Gelöst

Gesetzliche Gewährleistung wird ignoriert - Anwalt einschalten / Verbraucherzentrale ?

Gelöschter Nutzer

vor 2 Monaten

Hallo Zusammen,

Ich bräuchte mal euren Rat. Zur Situation: 

Habe ein IPhone 16 Plus einer Privatperson abgekauft was nun defekt ist (schaltet sich immer wieder aus). Bin damit zu Apple nach Düsseldorf gegangen die mir bestätigt haben, dass das Handy defekt ist (Platine sprich die Hardware sei defekt - sowas passiert selten kann aber vorkommen). Da ich das Handy privat mit Kaufvertrag und Abtretungsvereinbarung gekauft habe, und noch die gesetzliche Gewährleistung (bin im zweiten Jahr) vorliegt, bestätigte mir Apple, dass die Platine defekt sei und ich zur Telekom mit dem Vertrag gehen soll. Gemacht getan. Kaufvertrag alle Daten gezeigt, Verträge plus den Beleg sprich die Mail von Apple  und anschließend wurde es nach Komsa Reperaturservice geschickt- dieser repariert es scheinbar nicht kostenlos. Eine Kontaktmöglichkeit besteht hier nicht. Apple angerufen - die mir gesagt haben, eine Reparatur sei Schwachsinn ich soll auf ein neues Gerät bestehen, da der Defekt bei Auslieferung vorhanden war und nach einer Reperatur in dem Ausmaß ein Restrisiko bleibt  und ich darauf keinen Einfluss habe. Also Telekom Service kontaktiert - gesagt ich bestehe auf ein neues Gerät (Schriftlich) und per Mail die Antwort bekommen, ich sollte anrufen. Ich hab heute 17 mal angerufen. Kein Formular vorhanden, Sie seien kein Telekomkunde, Gewährleistung bestehe nur 1 Jahr, und 8 wurde aufgelegt, weil man nicht weiter weiß…. 

Rechtschutz kontaktiert alles erklärt - solle die Verbraucherzentrale anschreiben, hilft es nicht weiter mit Anwalt dran. Eigentlich möcht ich nur ein neues Gerät ohne großen Schnickschnack. hat jemand einen Kontakt, an denen ich mich vielleicht wenden kann beziehungsweise irgendeine Idee oder Lösung???? sowas kann doch nicht allzu schwer sein

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Letzte Aktivität

vor 2 Monaten

von

Gelöschter Nutzer

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18

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Monaten

      Auch dir ein freundliches Hallo@JanB26 

      Im zweiten Jahr musst du nachweisen, dass der Fehler beim Gefahrenübergang auf den Urkunden bestanden hat.

      🦂

      2

      Gelöschter Nutzer

      von

      vor 2 Monaten

      Hei das weiß ich aber danke dir. Das Iphoen wurde bei Apple auf Schäden geprüft und genannte Panic Berichte zeigten das die Platine defekt ist. Da am iPhone kein Schaden vorhanden ist weder Wasser noch Sturzschäden bin ich der Verpflichtung nachgekommen. Witzigerweise bestätigt mir das Komsa ebenfalls  (hauseigener Reperaturservice). Ich hab es ebenfalls von allen schriftlich. Telekom hat im Store ebenfalls alles geprüft ist zum selben Ergebnis gekommen 

      0

      von

      vor 2 Monaten

      @Gelöschter Nutzer

      und genannte Panic Berichte zeigten das die Platine defekt ist.

      Hei das weiß ich aber danke dir. Das Iphoen wurde bei Apple auf Schäden geprüft und genannte Panic Berichte zeigten das die Platine defekt ist. Da am iPhone kein Schaden vorhanden ist weder Wasser noch Sturzschäden bin ich der Verpflichtung nachgekommen. Witzigerweise bestätigt mir das Komsa ebenfalls  (hauseigener Reperaturservice). Ich hab es ebenfalls von allen schriftlich. Telekom hat im Store ebenfalls alles geprüft ist zum selben Ergebnis gekommen 

      @Gelöschter Nutzer

      und genannte Panic Berichte zeigten das die Platine defekt ist.

