Frage zu Premium Tarife

vor 6 Jahren

Hallo, 

 

ich habe den " MagentaMobil L Top-Smartphone Premium" , mit welchem ich alle 12 Monate ein neues Handy von der Telekom erhalten kann. Da die Vermarktung dieses Tarifes nun schon lange eingestellt ist, stellt sich mir die Frage, ob ich am 5.1.2020 (Termin für neues Handy nach Tarif) auch schon vorzeitig aus diesem Vertrag rauskommen könnte, da das eigentliche Datum für das Vertragsende bei mir der 4.1.2021 wäre. Also schon am 5.1.2020 .

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Holger 

229

7

    • vor 6 Jahren

      Hallo @jseidel472 ,

       

      was meinst du mit raus kommen? Kündigen kannst du zu dem ersten Termin nicht.

       

      Freundliche Grüße

      0

    • vor 6 Jahren

      @jseidel472 

       

      Wohin möchtest du wechseln?

      2

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Zu Magenta Mobil L, da mir das Datenvolumen des aktuellen Tarif mit 6 GB einfach zu wenig ist.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren


      @jseidel472  schrieb:

      Zu Magenta Mobil L, da mir das Datenvolumen des aktuellen Tarif mit 6 GB einfach zu wenig ist

       

      Du musst nach dem letzten Handkauf natürlich erst mal die 24 Monate Vertragslaufzeit aussitzen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Herzlich willkommen und hallo @jseidel472, Fröhlich

      auch wenn unsere Premium Tarife nicht mehr vermarktet werden, können unsere Bestandskunden jedes Jahr eine Vertragsverlängerung in diesem Tarif durchführen. Sollten Sie jedoch einen Wechsel auf einen MagentaMobil Tarif wünschen, geht das nur in der regulären Vertragsverlängerung also frühestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit.

      Viele Grüße
      Lilia N.

      2

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Lilia N. 

       

      Mein letzter Kenntnisstand ist, dass Premium / Happy zu normal nur bei einer Vertragsverlängerung zum Laufzeitende möglich ist.

       

      Hat sich etwas geändert? 

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Mächschen

      Nein, das passt noch. Dies hatte ich ja auch so geschrieben. Fröhlich Eine Ausgliederung ist in der regulären Vertragsverlängerung möglich. Dennoch ist eine vorzeitige Vertragsverlängerung sechs Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich.

      Viele Grüße
      Lilia N.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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