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Fällt Magenta 1 Vorteil bei Wechsel im Mobilfunkvertrag weg?

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Fällt Magenta 1 Vorteil bei Wechsel im Mobilfunkvertrag  Magenta Flex XS weg?

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      vor 4 Monaten

      Was sind Voraussetzungen für den MagentaEINS Vorteil?

      Für MagentaEINS ist ein berechtigter Telekom Festnetz- und Mobilfunk-Vertrag mit identischer Anschrift erforderlich.

      Bei Wegfall der Voraussetzungen gelten wieder die Preise und Leistungen aus dem Festnetz- bzw. Mobilfunk-Vertrag.

      Je Festnetz- und Mobilfunk-Vertrag ist nur ein MagentaEINS Vorteil möglich.

      Voraussetzung für MagentaEINS ist das gleichzeitige Bestehen eines Mobilfunk-Laufzeitvertrags (Hauptvertrag), abgeschlossen ab dem 22.05.2013, mit einem Grundpreis ab 29,95 €/Monat, Bereitstellungspreis 39,95 € und eines MagentaZuhause DSL/Glasfaser Vertrags, abgeschlossen ab dem 01.06.2015, mit einem Grundpreis ab 29,95 €/Monat, Bereitstellungspreis 69,95 € und jeweils mit flexibler oder Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

      Nicht berechtigt als Hauptvertrag für MagentaEINS sind Daten-Tarife, CombiCards, Family Cards, PlusKarten, reine Telefonie-Tarife, MagentaZuhause Start und Tarife der Marke congstar.

      Das oben mal zitiert die Voraussetzungen.

      Vielleicht auch interessant: der MagentaEINS Vorteil hat sich gewandelt, es gibt keinen monatlichen Rabatt mehr auf die Grundgebühr. Diese Änderung schlägt bei einer Tarifaktualisierung durch.

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