Gelöst
Firmware-Bug: T Phone 3 (Pro) erzwingt Düsseldorf-Routing
vor 15 Tagen
Hallo zusammen, ich muss mich heute mit einer massiven Fehlfunktion meines T Phone 3 Pro an die Community und das Telekom-hilft-Team wenden. Es handelt sich hierbei um einen schweren, reproduzierbaren Software-Mangel, der durch die offiziellen System-Updates im Mai und Juni verursacht wurde.
(schade kein linked Produkt T Phone 3 Pro)
Fehlerbeschreibung & Technische Details:
Seit den letzten beiden "sicherheits" Firmware-Updates ist das Routing des Geräts fehlerhaft auf das zentrale Telekom-Gateway in Düsseldorf festgeschrieben. Das Smartphone weist sämtlichem Datenverkehr – unabhängig vom tatsächlichen Aufenthaltsort – stur eine IP-Adresse aus dem Düsseldorfer Pool zu. Beim Kauf vor rund 3 Monaten funktionierte die regionale IP-Zuweisung (z. B. München, Berlin, Hamburg) noch einwandfrei. Bisherige erfolglose Lösungsversuche:
Mehrfacher Hardreset (Werkseinstellungen)
24-stündiges Ausschalten des Geräts.
Und ein Neukauf des Gerätes am 17.06.2026.
Der Fehler liegt tief im aktualisierten Modem-Code des Betriebssystems verankert. Netzunabhängigkeit (Besonders kritisch):
Der Fehler ist komplett netzunabhängig. Auch beim Einsatz von Fremdkarten (Vodafone, o2), ausländischen SIM-Karten (Orange FR) sowie bei der Nutzung von eSIMs wird der Datenverkehr zwangsweise nach Düsseldorf umgeleitet. Das Problem betrifft die gesamte Geräteserie: Selbst Kollegen im EU-Ausland (z. B. mit Penny Mobile in Polen/aktiviert in Moselkern RLP) werden mit dem T Phone 3 Pro stur nach Düsseldorf geroutet.
Auswirkungen im AlltagDurch diesen Firmware-Bug ist die vertragsgemäße Nutzung des Geräts massiv eingeschränkt:
Falsche Standortdaten: Wetter-Apps, Google-Suchergebnisse und standortbasierte Dienste liefern unbrauchbare Daten.
Sicherheits-Alarm bei Apps: Sicherheitsmechanismen bei Banking-Apps und Online-Accounts schlagen aufgrund der permanenten, fehlerhaften Standortmeldungen meistens an.
Blacklists & Sperren: Das Handy nutzt durch den Update-Fehler IP-Adressen, die teilweise auf internationalen Blacklists stehen. Die Folge sind permanente Captcha-Abfragen, Kontosperren oder plötzliche Verbindungsabbrüche bei Google-Diensten.
Rechtliche Relevanz (Gewährleistung, DSGVO & Netzneutralität)Da ich mich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist befinde (Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB) und der Mangel nachweislich durch die herstellereigene Software verursacht wurde, fordere ich die Telekom hiermit zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung per Bugfix) auf.Zudem weise ich vorsorglich darauf hin, dass dieser Bug gravierende rechtliche Probleme aufwirft:
DSGVO-Verstoß: Die IP-Adresse gilt nach der DSGVO als personenbezogenes Datum. Die erzwungene, technisch unbegründete Zwangsumleitung über ein bestimmtes Gateway ohne Zustimmung des Nutzers stellt eine unzulässige Datenverarbeitung dar, da ein falsches Bewegungsprofil generiert wird.
Netzneutralität (EU-Recht): Anbieter dürfen Datenverkehr nicht künstlich umleiten. Da der Fehler auch bei Fremdnetzen auftritt, hebelt das Telefon die Netzkonfiguration anderer Anbieter (Vodafone, o2 etc.) unzulässig aus. Als Verkäufer haftet die Telekom für die Konformität der vertriebenen Ware mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Meine Frage an das Telekom hilft Team:
Da der Fehler eindeutig in der Firmware der Geräteserie liegt und nicht durch den Endkunden gelöst werden kann: Wann wird dieser kritische Modem-Bug an die zuständigen Entwickler eskaliert und ein korrigierendes Update bereitgestellt? Da das Gerät im aktuellen Zustand für standortbasierte Dienste und Online-Banking fast unbrauchbar ist, bitte ich um eine zeitnahe Rückmeldung zum weiteren Vorgehen im Rahmen der Gewährleistung.
Alle verstöße auf einen Blick :
§ 434 BGB (Sachmangel) - Check
§ 434 Abs. 4 BGB (Digitale Elemente / Updates) - Check
§ 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln) - Check
§ 439 BGB (Nacherfüllung) - Check
§ 477 BGB (Beweislastumkehr) - Check
§ 475b BGB (Sachmangel bei Waren mit digitalen Elementen) - Check
§ 327f BGB (Aktualisierungspflicht) - Check
§ 280 Abs. 1 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) - Check
§ 284 BGB (Ersatz vergeblicher Aufwendungen) - Check
§ 323 BGB (Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung) - Check
§ 823 Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht wegen Eigentumsverletzung)
- Check
§ 123 BGB (Anfechtbarkeit wegen arglistige Täuschung) - Check
§ 5 Abs. 1 UWG (Irreführende Geschäftspraktiken) - Check
Art. 5 DSGVO (Grundsätze der Verarbeitung) - Check
Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) - Check
Art. 25 DSGVO (Datenschutz durch Technik - Privacy by Design) - Check
Art. 3 Abs. 3 der EU-Verordnung 2015/2120
(Netzneutralitäts-Verordnung)
- Check
Mfg Blümchen
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 15 Tagen
Hallo @IchBinEinWasserBlümchen,
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.
Für das T Phone 3 Pro sind Updates bis mindestens 2031 vorgesehen.
Wenn der Kauf weniger als 24 Monate zurück, kann der Defekt im Rahmen der Gewährleistung mit Kaufnachweis geprüft werden.
Du kannst das Gerät über den Geräteservice einsenden oder über den Telekom-Shop in deiner Nähe. Die Fachabteilung prüft anschließend dein Smartphone und gibt dir direkt eine Rückmeldung.
Viele Grüße
Sarah
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von
vor 14 Tagen
und den dokumentierten Firmware-Bug an den Second-Level-Support bzw. die zuständige Software-Entwicklungsabteilung zur Erstellung eines fehlerbehebenden Bugfixes zu eskalieren.
wenn ein Bug dokumentiert ist muss auch nichts weitergeleitet werden da ja schon bekannt.
von
vor 14 Tagen
Hallo @IchBinEinWasserBlümchen,
es tut mir leid, wenn dein T-Phone 3 Pro nicht wie erwartet funktioniert. Wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, ist der Endgeräte-Service aber tatsächlich die richtige Adresse.
Grüße
Peter
0
von
vor 14 Tagen
@Peter Hö.
Ich glaube es geht ihm mehr darum das die Software korrigiert wird damit das beim nächsten Firmware update behoben wird.
Interesant wäre ob da in der Tecknik soetwas bekannt ist.
Uneingeloggter Nutzer
von