Einkaufslimit Magenta Mobil Prepaid
4 years ago
Hallo zusammen,
ich wollte heute eine TV Serie über iTunes erwerben, dabei wird mir allerdings mitgeteilt, dass ich den Einkauf nicht tätigen kann, da ich das Einkaufslimit meines Mobilfunkanbieters überschritten hätte.
Jetzt bin ich etwas verwirrt, weil ich einen Prepaid Tarif habe mit fast 70€ aufgeladen ist und der gewünschte Kauf unter 60€ liegt.
Also habe ich bei der Hotline angerufen mit folgendem Ergebnis:
Der erste Kollege war mit der Anfrage so überfordert, er hat nach 15 Minuten das Telefongespräch beendet.
Er war auch der Meinung, das ich da mit Apple telefonieren soll...
Glücklicherweise bekommt man jetzt vom System die Namen mitgeteilt, ich würde mich über diesen Herrn T.Z. gerne noch beschweren.
Die Kollegin (A.Sz.) danach war zwar äußerst motiviert, hat es aber in 22 Minuten auch nicht geschafft das Problem zu lösen, da sie die Einstellung für das Limit nicht findet.
Letztendlich meinte sie dann es ist gesetzlich geregelt, dass man mit einem Prepaid Tarif nicht mehr als 50€ kaufen darf.
Warum ich dann 60€ aufladen konnte die ich nicht verwenden kann konnte sie mir nicht erklären.
Auf die Bitte die 60€ wieder zurück zu buchen, da ja nun nutzlos meinte sie, das ginge nur wenn ich den Handyvertrag kündige...
Liebe Telekom:
1. Wie hoch ist nun tatsächlich das Limit für Käufe in App Stores?
2. Welche gesetzliche Regelung begründet dies (ich habe dazu auf die schnelle so gar nichts gefunden)
Danke,
Stefan
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4 years ago
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4 years ago
Dafür braucht es nicht unbedingt gesetzliche Bestimmungen.
Vertragliche reichen aus.
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4 years ago
@Gelöschter Nutzer Ich bin weder bockig noch hat mir irgend jemand etwas getan.
Es ist nur die Art und Weise der Antworten die mir hier nicht weiterhilft, das ist alles.
Und alte Aussagen die eben heute nicht mehr zutreffen stimmen halt einfach nicht, genau deswegen habe ich ja den neuen Thread erstellt. Das hat nichts mit mangelndem Vertrauen zu tun.
Ich habe im Eingangsthread und in einem der Antworten nach einer AGB und aktuellen Werten gefragt und bekomme Links die 10 Jahre alt sind und Zahlen die ich hier auch gefunden habe, die so aber nicht mehr zutreffen.
Das ist leider einfach vergeudete Zeit, ich dachte hier hätte jemand vor kurzem ein ähnliches Problem gehabt oder einen entsprechenden Passus in den AGBs in Erinnerung.
Zumindest agiere ich in Foren so, dass ich dann auf eine Frage antworte wenn ich sie tatsächlich selber weiß und auch belegen kann.
Auch das fett gedruckte "nicht" tut hier gar nichts zur Sache, ich habe ja nicht gefragt ob und wie das Limit erhöht wird, sondern wie hoch das aktuelle Limit ist und in welcher AGB das geschrieben steht.
Ich kanns auch gerne nochmal versuchen und formuliere erneut die Fragen aus dem Eingangsthread:
1. Wie hoch ist nun tatsächlich das Limit für Käufe in App Stores?
2. Welche gesetzliche Regelung begründet dies (ich habe dazu auf die schnelle so gar nichts gefunden)
Mit "tatsächlich" meine ich eben ein jetzt zu diesem Zeitpunkt in 2021 zutreffendes Limit (sowohl ein Monatliches, das augenscheinlich wohl über 80€ liegen müsste, als auch ein Pro Kauf Limit) und mit gesetzlicher Regelung meine ich entweder eine Vorgabe von externer Stelle, oder einer AGB der Telekom.
Wenn es dazu valide Antworten gibt, bitte ich höflichst um Reaktion.
Mutmaßungen, Schätzungen, Veraltete Werte die 10 Jahre her sind, helfen mir hingegen nicht.
Ich frage auch nicht nach einer Änderung des Limits, denn das ist mir egal dafür gibt es nötigenfalls andere Zahlungsarten.
Ich möchte doch einfach nur für die Zukunft wissen wie hoch meine monatliche automatische Guthaben Aufladung sein kann ohne das ich sie ungenutzt auf dem Handy rumliegen lassen muss. Denn genau das ist doch das eigentliche Problem, dass ich 70€ Guthaben auf dem Handy habe, welches ich jetzt nicht nutzen kann und wo ich einfach wissen möchte ab wann und in welcher Höhe ich das wieder verwenden kann. (Bei O2 gibt es dazu ja z.b. 7 Tages Limits und genau so etwas muss doch bei irgend einer Telekom AGB auch hinterlegt sein wie hier die Regelung ist).
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4 years ago
@Crinos
Ich hab jetzt mal dem Team bescheid gesagt, sollte sich bald jemand melden
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4 years ago
@Crinos
Ich finde leider in meinen gespeicherten Unterlagen aktuell auch nix.
Aber, da dieses Limit bei allen Anbietern gibt, muss man wohl auch davon ausgehen, das die Anbieter sich an eine gesetzliche Vorlage halten.
Z.B. habe ich gefunden, das man ein Limit von ca. 150€ hat, wenn man mit dem Handy im Supermarkt zahlen will über die Handyrechnung.
Also selbst da gibt es ein Limit.
