Gelöst
Fehlerhafte Abrechnung trotz „Travel mobil World max“-Option
vor 6 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte den Rechnungen Oktober und November 2025 widersprechen.
In den Rechnungen wird die Grundgebühr für die von mir am 17.10.2025 gebuchte Option „Travel mobil World max“ für 1 Monat in Höhe von 99,95 € anteilig auf Oktober (46,64 €) und November 2025 (53,31 €) aufgeführt.
Gleichzeitig wurden mir jedoch folgende Extrakosten für zusätzliche Telefonverbindungen aus meinem Auslandsaufenthalt berechnet.
Extrakosten im Oktober 2025 in Höhe von 689,70 € (Pos 8 175,42 € und Pos 9 514,28 €)
Extrakosten im November 2025 in Höhe von 285,87 € (Pos 8 6,90 € und Pos 9 132,46 und Pos 10 146,51 €)
Unberechtigte Extrakosten insgesamt: 972,57 €
Da die Option „Travel mobil World max“ genau diese Verbindungen abdecken sollte, handelt es sich hierbei offensichtlich um einen Abrechnungsfehler.
Die telefonische Auskunft, dass ein Widerspruch nach acht Wochen nicht mehr möglich sei, weise ich zurück. Gemäß geltender Rechtsprechung (u.a. BGH) können offensichtlich unrichtige Rechnungen auch nach Ablauf dieser Frist beanstandet werden; zudem gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
Ich fordere Sie daher auf:
- Die fehlerhaft berechneten Verbindungsentgelte umgehend zu stornieren.
- Mir eine korrigierte Rechnung oder eine Gutschrift über den Differenzbetrag zukommen zu lassen.
Die Buchung habe ich telefonisch vorgenommen und per SMS mit dem Code TRMOW bestätigt. Wie übrigens bei vielen meiner Reisen.
Ich erwarte Ihre Rückmeldung und die Bestätigung der Korrektur innerhalb von 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Stunden
Hallo @naan26,
mir ist ebenfalls nur eine Frist zur Reklamation von Telekom-Rechnungen von 80 Tage ab Rechnungsversand bekannt. Die "rechtliche Seite" kann ich leider nicht beurteilen. Um jedoch eine abschließende Lösung mit den Mitarbeitenden aus unserem Beschwerdemanagement zu finden, bitte ich um eine direkte Kontaktaufnahme mit unserem Fachteam.
Gruß Timo
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vor 5 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte den Rechnungen Oktober und November 2025 widersprechen.
In den Rechnungen wird die Grundgebühr für die von mir am 17.10.2025 gebuchte Option „Travel mobil World max“ für 1 Monat in Höhe von 99,95 € anteilig auf Oktober (46,64 €) und November 2025 (53,31 €) aufgeführt.
Gleichzeitig wurden mir jedoch folgende Extrakosten für zusätzliche Telefonverbindungen aus meinem Auslandsaufenthalt berechnet.
Extrakosten im Oktober 2025 in Höhe von 689,70 € (Pos 8 175,42 € und Pos 9 514,28 €)
Extrakosten im November 2025 in Höhe von 285,87 € (Pos 8 6,90 € und Pos 9 132,46 und Pos 10 146,51 €)
Unberechtigte Extrakosten insgesamt: 972,57 €
Da die Option „Travel mobil World max“ genau diese Verbindungen abdecken sollte, handelt es sich hierbei offensichtlich um einen Abrechnungsfehler.
Die telefonische Auskunft, dass ein Widerspruch nach acht Wochen nicht mehr möglich sei, weise ich zurück. Gemäß geltender Rechtsprechung (u.a. BGH) können offensichtlich unrichtige Rechnungen auch nach Ablauf dieser Frist beanstandet werden; zudem gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
Ich fordere Sie daher auf:
Die Buchung habe ich telefonisch vorgenommen und per SMS mit dem Code TRMOW bestätigt. Wie übrigens bei vielen meiner Reisen.
Ich erwarte Ihre Rückmeldung und die Bestätigung der Korrektur innerhalb von 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Da Du ja schon Ki bemüht hast, hast Du sicherlich auch gelesen wie man eine Rechnung reklamiert.
Forderungen und Fristsetzungen sind in einem öffentlichen Forum schon mal nicht der richtige Weg und gegenstandslos.
