Gelöst
Bekundung meines Unmuts zur vorzeitigen Vertragsverlängerung
vor 6 Jahren
Hallo Zusammen,
ich bin gerade etwas verwirrt. Wenn ich mir meine Vertragsdaten ansehe finde ich folgende Informationen:
Ende der Mindestvertragslaufzeit: 12.01.2019
Eingang der Kündigung spätestens am: 12.10.2018
Frühstes Verlängerungsdatum: 12.07.2018
Ich habe aktuell einen MagentaMobil mit Smartphone (2. Generation).
Grundsätzlich bin ich nicht abgeneigt meinen Telekomvertrag zu verlängern aber nicht um jeden Preis, zumal auch andere Anbieter interessante Tarife haben und für mich aktuell kein Smartphone so interessant ist, dass ich bereit wäre die aufgerufenen Preise zu bezahlen und deshalb mein altes weiter nutzen werden.
Für mich kommen nun bei einer Vertragsverlängerung eigentlich nur zwei Optionen in Frage:
1. Tarifwechsel in einen Tarif ohne Smartphone und dafür mit reduzierter Grundgebühr oder
2. Vertragsverlängerung im gleichen Tarif (ggf. Update auf den 2,- EUR teureren aktuellen Tarif) mit der Apple Watch 4
Im Telekom Shop habe ich heute erfahren, dass die Option 1 erst im Dezember möglich ist und ich bei der Option 2 eine "Strafzahlung" in Hohe von derzeit 45,- EUR leisten müsste und auch erst im Dezember ohne Strafzahlung verlängern könnte.
Das ist für mich unlogisch.
Ja, ich kann verstehen, dass ich nicht bereits jetzt in einen günstigeren Tarif wechseln kann aber warum könnte ich nicht bereits jetzt erklären, dass ich ab13. Januar einen günstigeren Tarif haben möchte?
Die "Strafzahlung" kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen, da mir die Telekom die frühere Vertragsverlängerung ja bereits anbietet. Die Telekom gewinnt doch durch meine Vertragsverlängerung die Sicherheit mich weitere 24 Monate als Kunden zu halten. Das müsste die Telekom mir doch eigentlich durch Vergünstigungen schmackhaft machen statt mich zu bestrafen. Ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht der Telekom durch meine vorzeitige Vertragsverlängerung nachweislich nicht. Aber gut, ich möchte hier jetzt keine Neukunden sind mehr Wert als Bestandskunden Diskussion starten, da es diese schon in ausreichender Zahl gab. Auch habe ich über die Suchfunktion ausreichend Hinweise darauf gefunden, dass diese "Strafzahlung" bei der Telekom üblich ist. Dennoch möchte ich hier ausdrücklich noch einmal selbst meinen Unmut darüber Kund tun.
Warum das Ganze für mich unlogisch ist?
Wenn ich nicht bereit bin diese "Strafzahlung" zu akzeptieren muss ich bis Dezember warten. Um mir jedoch alle Optionen inklusiver des Wechsels zu einem anderen Anbieter offen zu halten muss ich bis zum 12.10. gekündigt haben. Ich werde also gezwungen eine Kündigung auszusprechen, obwohl ich bei einem fairen Angebot eigentlich den Vertrag verlängern würde. Das ist in meinen Augen absurd.
Ich bin mir jetzt auch nicht ganz sicher, welche Konsequenz die Kündigung dann noch hätte.
Bedeutet die Kündigung automatisch, dass ich, sollte ich mich dann zu einem Verbleib bei der Telekom durchringen meine Rufnummer verlieren würde? Das würde dann für mich automatisch einen Anbieterwechsel bedeuten, denn meine Rufnummer ist mir "heilig".
Viele Grüße
Ein verwirrter Telekom Kunde
886
0
28
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
3304
0
1
Akzeptierte Lösung
muc80337_2
akzeptiert von
713d3
vor 6 Jahren
@713d3
Mir ist der Hintergrund für dieses Vorgehen der Telekom auch nicht so ganz klar. Vertrieblich gesehen ist es ja toll, wenn man sich länger als zwei Jahre bindet.
Aber ich habe eine Vermutung, dass das so nicht mit dem BGB kompatibel ist - da §309 Satz 9 sagt, dass es für solche Verträge eine maximale Laufzeit von nur 24 Monaten geben darf - und falls ich da richtig liege, dann trifft Dich das ja in irgendeiner Form bei jedem Anbieter, wenn es um eine vorzeitige Verlängerung geht:
Wenn Du ab dem frühesten möglichen Verlängerungsdatum (sechs Monate vor Ende der Laufzeit) eine Verlängerung um zwei Jahre machst, dann hast Du ja eine rechnerische Restlaufzeit von zweieinhalb Jahren. Wenn man sich da auf die Hinterbeine stellt und einfordert, dass ein solcher Vertrag nur eine maximale Laufzeit von zwei Jahren haben darf und keine zweieinhalb, dann geht der Telekom ein halbes Jahr an Zuzahlung fürs Smartphone verloren. Was die Telekom ziemlich sicher nicht will.
Ich habe leider keinen Erfahrungswert, ob die Telekom bei einer vorzeitigen Verlängerung wie in Deinem Fall derzeit auf zwei oder auf zweieinhalb Jahre neuer Vertragslaufzeit rausgeht. In jedem Fall ist der monatliche Handyaufschlag problematisch - weil er in der Summe entweder definitiv gekürzt wird (neue Restlaufzeit zwei Jahre) oder wenn sich der Kunde auf die Hinterbeine stellt (neue - fragwürdige - Restlaufzeit zweieinhalb Jahre)
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2
Akzeptierte Lösung
BigWoelfi2
akzeptiert von
713d3
vor 6 Jahren
@muc80337_2
Das ist ein interessanter Gesichtspunkt.
