FYI: Noch nicht rechtskräftiges Urteil Wegen Klauseln im O2 Unlimited-Tarif. Auch Telekom und Vodafon davon betroffen?
4 years ago
Stationäre LTE -Router ausgeschlossen Im Mobilfunk-Tarif „o2 Free Unlimited“ mit unbegrenztem Datenvolumen hatte o2 den Internetzugang nur für Endgeräte erlaubt, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen. Ausdrücklich ausgenommen waren stationäre LTE -Router, die einen Internetzugang auch mit der SIM-Karte herstellen und auf beliebige Endgeräte verteilen können. Verstoß gegen freie Endgerätewahl Das Landgericht München schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Telefónica gegen die Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet (VO 2015/2120) (TSM-VO) der Europäischen Union verstieß. Diese räumt Verbrauchern ausdrücklich das Recht ein, über ihren Internetzugangsdienst Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. Telefónica schließe dagegen jegliche Nutzung des Internetzugangs mit kabelgebundenen Geräten aus, beanstandeten die Richter. Zahlreiche Geräte, die sich für den Internetzugang eigneten und üblich seien, könnten dadurch nicht genutzt werden. Das sei mit dem Grundgedanken der Endgerätefreiheit nicht zu vereinbaren.
Stationäre LTE -Router ausgeschlossen
Im Mobilfunk-Tarif „o2 Free Unlimited“ mit unbegrenztem Datenvolumen hatte o2 den Internetzugang nur für Endgeräte erlaubt, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen. Ausdrücklich ausgenommen waren stationäre LTE -Router, die einen Internetzugang auch mit der SIM-Karte herstellen und auf beliebige Endgeräte verteilen können.
Verstoß gegen freie Endgerätewahl
Das Landgericht München schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Telefónica gegen die Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet (VO 2015/2120) (TSM-VO) der Europäischen Union verstieß. Diese räumt Verbrauchern ausdrücklich das Recht ein, über ihren Internetzugangsdienst Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. Telefónica schließe dagegen jegliche Nutzung des Internetzugangs mit kabelgebundenen Geräten aus, beanstandeten die Richter. Zahlreiche Geräte, die sich für den Internetzugang eigneten und üblich seien, könnten dadurch nicht genutzt werden. Das sei mit dem Grundgedanken der Endgerätefreiheit nicht zu vereinbaren.
Stationäre LTE -Router ausgeschlossen
Im Mobilfunk-Tarif „o2 Free Unlimited“ mit unbegrenztem Datenvolumen hatte o2 den Internetzugang nur für Endgeräte erlaubt, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen. Ausdrücklich ausgenommen waren stationäre LTE -Router, die einen Internetzugang auch mit der SIM-Karte herstellen und auf beliebige Endgeräte verteilen können.
Verstoß gegen freie Endgerätewahl
Das Landgericht München schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Telefónica gegen die Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet (VO 2015/2120) (TSM-VO) der Europäischen Union verstieß. Diese räumt Verbrauchern ausdrücklich das Recht ein, über ihren Internetzugangsdienst Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen. Telefónica schließe dagegen jegliche Nutzung des Internetzugangs mit kabelgebundenen Geräten aus, beanstandeten die Richter. Zahlreiche Geräte, die sich für den Internetzugang eigneten und üblich seien, könnten dadurch nicht genutzt werden. Das sei mit dem Grundgedanken der Endgerätefreiheit nicht zu vereinbaren.
Quelle: https://www.teltarif.de/o2-verbraucher-router/news/83869.html
Telefónica hat Berufung eingelegt Das Urteil des LG München I ist für den vzbv zunächst nur ein Etappensieg. Telefónica hat gegen die Entscheidung Berufung beim OLG München (29 U 747/21) eingelegt. Wegen ähnlicher Klauseln hat der vzbv auch die Telekom Deutschland GmbH, die mobilcom-debitel und die Vodafone GmbH verklagt. Zu diesen Verfahren liegen noch keine Gerichtsentscheidungen vor.
Telefónica hat Berufung eingelegt
Das Urteil des LG München I ist für den vzbv zunächst nur ein Etappensieg. Telefónica hat gegen die Entscheidung Berufung beim OLG München (29 U 747/21) eingelegt. Wegen ähnlicher Klauseln hat der vzbv auch die Telekom Deutschland GmbH, die mobilcom-debitel und die Vodafone GmbH verklagt. Zu diesen Verfahren liegen noch keine Gerichtsentscheidungen vor.
Telefónica hat Berufung eingelegt
Das Urteil des LG München I ist für den vzbv zunächst nur ein Etappensieg. Telefónica hat gegen die Entscheidung Berufung beim OLG München (29 U 747/21) eingelegt. Wegen ähnlicher Klauseln hat der vzbv auch die Telekom Deutschland GmbH, die mobilcom-debitel und die Vodafone GmbH verklagt. Zu diesen Verfahren liegen noch keine Gerichtsentscheidungen vor.
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