Aber es wird sich ja bald ein Teamie hier melden und die Aussagen bestätigen, die sie ja so nicht glauben wollen.
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4 years ago
Jetzt bin ich etwas verwirrt, weil ich einen Prepaid Tarif habe mit fast 70€ aufgeladen ist und der gewünschte Kauf unter 60€ liegt.
Wenn du über das Handy bezahlen willst liegt der maximale Betrag bei 30 Euro
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4 years ago
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Ich habe Ihre Frage an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Sobald ich eine Rückmeldung vorliegen habe, melde ich mich hier zurück.
Beste Grüße
Nico Sch.
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4 years ago
Hi @Nico Sch. ,
gab es noch keine Antwort von dem Fachbereich zu dem Thema?
Viele Grüße und schönes Pfingsten,
Stefan
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4 years ago
die Frage wurde bei der Fachabteilung leider noch immer nicht beantwortet.
Ich sag meinem Kollegen @Nico Sch. Bescheid, damit er da erneut nachhakt.
Viele Grüße und schöne Pfingsten
Christoph T.
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4 years ago
Hallo @Christoph T. ,
jetzt sind es fast 14 Tage seit ich diese Frage hier gestellt habe, leider habe ich hier weiterhin keine Antwort seitens der Telekom erhalten. Ich möchte ja echt nicht stänkern, aber ich bin doch bestimmt nicht der einzige den derartige Vertragsinhalte interessieren?
In den AGB finde ich nur, dass man bis zu einem Maximum von 200€ Guthaben aufladen kann.
Da steht aber rein gar nichts davon, dass man diese 200€ aber nicht am Stück aufbrauchen kann.
Irgendwo bei euch muss es doch da wenigstens intern eine Dokumentation geben (sonst kann sowas ja technisch gar nicht umgesetzt werden), wie das nun im Detail reglementiert ist.
Ist das so schwer hinter Schloß und Riegeln gesichert, dass da selbst die Fachabteilung nicht rankommt oder möchte man hier einfach keine Antwort geben? Falls letzteres, steht wenigstens dazu, dann kann ich den Thread hier für mich abschließen.
Danke,
Stefan
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4 years ago
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4 years ago
Hi @Cosa M. verärgert bin ich jetzt nicht unbedingt, eher sagen wir "irritiert".
Ich bin selber Support Leiter in einer IT Firma und versuche daher solchen Themen immer von beiden Seiten zu betrachten.
Allerdings frage ich mich jetzt nun nach fast 3 Wochen wirklich, wo hier das Problem liegt.
Aus technischer Sicht sollte meinem Verständnis nach (damit so eine Einschränkung greifen kann), irgendwo eine Zeile Code existieren die eben bei einem Betrag X sagt "das war jetzt Zuviel".
Und diese Funktion sollte ja auch entsprechend dokumentiert sein.
Nach nun fast 3 Wochen kann ich mir nicht vorstellen, dass man diese ominöse Stelle nicht gefunden hat, sondern vermute nun einfach, dass es nicht gewünscht ist dies im Detail zu kommunizieren (sonst wäre es ja wohl auch Bestandteil der AGB), weil die dahinterliegende Logik möglicherweise doch etwas komplexer ist und hier keine statische Zahlungsgrenze greift, sondern vielleicht auch auf "verdächtige" Aktivitäten geprüft wird (z.b. wenn man monatelang gar kein Geld ausgibt und dann auf einen Schlag ein Peak in den Käufen auftritt - was ja z.b. auf einen "Besitzerwechsel" des Gerätes hindeuten kann).
Abschließend bin ich auch lange genug Kunde bei der Telekom um zu wissen, dass Verärgerung hier überhaupt nichts Beschleunigt 😛
Viele Grüße,
Stefan
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4 years ago
@Cosa M. 11 Tage seit der Ankündigung einer "zeitnahen" Antwort...
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4 years ago
Guten Tag @Crinos,
ich habe eine Rückmeldung aus der Fachabteilung erhalten:
"- Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG): https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__2.html
Passus aus der Gesetzgebung: Lfd. Nr. 11
- Zahlungsvorgänge, die von einem Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste zusätzlich zu elektronischen Kommunikationsdiensten für einen Teilnehmer des Netzes oder Dienstes bereitgestellt werden, und die
- a) im Zusammenhang stehen mit dem Erwerb von digitalen Inhalten und Sprachdiensten, ungeachtet des für den Erwerb oder Konsum des digitalen Inhalts verwendeten Geräts, und die auf der entsprechenden Rechnung abgerechnet werden, oder
- b) von einem elektronischen Gerät aus oder über dieses ausgeführt und auf der entsprechenden Rechnung im Rahmen einer gemeinnützigen Tätigkeit oder für den Erwerb von Tickets abgerechnet werden, sofern der Wert einer Einzelzahlung 50 Euro nicht überschreitet und
der kumulative Wert der Zahlungsvorgänge eines einzelnen Teilnehmers monatlich 300 Euro nicht überschreitet;
Zum Schutz von Kunden-/Verbraucherinteressen setzen wir als TDG Maximalbeträge von 10€ oder 30€ je Transaktion ein."
Freundliche Grüße
Marita W.
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4 years ago
Hi @Marita W.
Perfekt, damit habe ich mit den etwas über 50€ für die TV Serie die Einzeltransaktionsgrenze erwischt.
Danke sehr, das erklärt mir die Thematik prima.
Vielleicht könnte man das prominenter in die AGB Einpflegen (lassen ^_^) aber zumindest gibt es ja jetzt auch einen Thread zu dem Thema hier
Viele Grüße,
Stefan
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