Erstattung nach § 58 TKG – Internetausfall vom 6. bis 17. März
2 months ago
Hallo Telekom-Team,
ich wende mich an euch, da ich trotz mehrfacher Versuche telefonisch keine Rückmeldung zur folgenden Angelegenheit erhalten habe.
Mein Internetanschluss war im Zeitraum vom 6. März bis einschließlich 17. März 2025 komplett gestört. Die Störung wurde am 6. März gemeldet und laut Techniker am 17. März behoben. Somit bestand die Störung für 12 Kalendertage.
Ich habe bereits zweimal telefonisch beim Kundenservice nach einer Erstattung gemäß § 58 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) gefragt, aber leider hat sich bisher nichts getan. Daher versuche ich es nun auf diesem Weg.
Laut § 58 TKG steht Kunden ab dem 3. Kalendertag einer ununterbrochenen Störung eine Entschädigung zu:
Für den 3. und 4. Tag jeweils 5 € oder 10 % des Monatsentgelts
Ab dem 5. Tag jeweils 10 € oder 20 % des Monatsentgelts pro Tag – je nachdem, was höher ist.
Nach meiner Berechnung ergibt sich für mich ein Anspruch auf 10 Kalendertage Entschädigung (vom 8. bis 17. März):
2 Tage à 5 € = 10 €
8 Tage à 10 € = 80 €
Gesamt: 90 € Entschädigung
Ich bitte um schnellstmögliche Prüfung und Erledigung.
Freundliche Grüße
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