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vor 5 Stunden
Die telefonische Auskunft, dass ein Widerspruch nach acht Wochen nicht mehr möglich sei, weise ich zurück.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte den Rechnungen Oktober und November 2025 widersprechen.
In den Rechnungen wird die Grundgebühr für die von mir am 17.10.2025 gebuchte Option „Travel mobil World max“ für 1 Monat in Höhe von 99,95 € anteilig auf Oktober (46,64 €) und November 2025 (53,31 €) aufgeführt.
Gleichzeitig wurden mir jedoch folgende Extrakosten für zusätzliche Telefonverbindungen aus meinem Auslandsaufenthalt berechnet.
Extrakosten im Oktober 2025 in Höhe von 689,70 € (Pos 8 175,42 € und Pos 9 514,28 €)
Extrakosten im November 2025 in Höhe von 285,87 € (Pos 8 6,90 € und Pos 9 132,46 und Pos 10 146,51 €)
Unberechtigte Extrakosten insgesamt: 972,57 €
Da die Option „Travel mobil World max“ genau diese Verbindungen abdecken sollte, handelt es sich hierbei offensichtlich um einen Abrechnungsfehler.
Die telefonische Auskunft, dass ein Widerspruch nach acht Wochen nicht mehr möglich sei, weise ich zurück. Gemäß geltender Rechtsprechung (u.a. BGH) können offensichtlich unrichtige Rechnungen auch nach Ablauf dieser Frist beanstandet werden; zudem gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
Ich fordere Sie daher auf:
Die Buchung habe ich telefonisch vorgenommen und per SMS mit dem Code TRMOW bestätigt. Wie übrigens bei vielen meiner Reisen.
Ich erwarte Ihre Rückmeldung und die Bestätigung der Korrektur innerhalb von 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Warum ? Die Antwort ist aber richtig.
HIER auch nach zu lesen…
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vor 4 Stunden
Extrakosten im Oktober 2025 in Höhe von 689,70 € (Pos 8 175,42 € und Pos 9 514,28 €)
Extrakosten im November 2025 in Höhe von 285,87 € (Pos 8 6,90 € und Pos 9 132,46 und Pos 10 146,51 €)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte den Rechnungen Oktober und November 2025 widersprechen.
In den Rechnungen wird die Grundgebühr für die von mir am 17.10.2025 gebuchte Option „Travel mobil World max“ für 1 Monat in Höhe von 99,95 € anteilig auf Oktober (46,64 €) und November 2025 (53,31 €) aufgeführt.
Gleichzeitig wurden mir jedoch folgende Extrakosten für zusätzliche Telefonverbindungen aus meinem Auslandsaufenthalt berechnet.
Extrakosten im Oktober 2025 in Höhe von 689,70 € (Pos 8 175,42 € und Pos 9 514,28 €)
Extrakosten im November 2025 in Höhe von 285,87 € (Pos 8 6,90 € und Pos 9 132,46 und Pos 10 146,51 €)
Unberechtigte Extrakosten insgesamt: 972,57 €
Da die Option „Travel mobil World max“ genau diese Verbindungen abdecken sollte, handelt es sich hierbei offensichtlich um einen Abrechnungsfehler.
Die telefonische Auskunft, dass ein Widerspruch nach acht Wochen nicht mehr möglich sei, weise ich zurück. Gemäß geltender Rechtsprechung (u.a. BGH) können offensichtlich unrichtige Rechnungen auch nach Ablauf dieser Frist beanstandet werden; zudem gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
Ich fordere Sie daher auf:
Die Buchung habe ich telefonisch vorgenommen und per SMS mit dem Code TRMOW bestätigt. Wie übrigens bei vielen meiner Reisen.
Ich erwarte Ihre Rückmeldung und die Bestätigung der Korrektur innerhalb von 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Gibt es dazu auch nähere Angaben um welche Verbindungen es sich handelt ?
Gibt es einen Einzelnachweis ob die nicht vor und nach der Buchung zustande gekommen sind ?
Welcher Abrechnungszeitraum steht den auf der Rechnung ?
edit:
warum gibt es so viele unterschiedliche Positionen ? hast du Sondernummern angerufen ?
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vor einer Stunde
Ich werfe mal auch noch "WLAN Call" in den Raum - dann greifen die Travel-Optionen nicht und die Gespräche werden regulär abgerechnet.
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