Wenn Du Dich richtig erinnerst, gab es ja seinerzeit, als wir in Premium- und Happy-Tarife gewechselt sind, haben das ja fast alle, weil so gewohnt, vorzeitig gemacht. Damals gab es noch keine Strafgebühr für vorzeitige Vrlängerung.
Als ich festgestellt hatte, dass man mir den Aufschlag für Premium vonm Tag der Verlängerung an berechnet hatte, obwohl der Tarif selbst erst nach Ende der alten MVLZ galt, hatte es eine derbe Auseinandersetzung zwischen derTelekom und mir gegeben, inklusive Vorstandsbeschwerde, in deren Folge mir die Gebühr für die 6 Monate aus der alten MVLZ gutgeschrieben worden war.
Andere haben übrigens dann ebenfalls davon profitiert, wenn sie auf den Zug aufgesprungen sind.
Die jetzt gültigen Strafzahlungen, bei vorzeitiger Verlängerung von mehr als 1 Monat, betreffen ausschließlich die Handy-Ablöse aus der alten MVLZ , da eine neue MVLZ mit dem Tag der Verlängerung beginnt, sollte man zumindest denken.
Ob das so ist, dass die alte MVLZ dann also verfällt, ähnlich wie in den Premium-Tarifen und nur noch die neue MVLZ von 24 Monaten besteht, kann ich nicht sagen, da ich ja gerade erst aus meinem Happy-Tairf zurück gewechselt bin.
Müsste vielleicht mal jemand was zu schreiben, wie sich das verhält, der in den letzten Monaten (mit Strafzahlungen) vorzeitig verlängert hatte.
Ich denke, die Handyablöse wäre ausschließlich gerechtfertigt, wenn mit einem neuen Smartphone verlängert wird und gleichzeitig die alte Laufzeit endet, da der Telekom dann die Gebührenanteile für das alte Smartphone für bis zu 6 Monaten entgehen würde.
Wird die alte Laufzeit nicht beendet, sondern die neue Laufzeit einfach angehängt, wie früher, dann wäre es eine ungerechtfertigte Belastung für den Kunden, da dieser beide Smartphones trotzdem über die volle Laufzeit, auch der alten Laufzeit bezahlen müsste
Was sollte das dann noch für eine Handyablöse sein?
Es gab mal eine Zeit, da wurde vom @Telekom hilft Team argumentiert, dass diese Strafzahlungen eher als Entgegenkommen zu betrachten sein sollten, dass man überhaupt vorzeitig verlängern darf, was für Weiterbestand der alten Laufzeit sprechen würde, denke ich.
In letzter Zeit war aber immer öfter als Erklärung zu lesen, dass die Strafzahlungen als Handyablöse zu verstehen seien.
Es wurde dabei aber nie etwas zur Laufzeit geschrieben, die anschließend gilt.
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
BigWoelfi2
Akzeptierte Lösung
muc80337_2
akzeptiert von
713d3
vor 6 Jahren
Die Telekom verlang jedoch 15 EUR pro Monat. Also in meine Fall 45 EUR.
Die Telekom verlang jedoch 15 EUR pro Monat. Also in meine Fall 45 EUR.
Vermutlich einfach eine Pauschalierung um die Sache nicht noch komplizierter zu machen als sie ist.
Ich würde sowieso auf "ohne Smartphone" oder auf "Prepaid" umsteigen. Das Smartphone kaufe ich mir, wenn es mir passt, ich lasse mich da nicht von einem Vertrag unter Druck setzen.
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2
Akzeptierte Lösung
BigWoelfi2
akzeptiert von
713d3
vor 6 Jahren
713d3 Die Telekom verlang jedoch 15 EUR pro Monat. Also in meine Fall 45 EUR. Die Telekom verlang jedoch 15 EUR pro Monat. Also in meine Fall 45 EUR. 713d3 Die Telekom verlang jedoch 15 EUR pro Monat. Also in meine Fall 45 EUR. Vermutlich einfach eine Pauschalierung um die Sache nicht noch komplizierter zu machen als sie ist.
Die Telekom verlang jedoch 15 EUR pro Monat. Also in meine Fall 45 EUR.
Die Telekom verlang jedoch 15 EUR pro Monat. Also in meine Fall 45 EUR.
Vermutlich einfach eine Pauschalierung um die Sache nicht noch komplizierter zu machen als sie ist.
Das könnte natürlich sein, dann aber zu Ungunsten derer, die nicht so teure Handykondition im Tarif haben als andere.
Nur "mit Smartphone" kostet 10 € Aufschlag - 5 € zuviel bei Handyablöse.
"mit Top-Smartphone" kostet bereits 20 € zusätzlich auf den Grundpreis - 5 € zu wenig bei Handyablöse.
"mit Premium-Smartphone" (seit 01.09.2018 neu) kosten sogar 30€ Aufschlag - sogar 15 € zu wenig bei Handyablöse.
Kann normalerweise nichts mit Handyablöse zu tun haben.
Womit wieder die Freundlichkeit, das Entgegenkommen der Telekom ins Spiel kommt, uns überhaupt vorzeitig wechseln zu lassen, oder?
Im Übrigen @muc80337_2
Ein Verrtrags-Handy wird nicht abbezahlt, da es keinen Kreditvertrag dazu gibt.
Mit den Dingern kann man vom ersten TAg an machen, was man möchte, auch verkaufen oder verschenken.
Aber das hatten wir ja schon ein paar mal, oder?
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
BigWoelfi2