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Gerät muss bei Vertragsverlängerung weiter finanziert werden??? (plus Vertragsalternativen)
4 years ago
Ich habe seit Ewigkeiten einen MagentaMobil L Tarif mit Smartphone, den ich mehrmals inkl. Neugerät um 2 Jahre verlängert habe. Ich bin allerdings mit meinem aktuellen Gerät noch derart zufrieden, dass ich den Tarif gekündigt habe und nur mit Tarif zur Konzerntochter Congstar wechseln wollte. Leider habe ich die dreimonatige Kündigungsfrist übersehen und der Vertrag wurde bereits automatisch um 1 Jahr verlängert. Laufzeit noch bis 30.09., also hätte ich bis 30.06. kündigen müssen. Neue Laufzeit bis 01.10.2022. Was mich allerdings umgehauen hat, dass ich im 3. Jahr monatlich die gleiche Summe weiterzahlen soll, obwohl das Gerät nach 2 Jahren abbezahlt ist. Ist dem wirklich so? Wenn ja, warum? Ich hätte theoretisch noch die Möglichkeit, die Kündigung zurück zu nehmen. Allerdings nicht zu den aktuellen Konditionen. Entweder kostet mich das 3. Jahr nur die Tarifgebühr oder ich darf für das 3. Jahr den Tarif wechseln, da die aktuellen Tarife meinem alten (6GB) haushoch überlegen sind. Selbst M bietet schon die doppelte Datenmenge. Mehr fällt mir gerade nicht ein, weil ich kein neues Gerät benötige und eine Verlängerung mit Smartphone daher nicht in Frage kommt.
Bei den aktuellen Tarifen zahlt man monatlich 20€ weniger, wenn man den gleichen Tarif ohne Smartphone nimmt. Der Aufschlag mit Gerät ist monatlich immer gleich, nur die Anzahlung ist je nach Smartphone unterschiedlich.
Da ich von der Hotline immer die gleichen Antworten erhalte, eine Mischung aus "Geht nicht anders" und "Keine Ahnung, da muss ich die KollegInnen fragen", ist das Forum mein letzter Versuch.
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4 years ago
Was mich allerdings umgehauen hat, dass ich im 3. Jahr monatlich die gleiche Summe weiterzahlen soll, obwohl das Gerät nach 2 Jahren abbezahlt ist. Ist dem wirklich so?
Das ist hier immer wieder Thema. Dazu gibt es folgendes zu sagen. Man zahlt nicht das Gerät ab, sondern zahlt eine höhere Grundgebühr. Die stellt jedoch keinen Kredit dar. Das muss endlich in die Köpfe der Bürger rein.
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4 years ago
Du darfst das Gerät immer behalten, es gehört ab dem ersten Tag dir.
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4 years ago
Aber wenn ich den Vertrag fristgerecht kündige, darf ich nach 2 Jahren das Gerät behalten.
Du darfst es auch ab dem 1. Tag verkaufen. Das Smartphone gehört Dir ab dem ersten Tag. Mal davon abgesehen ist das Smartphone trotz Zuzahlung und höherer Grundgebühr meist günstiger als im Handel. Mich hat das Note 10+ mit Vertrag 780,- Euro gekostet (eigentlich hätte ich 840,- Euro zahlen müssen, aber die letzten 6 Monate wurden mir erlassen), im Handel hätte ich 1300,- Euro zahlen müssen. Ich habe meinen Vertrag gleich im ersten Jahr (kurz nach Vertragsabschluß) vorsorglich gekündigt.
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4 years ago
Ok, verstehe. Danke!
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4 years ago
Die Leistung der höheren Grundgebühr ist die Möglichkeit, Geräte mit Sonderkonditionen erwerben zu dürfen.
Ruf ansonsten einfach mal bei
0800 33 06008
Mo - Fr von 8 - 20 Uhr, Sa von 8 - 18 Uhr
an. Das ist die Rückgewinnung für Mobilfunkkunden. Evtl. können die dir ein gutes Angebot machen.
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4 years ago
Aber wenn ich den Vertrag fristgerecht kündige, darf ich nach 2 Jahren das Gerät behalten.
Du darfst es auch ab dem 1. Tag verkaufen. Das Smartphone gehört Dir ab dem ersten Tag. Mal davon abgesehen ist das Smartphone trotz Zuzahlung und höherer Grundgebühr meist günstiger als im Handel. Mich hat das Note 10+ mit Vertrag 780,- Euro gekostet (eigentlich hätte ich 840,- Euro zahlen müssen, aber die letzten 6 Monate wurden mir erlassen), im Handel hätte ich 1300,- Euro zahlen müssen. Ich habe meinen Vertrag gleich im ersten Jahr (kurz nach Vertragsabschluß) vorsorglich gekündigt.
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