Hallo!
Ich möchte meinen Mobilfunkvertrag gerne fristgerecht kündigen. Dafür muss meine Kündigung lt. Vertragsdetails auf telekom.de bis spätestens 09.06.2020 eingehen (Vertrag läuft noch bis 09.09.2020). Ich möchte aber auch meine Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Ein neuer Anbieter ab dem 10.09.2020 steht aber noch nicht fest!
Unter den Vertragsangaben habe ich den Button "Kündigen". Wenn ich ihn anklicke komme ich auf https://www.telekom.de/kundencenter/vertrag-kuendigen
Dort habe ich mehrere Auswahlmöglichkeiten. Darunter auch "Fristgerecht kündigen" und "Anbieter wechseln". Ich vermute, dass die Auswahl "Anbieter wechseln" dann gewählt werden sollte, wenn man seine Mobilfunknummer mitnehmen möchte - auch wenn man noch keinen neuen Anbieter im Blick hat? Oder kann man die Rufnummer auch mitnehmen wenn man nur "Fristgerecht kündigen" auswählt?
Wozu dient also diese Unterscheidung bei den Begründungen?
EDIT: In den FAQ der Telekom steht dazu, Zitat:
Aus einem laufenden Vertrag können Sie eine Rufnummer frühestens nach 5 Arbeitstagen mitnehmen. Endet ein Vertrag, ist eine Rufnummernmitnahme frühestens 123 Kalendertage vor Vertragsende und spätestens 90 Kalendertage nach Vertragsende möglich. Bei der Mitnahme der Rufnummer zu einem festen Wunschtermin darf der gewünschte Termin maximal 123 Kalendertage in der Zukunft liegen. Zitatende
Das bedeutet also, ich sollte besser nicht früher als 123 Tage vor dem 10. September 2020 meine Kündigung absenden, weil ich ja meine Rufnummer mitnehmen möchte. Verstehe ich das richtig? Das wäre frühestens am 10. Mai - 1 Monat bevor die Kündigung spätestens bei der Telekom eingehen muss.