FYI: Noch nicht rechtskräftiges Urteil Wegen Klauseln im O2 Unlimited-Tarif. Auch Telekom und Vodafon davon betroffen?

4 years ago

Stationäre LTE -Router ausgeschlossen Im Mobilfunk-Tarif „o2 Free Unlimited“ mit unbegrenztem Datenvolumen hatte o2 den Internetzugang nur für Endgeräte erlaubt, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen. Ausdrücklich ausgenommen waren stationäre LTE -Router, die einen Internetzugang auch mit der SIM-Karte herstellen und auf beliebige Endgeräte verteilen können. Verstoß gegen freie Endgerätewahl Das Landgericht München schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Telefónica gegen die Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet (VO 2015/2120) (TSM-VO) der Europäischen Union verstieß. Diese räumt Verbrauchern ausdrücklich das Recht ein, über ihren Internetzugangsdienst Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. Telefónica schließe dagegen jegliche Nutzung des Internetzugangs mit kabelgebundenen Geräten aus, beanstandeten die Richter. Zahlreiche Geräte, die sich für den Internetzugang eigneten und üblich seien, könnten dadurch nicht genutzt werden. Das sei mit dem Grundgedanken der Endgerätefreiheit nicht zu vereinbaren.

Statio­näre LTE -Router ausge­schlossen

Im Mobil­funk-Tarif „o2 Free Unli­mited“ mit unbe­grenztem Daten­volumen hatte o2 den Inter­net­zugang nur für Endge­räte erlaubt, die eine mobile Nutzung unab­hängig von einem kabel­gebun­denen Strom­anschluss ermög­lichen. Ausdrück­lich ausge­nommen waren statio­näre LTE -Router, die einen Inter­net­zugang auch mit der SIM-Karte herstellen und auf belie­bige Endge­räte verteilen können.

 

Verstoß gegen freie Endge­räte­wahl

Das Land­gericht München schloss sich der Auffas­sung des vzbv an, dass Telefónica gegen die Verord­nung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet (VO 2015/2120) (TSM-VO) der Euro­päi­schen Union verstieß. Diese räumt Verbrau­chern ausdrück­lich das Recht ein, über ihren Inter­net­zugangs­dienst Endge­räte ihrer Wahl zu nutzen. Telefónica schließe dagegen jegliche Nutzung des Inter­net­zugangs mit kabel­gebun­denen Geräten aus, bean­stan­deten die Richter. Zahl­reiche Geräte, die sich für den Inter­net­zugang eigneten und üblich seien, könnten dadurch nicht genutzt werden. Das sei mit dem Grund­gedanken der Endge­räte­frei­heit nicht zu verein­baren.

Statio­näre LTE -Router ausge­schlossen

Im Mobil­funk-Tarif „o2 Free Unli­mited“ mit unbe­grenztem Daten­volumen hatte o2 den Inter­net­zugang nur für Endge­räte erlaubt, die eine mobile Nutzung unab­hängig von einem kabel­gebun­denen Strom­anschluss ermög­lichen. Ausdrück­lich ausge­nommen waren statio­näre LTE -Router, die einen Inter­net­zugang auch mit der SIM-Karte herstellen und auf belie­bige Endge­räte verteilen können.

 

Verstoß gegen freie Endge­räte­wahl

Das Land­gericht München schloss sich der Auffas­sung des vzbv an, dass Telefónica gegen die Verord­nung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet (VO 2015/2120) (TSM-VO) der Euro­päi­schen Union verstieß. Diese räumt Verbrau­chern ausdrück­lich das Recht ein, über ihren Inter­net­zugangs­dienst Endge­räte ihrer Wahl zu nutzen. Telefónica schließe dagegen jegliche Nutzung des Inter­net­zugangs mit kabel­gebun­denen Geräten aus, bean­stan­deten die Richter. Zahl­reiche Geräte, die sich für den Inter­net­zugang eigneten und üblich seien, könnten dadurch nicht genutzt werden. Das sei mit dem Grund­gedanken der Endge­räte­frei­heit nicht zu verein­baren.


Quelle: https://www.teltarif.de/o2-verbraucher-router/news/83869.html

 

Telefónica hat Berufung eingelegt Das Urteil des LG München I ist für den vzbv zunächst nur ein Etappensieg. Telefónica hat gegen die Entscheidung Berufung beim OLG München (29 U 747/21) eingelegt. Wegen ähnlicher Klauseln hat der vzbv auch die Telekom Deutschland GmbH, die mobilcom-debitel und die Vodafone GmbH verklagt. Zu diesen Verfahren liegen noch keine Gerichtsentscheidungen vor.

Telefónica hat Beru­fung einge­legt

Das Urteil des LG München I ist für den vzbv zunächst nur ein Etap­pen­sieg. Telefónica hat gegen die Entschei­dung Beru­fung beim OLG München (29 U 747/21) einge­legt. Wegen ähnli­cher Klau­seln hat der vzbv auch die Telekom Deutsch­land GmbH, die mobilcom-debitel  und die Voda­fone GmbH  verklagt. Zu diesen Verfahren liegen noch keine Gerichts­ent­schei­dungen vor.

Telefónica hat Beru­fung einge­legt

Das Urteil des LG München I ist für den vzbv zunächst nur ein Etap­pen­sieg. Telefónica hat gegen die Entschei­dung Beru­fung beim OLG München (29 U 747/21) einge­legt. Wegen ähnli­cher Klau­seln hat der vzbv auch die Telekom Deutsch­land GmbH, die mobilcom-debitel  und die Voda­fone GmbH  verklagt. Zu diesen Verfahren liegen noch keine Gerichts­ent­schei­dungen vor.


 

 

 

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  • 4 years ago

    Sobald das Urteil rechtskräftig ist, dürfte es auch Vodafone und Telekom betreffen.

     

    wobei die Telekom ja nicht wirklich einen Tarif hat, den man mehr oder weniger als „Festnetzersatz“ nutzen könnte.

     

    der Magenta mobil xxl kostet ja schon über 90 Euro.

     

    da hol ich mir zum gleichen Preis den Magenta Eins plus wo ich zum gleichen Preis unbegrenztes Volumen im Mobilfunk und Festnetz habe.

     

    Hier gibt es übrigens das gesamte Original-Urteil zum Nachlesen:

    https://www.telefon-treff.de/forum/thread/9962305-lg-m%C3%BCnchen-untersagt-o2-die-begrenzung-der-unlimited-tarife-auf-mobile-ger%C3%A4te/

     

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    4 years ago

    mein Mobiler Router wird als Handy erkannt im System der Telekom

    mein Mobiler Router wird als Handy erkannt im System der Telekom
    mein Mobiler Router wird als Handy erkannt im System der Telekom

    Die Telekom bietet ja auch selber MiFi-Router an. Ein MiFi-Router ist auch nicht viel anders als ein Surfstick, nur eben mit integrierten WLAN.

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    3 years ago

    Seit dem 1.12.2021 ist auch Offiziel eine Routernutzung des Magenta Mobil XL erlaubt.Das Verbot wurde in den AGBs aufgehoben und dieses bestätigte mir auch ein Tk Mitarbeiter im Chat.Mfg_ Marc B

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    3 years ago

    @GamerX 

    Die Klausel ist schon länger aus den AGB entfernt wurden 😉

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