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CombiCard Data Comfort S Abzocke

7 years ago

Hallo zusammen,

wie scheinbar schon einige Mitglieder vor mir bin ich ebenfalls auf den Abzockversuch mit der CombiCard Data Comfort S hereingefallen.

Nach Umstellung meines Tarifes auf Magenta 1 wurde ich von einer Mitarbeiterin des Callcenters kontaktiert. Am Telefon wurde mir gratis ohne abfallende Monatsgebühr eine CombiCard angeboten, lediglich eine einmalige Gebühr für die SIM Karte über 9,95€ würde anfallen. Das keine monatlichen Mehrkosten entstehen wurde mir auf wiederholte Nachfrage meinerseits bestätigt. Daher wunderte Ich mich nicht bei der ersten Rechnung diese 9,95€ auf der Rechnung zu finden. Allerdings tauchte der Betrag daraufhin monatlich auf meiner Rechnung auf, und ein Anruf beim Kundendienst bestätigte, dass ich eine Zusatzleistung ohne Möglichkeit zur Kündigung gebucht habe. 

Ich bin der Meinung, dass es an Betrug grenzt, wenn einem unter Vorspielung falscher Tatsachen ein solcher Vertrag am Telefon aufgeschwatzt wird. Vor allem, wenn bewusst monatliche Mehrkosten verschwiegen und sogar bewusst verneint werden. Scheinbar kommt die Telekom mit dieser Masche häufiger durch, da von diesen Probleme im Kundenforum häufiger zu lesen ist. Dass die Telekom dann aus Kulanz keine Kündigung möglich macht, setzt dem ganzen noch die Krone auf.

 

Da die Telekom es scheinbar nötig hat, mit solchen Methoden den Umsatz zu steigern, werde ich mir sehr genau überlegen, zu welchem Anbieter ich nach Ablauf meines Vertrages wechsle. 

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    • 7 years ago


      @Soermi  schrieb:

      Nach Umstellung meines Tarifes auf Magenta 1 wurde ich von einer Mitarbeiterin des Callcenters kontaktiert. Am Telefon wurde mir gratis ohne abfallende Monatsgebühr eine CombiCard angeboten, lediglich eine einmalige Gebühr für die SIM Karte über 9,95€ würde anfallen. Das keine monatlichen Mehrkosten entstehen wurde mir auf wiederholte Nachfrage meinerseits bestätigt. 


      Es gibt keine Umstellung eines Tarifes auf MagentaEINS.

      Es gibt nur eine kostenlose Zubuchoption MagentaEINS zu zwei weiterhin separaten Verträgen.

       

      Wenn die Zubuchoption MagentaEINS noch nicht gebucht war, dann klingt es so, als ob das Angebot korrekt war.

      Wenn die Zubuchoption MagentaEINS aber bereits gebucht war, dann nicht.

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    • 7 years ago

      Hallo @Soermi,

      wie du bereits selbst schon festgestellt hast, wollte man dir dort die CombiCard Data Comfort S verkaufen bzw. hat dies auch gemacht, diese kostet monatlich eigentlich 9,95€, da du aber durch die Verknüpfung mit MagentaEINS einen Rabattvorteil von 10€ jeden Monat auf den Handyvertrag bekommst, hat man die 9,95€ mit dem 10€ Rabattvorteil verrechnet und gesagt, dass die Karte "kostenlos" wäre.

       

      Wenn also der MagentaEINS Vorteil bereits in Bestand war, als der Anruf erfolgt, dann stimmt die oben genannte Aussage nicht, ansonsten schon.

       

      Ich bezweifle, dass dir da jemand vom @Telekom hilft Team helfen kann, denn du hast dem Angebot zugestimmt und dafür auch eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten. Ab Erhalt der Auftragsbestätigung hast du auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht!

