Endgerätezuschlag bei Vertragsverlängerung nicht in Auftragsbestätigung

vor 7 Jahren

Liebes Telekom-Team,

 

Ich habe am 07.04. meinen Vertrag zusammen mit einem neuen Handy in einem höherwertigen Tarif verlängert. Weder in meinem Warenkorb noch in der Bestellbestätigung ist in irgendeiner Art und Weise der Endgerätezuschlag aufgeführt. Auf eurer Homepage steht dazu "Für frühzeitige Vertragsverlängerungen gelten besondere Konditionen, die Sie vertragsindividuell im Warenkorb einsehen können". Ich konnte also nicht davon ausgehen, dass dieser Zuschlag fällig wird und hätte so auch nicht bestellt.

 

Nun habe ich die Rechnung für das Gerät erhalten, wo ein Endgerätezuschlag aufgeführt ist. Diese habe ich schnellstmöglich per E-Mail reklamiert, jedoch nur die Antwort erhalten, dass "keine Möglichkeit besteht, den Betrag zu erstatten". Auf meine nochmalige Nachfrage habe ich keine Antwort mehr erhalten. Heute habe ich nun gesehen, dass der überhöhte Rechnungsbetrag sogar abgebucht wurde.

 

Das lustige an der Sache ist, dass ich meinen Vertrag zuletzt vor ziemlich genau 2 Jahren zum letzten Mal mit einem neuen Handy verlängert habe. Dort wurde der Endgerätezuschlag auch offen kommuniziert und war für mich so ok. Wieso dieser nun nochmal fällig sein sollte erschließt sich mir nicht ganz und kann eigentlich nur ein Fehler sein.

 

Ich hoffe, dass ich auf diesem Wege noch eine korrigierte Rechnung erhalten kann. Die falsche Abbuchung werde ich wieder stornieren lassen. Gerne kann ich den korrekten Betrag anschließend überweisen.

 

Beste Grüße,

Michael

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vor 7 Jahren

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 7 Jahren

      Eigentlich sollte der Endgerätezuschlag auf der letzten Seite des Bestellvorganges ersichlich sein. Zumindest war es bisher immer so. Würde mich wundern wenn die Telekom das umgestellt hätte.

       

      Gruß Dirk

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    • vor 7 Jahren

      Es gibt keine andere Rechnung da die Rechnung korrekt ist, da wird nichts geändert.
      Bei einer Rücklastschrift verursachst du Kosten, die dir direkt berechnet werden, da du keinerlei Anspruch auf irgendeine Kürzung hast.

      Endgeräte Zuschlag wird im Warenkorb ganz normal aufgezeigt und ist ersichtlich.

      Dein Widerrufsrecht ist, sofern du es nicht schon wahrgenommen hast, auch mittlerweile erloschen.

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      von

      vor 7 Jahren

      Der Endgerätezuschlag hat doch nichts damit zutun, wie alt der Vertrag ist!
      Der Endgerätezuschlag hat was mit dem Wert des Gerätes zutun, selbst Neukunden zahlen bei einigen Geräten einen Endgerätezuschlag.

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      von

      vor 7 Jahren

      Der Endgeräte Zuschalg kommt, weil du (wie beim letzen Mal) vorzeitg verlängert hast.

      Auch wenn die letzte VVL genau zwei Jahre zurückliegt, hast du damals auch schon vorzeitig verlängert, deswegen hattest du ja auch damals diesen Zuschlag. Die Laufzeit beginnt dann am ende der Alten.

      Schau mal ins Kundencenter wann dein Vertrag endet.

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      von

      vor 7 Jahren

      Das ist leider so nicht richtig . Der Endgeräte Zuschlag hat schon was mit der letzten Verlängerung zu tun.

      Wenn der Kunde immer vor Ablauf seiner Bindung , verlängern möchte, wird der Zuschlag berechnet.

      Man bekommt diesen Hinweis , wie du bereits gesagt hast , auch angezeigt. Und der Kunde entscheidet.

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    • vor 7 Jahren

      Hallo @mikehein,

      der Endgerätezuschlag ist immer fällig, wenn der Vertrag vor Ende der Laufzeit verlängert wird. Die Verlängerung ist 6 Monate vor Bindefristende möglich. Allerdings ist diese nur einen Monat vor Ende der Frist kostenlos.

      Pro Monat, den Sie vorzeitig verlängern, fallen 14,95€ (brutto) an.

      Wie meine Kollegen Ihnen schon per E-Mail mitgeteilt haben, kann der Betrag nicht erstattet werden.

      Viele Grüße
      Elvira H.

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      von

      vor 7 Jahren

      Hallo Elvira,

       

      Danke für das Angebot. Ich möchte jedoch nicht die Vertragsverlängerung widerrufen. Ich möchte lediglich den Auftrag erfüllt bekommen, welcher mir auch bestätigt wurde. Ich würde dich daher gerne nochmals um eine korrigierte Rechnung und Rücküberweisung bitten, welche der Auftragsbestätigung und dem Inhalt des Warenkorbs entspricht. Notfalls kann die Gutschrift auch mit den laufenden Kosten des Vertrags verrechnet werden.

       

      Sollte das für euch systemseitig nicht möglich sein, so kann ich auch einfach nochmals anbieten, die Abbuchung stornieren zu lassen und euch den korrekten Betrag gemäß Auftragsbestätigung überweisen.

       

      Das Problem scheint ja nicht ganz neu zu sein: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Handys-Datengeraete/Vorzeitige-Vertragsverlaengerung-mit-Endgeraetezuschlag-auf-einmal/m-p/3149568#M177032

       

      Beste Grüße,

      Michael

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      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @mikehein,

      wie meine Kolleginnen Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt haben, besteht keine abweichende Möglichkeit der Lösung.
      Auch ich kann Ihnen daher keine abweichenden Informationen zur Verfügung stellen.

      Viele Grüße
      Timo N.

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      von

      vor 7 Jahren

      Hallo zusammen,

       

      Das ist natürlich sehr schade, dass keine Lösung möglich ist.

       

      Ich fasse also nochmal zusammen: Ich habe einen Auftrag erteilt und diesen gemäß Warenkorb bestätigt bekommen. Der Auftrag wurde erfüllt, jedoch habe ich eine Rechnung erhalten, welche nicht zu Warenkorb und Auftragsbestätigung passt. Eigentlich würde man jetzt meinen, wäre der Sachverhalt recht eindeutig. Es kann und will jedoch niemand helfen.

       

      Ich werde also mal außerhalb dieses Forums nach einer Lösung suchen.

       

      Viele Grüße,

      Michael

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