten Opt-in setzen lassen. Dann musst du deinem neuen Anbieter mitteilen, dass du die vorzeitige Rufnummernportierung wünschst. Nach dem Setzen des Opt-ins hat der neue Anbieter ein Zeitfenster von 30 Tagen, um die Portierung durchführen zu lassen. Nach den 30 Tagen ist eine Portierung nicht mehr möglich. Allerdings kannst du das Opt-in jederzeit wieder setzen lassen.

       

      Liebe Grüße

       

      Lutz

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