Gelöst

Dauer-Überlassung SIM-Karte außerhalb EU

vor 2 Tagen

Hallo. Ich bin Mobilfunkkunde mit Wohnort in Deutschland. Ich habe ein Familienmitglied das in Belarus lebt. Ich möchte der Person dauerhaft eine Pluskarte-eSIM mit meinem Kundenkonto zur Verfügung stellen, ich bezahle. Primäre Motivation ist die Erreichbarkeit über Telefon und SMS im Notfall (während in Belarus). Mobiles Internet wird nicht in Belarus genutzt. Ist eine solche dauerhafte Überlassung erlaubt? Die Person reist 2-3x in die EU zu uns zu Besuch, und soll dann in der EU mobile Daten nutzen. Danke.

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    • vor 2 Tagen

      Ich möchte es vermeiden, einfach zu machen und zu riskieren ob es geduldet wird oder nicht. Die Person kommt in Kürze zu Besuch, ich muss die Gelegenheit nutzen eine geeignete SIM zu installiern, weil ich dann mehrere Monate keine Möglichkeit dazu habe.

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    • vor 2 Tagen

      kai-ffm
      Ich möchte es vermeiden, einfach zu machen und zu riskieren ob es geduldet wird oder nicht. Die Person kommt in Kürze zu Besuch, ich muss die Gelegenheit nutzen eine geeignete SIM zu installiern, weil ich dann mehrere Monate keine Möglichkeit dazu habe.

      Ich möchte es vermeiden, einfach zu machen und zu riskieren ob es geduldet wird oder nicht. Die Person kommt in Kürze zu Besuch, ich muss die Gelegenheit nutzen eine geeignete SIM zu installiern, weil ich dann mehrere Monate keine Möglichkeit dazu habe.

      kai-ffm

      Ich möchte es vermeiden, einfach zu machen und zu riskieren ob es geduldet wird oder nicht. Die Person kommt in Kürze zu Besuch, ich muss die Gelegenheit nutzen eine geeignete SIM zu installiern, weil ich dann mehrere Monate keine Möglichkeit dazu habe.

      Du kannst es machen. Nur sollte sich die SIM alle paar Monate in Deutschland einbuchen können.  Es kann passieren das die Telekom eine kleine Gebühr zusätzlich verlangt. 

      Eine Sim in dem Land wäre sinnvoller und günstiger 

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      Antwort

      von

      vor einem Tag

      prophaganda

      Was mich jetzt interessieren würde, wo diese "Definition" in den AGB bzw. in der Leistungsbeschreibung verankert ist.

      Wenn sich jetzt die Telekom auf diese Definition berufen möchte im Falle einer Stilllegung/Kündigung, dann muss Diese ja auch irgendwo stehen...

      Finn A.

      Per Definition spricht man von einer "dauerhaften Nutzung", wenn die Karte 4 Monate oder länger durchgehend im Ausland ist.

       

      Ab da ist es möglich, dass das Verhalten der Karte genauer analysiert wird und diese auch stillgelegt oder von unserer Seite gekündigt wird.

      Finn A.

      Per Definition spricht man von einer "dauerhaften Nutzung", wenn die Karte 4 Monate oder länger durchgehend im Ausland ist.

       

      Ab da ist es möglich, dass das Verhalten der Karte genauer analysiert wird und diese auch stillgelegt oder von unserer Seite gekündigt wird.

      @Finn A. 

      Was mich jetzt interessieren würde, wo diese "Definition" in den AGB bzw. in der Leistungsbeschreibung verankert ist.

      Wenn sich jetzt die Telekom auf diese Definition berufen möchte im Falle einer Stilllegung/Kündigung, dann muss Diese ja auch irgendwo stehen...

      Nur mal so ein Gedankengang:

      Im Falle (ich meine jetzt nicht den TE) eines Rechtsstreits würde ein Anwalt diese Definition auch gerne finden wollen...

      prophaganda

      Was mich jetzt interessieren würde, wo diese "Definition" in den AGB bzw. in der Leistungsbeschreibung verankert ist.

      Wenn sich jetzt die Telekom auf diese Definition berufen möchte im Falle einer Stilllegung/Kündigung, dann muss Diese ja auch irgendwo stehen...

      Steht auch in den AGB. Bin da mal aus zufall drüber gestolpert 

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      prophaganda

      @Finn A. 