       

       

       

       

       

       

      Beste Grüße Zwinkernd

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    • 7 years ago

      Hallo und herzlich willkommen @Soermi,

      danke für die detaillierte Schilderung. Es ist tatsächlich so, dass die CombiCard Data S eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten hat. Nach Ablauf der Widerrufsfrist gibt es leider keine Möglichkeiten den Vertrag vorzeitig zu beenden. Alle Preise sind auf der Auftragsbestätigung ersichtlich. Bitte entschuldigen Sie die Verwirrungen. Gerne rufe ich Sie an, sodass wir in Ruhe nochmal darüber sprechen. Wann passt es Ihnen denn am besten?

      Viele Grüße
      Lilia N.

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      Answer

      from

      7 years ago

      @prophaganda

      Wenn MagentaEINS aber bereits gebucht ist, dann hat sich das. Dann treten bei Buchung einer solchen Datacard IMMER auch Mehrkosten auf.

      Außer der Vertriebler/die Vertrieblerin würde eine zusätzliche Gutschrift von 250 Euro geben. Was aber garantiert nicht passieren wird.

      Answer

      from

      7 years ago

      @muc80337_2

      Selbst eine normale "CoCa" lässt sich bei richtiger Redeführung ohne MagentaEinsVorteil ohne "Mehrkosten" verkaufen... (die dann letztendlich doch da sind).

      Vor ca. zwei Jahren (mehr oder weniger, ich denke eher mehr) habe ich mal so einen Beispiels-Dialog zum Thema CoCa-Verkauf hier im Forum gepostet... evtl findest Du ihn ja wieder Zwinkernd

      Mehrkosten haben einen Bezugspunkt... wie man den umgeht bzw. auf Welchen man sich bezieht, ist die "Kunst" Idee Zwinkernd

      Wenn der Kunde mit Mehrkosten seine Frage auf die anfallenden Grundgebühren bezieht, es aber nicht explizit so hinterfragt, verstehe ich als Verkäufer die Frage mit Bezug auf Gesprächs-/Datengebühren. Bei Flatrate entstehen ja auf Grund Flat keine Mehrkosten... und schon habe ich nichts falsches gesagt...

      Ich habe nicht nur fünf Jahre Vertrieb im CallCenter hinter mir, sondern auch Verkauf von Versicherungen (da habe ich jedoch nur die "Schulung" (anfang der 90-er Jahre) mitgemacht und dann gerade mal so 5 oder 6 Verkäufe... das hat mir gereicht Zwinkernd Idee ).

      Auf alle Fälle habe ich gelernt, wie das "Spiel" funktioniert.

       

      Egal was ich heutzutage abschließe (Handy-Verträge, Urlaubsreisen, Versicherungen, Auto-Kauf... etc), ich weiß, wie mein gegenüber tickt und kommuniziere auch dementsprechend... (was für mein Gegenüber manchmal unangenehm ist Zwinkernd )

      Answer

      from

      7 years ago

      @prophaganda

      Klar, die Bezugsbasis muss klar gezogen sein. Mehrkosten im Vergleich zu dem was ich aktuell habe.

      Im Zweifelsfall ist es aber so, dass gem. BGB kein Vertrag zustande kommt - denn es gibt dann keine übereinstimmenden Willenserklärungen. Das wiederum wissen viele gar nicht.

      Und bei telefonischer "Beratung" würde ich sowieso peinlich genau die Auftragsbestätigung lesen.

      Aber ganz abgesehen davon begibt sich manch Vertriebler da auch leicht in den strafrechtlichen Bereich.

       

      Problem nur wie immer wer was beweisen kann. Und da die Vertriebler in der Regel kurze Aufzeichnungen machen und der angerufene Kunde nicht steht der Vertriebler meist im Falle eines (fern)mündlich abgeschlossenen Vertrag besser da.

       

      Die Vorstellung, dass man etwas geschenkt bekommt... nun ja. Das ist fasst wie wenn man an ein sicheres Lotto-Gewinnspiel glaubt.

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      Answer

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    • Accepted Solution

      accepted by

      7 years ago

      Danke für das freundliche Telefonat, @Soerm. Schön, dass wir uns doch einigen konnten und eine Lösung gefunden haben.

      Viele Grüße
      Lilia N.

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