      Was mich jetzt interessieren würde, wo diese "Definition" in den AGB bzw. in der Leistungsbeschreibung verankert ist.

      Wenn sich jetzt die Telekom auf diese Definition berufen möchte im Falle einer Stilllegung/Kündigung, dann muss Diese ja auch irgendwo stehen...

      Nur mal so ein Gedankengang:

      Im Falle (ich meine jetzt nicht den TE) eines Rechtsstreits würde ein Anwalt diese Definition auch gerne finden wollen...

      Finn A.

      Per Definition spricht man von einer "dauerhaften Nutzung", wenn die Karte 4 Monate oder länger durchgehend im Ausland ist.

       

      Ab da ist es möglich, dass das Verhalten der Karte genauer analysiert wird und diese auch stillgelegt oder von unserer Seite gekündigt wird.

      Finn A.

      Per Definition spricht man von einer "dauerhaften Nutzung", wenn die Karte 4 Monate oder länger durchgehend im Ausland ist.

       

      Ab da ist es möglich, dass das Verhalten der Karte genauer analysiert wird und diese auch stillgelegt oder von unserer Seite gekündigt wird.

      @Finn A. 

      Was mich jetzt interessieren würde, wo diese "Definition" in den AGB bzw. in der Leistungsbeschreibung verankert ist.

      Wenn sich jetzt die Telekom auf diese Definition berufen möchte im Falle einer Stilllegung/Kündigung, dann muss Diese ja auch irgendwo stehen...

      Nur mal so ein Gedankengang:

      Im Falle (ich meine jetzt nicht den TE) eines Rechtsstreits würde ein Anwalt diese Definition auch gerne finden wollen...

      prophaganda

      @Finn A. 

      Was mich jetzt interessieren würde, wo diese "Definition" in den AGB bzw. in der Leistungsbeschreibung verankert ist.

      Wenn sich jetzt die Telekom auf diese Definition berufen möchte im Falle einer Stilllegung/Kündigung, dann muss Diese ja auch irgendwo stehen...

      Nur mal so ein Gedankengang:

      Im Falle (ich meine jetzt nicht den TE) eines Rechtsstreits würde ein Anwalt diese Definition auch gerne finden wollen...

      Habe die Antwort von @Has als Lösung gesetzt, da haben wir ja die Aussage. 

      Also ist es ein Risikospiel und keiner weis wie lange diese Nutzung in Belarus laufen wird. 

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      *FDGO-Ultra*

      Also ist es ein Risikospiel

      prophaganda

      @Finn A. 

      Was mich jetzt interessieren würde, wo diese "Definition" in den AGB bzw. in der Leistungsbeschreibung verankert ist.

      Wenn sich jetzt die Telekom auf diese Definition berufen möchte im Falle einer Stilllegung/Kündigung, dann muss Diese ja auch irgendwo stehen...

      Nur mal so ein Gedankengang:

      Im Falle (ich meine jetzt nicht den TE) eines Rechtsstreits würde ein Anwalt diese Definition auch gerne finden wollen...

      prophaganda

      @Finn A. 

      Was mich jetzt interessieren würde, wo diese "Definition" in den AGB bzw. in der Leistungsbeschreibung verankert ist.

      Wenn sich jetzt die Telekom auf diese Definition berufen möchte im Falle einer Stilllegung/Kündigung, dann muss Diese ja auch irgendwo stehen...

      Nur mal so ein Gedankengang:

      Im Falle (ich meine jetzt nicht den TE) eines Rechtsstreits würde ein Anwalt diese Definition auch gerne finden wollen...

      Habe die Antwort von @Has als Lösung gesetzt, da haben wir ja die Aussage. 

      Also ist es ein Risikospiel und keiner weis wie lange diese Nutzung in Belarus laufen wird. 

      *FDGO-Ultra*

      Also ist es ein Risikospiel

      Das Risiko vor die Haustüre zu treten erachte ich als schlimmer als das Risiko mit einer PlusKarte nach Belarus zu reisen und dort länger zu bleiben.

      Es ist noch gar nicht so lange her, dass die Mobilfunkanbieter noch gar nicht einmal auf BItten und Betteln vorzeitig aus dem Vertrag lassen wollten wenn man ins Ausland umgezogen ist.

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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