      Ändert nix

      @Gelöschter Nutzer

      Da am iPhone kein Schaden vorhanden ist weder Wasser noch Sturzschäden bin ich der Verpflichtung nachgekommen.

      Hei das weiß ich aber danke dir. Das Iphoen wurde bei Apple auf Schäden geprüft und genannte Panic Berichte zeigten das die Platine defekt ist. Da am iPhone kein Schaden vorhanden ist weder Wasser noch Sturzschäden bin ich der Verpflichtung nachgekommen. Witzigerweise bestätigt mir das Komsa ebenfalls  (hauseigener Reperaturservice). Ich hab es ebenfalls von allen schriftlich. Telekom hat im Store ebenfalls alles geprüft ist zum selben Ergebnis gekommen 

      @Gelöschter Nutzer

      Da am iPhone kein Schaden vorhanden ist weder Wasser noch Sturzschäden bin ich der Verpflichtung nachgekommen.

      Nope

      Du kannst in Eierphone erhitzen und paarmal aufs sofa werfen. äußerlich alles fein und trotzdem ein Platinenschaden.

      Kannst dich aufn YT Channel von RESQ umschauen. 

      Keine Fehler ab Werk. Keine äußerlichen Beschädigungen und doch vom Kundenverhalten beschädigt.

      Ist kein Fall für die Gewährleistung. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Monaten

      Das Problem ist, dass du nicht weißt was Gewährleistung ist. 

      Der Fehler muss bei Übergabe bestanden haben. 

      An dem Tag, wo das Gerät gekauft wurde. 

      Gewährleistung deckt keine Fehler ab, die im Laufe der 2 Jahre auftreten. 

      In den den ersten 12 Monaten muss die Telekom beweisen, dass der Fehler nicht an Tag 1 bestand. 

      Nach den ersten 12 Monaten findet die Beweislastumkehr statt. 

      Jetzt liegt es an dir zu beweisen, dass der Fehler an Tag 1 vorhanden war - wenn auch verdeckt und nicht erst später entstand. 

      So einen Beweis könntest du mit einem Gutachter erbringen. 

      Eine Aussage von Apple ist kein Beweis, für den Zeitpunkt. 

      Daher bringt das nichts. 

      Ein Defekt der Platine ist auch sehr unwahrscheinlich, dass dieser Fehler ab Tag 1 bestanden hat. Denn dann hätte das Gerät nie funktioniert. 

      Aber ich bin kein technischer Sachverständiger der ein Gutachten erstellen kann. 

      Erbringe also den Beweis wie er per Gesetz gefordert wird und die Telekom wird das Gerät tauschen. 

      3

      Gelöschter Nutzer

      von

      vor 2 Monaten

      Hellooo 🙋🏼‍♂️Mir ist bewusst, dass nach Ablauf der ersten 12 Monate nicht mehr die Beweislastumkehr des § 477 BGB greift. Allerdings habe ich den Nachweis für das Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang bereits erbracht:  

      1. Apple-Diagnosebericht (Düsseldorf): Apple hat Sturz-, Wasser- und Fremdeinwirkung explizit ausgeschlossen und einen internen Platinenfehler (Kernel Panic) festgestellt.

      2. Sachmangel (§ 434 BGB): Ein verdeckter Hardware-/Materialfehler muss bei Übergabe nicht sofort voll ausgebrochen sein. Es reicht, wenn er "im Keim angelegt" war – was das Apple-Gutachten eindeutig belegt.

      Da es sich somit nachweislich um einen Hardware-Defekt ab Werk ohne Eigenverschulden handelt, greift die gesetzliche Gewährleistung.Meinen Teil müsste ich somit erfüllt haben

      0

      von

      vor 2 Monaten

      Geh zu deinem Anwalt und lass die Sache klären!

      🦂

      von

      vor 2 Monaten

      @Gelöschter Nutzer

      Allerdings habe ich den Nachweis für das Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang bereits erbracht:  

      Hellooo 🙋🏼‍♂️Mir ist bewusst, dass nach Ablauf der ersten 12 Monate nicht mehr die Beweislastumkehr des § 477 BGB greift. Allerdings habe ich den Nachweis für das Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang bereits erbracht:  

      1. Apple-Diagnosebericht (Düsseldorf): Apple hat Sturz-, Wasser- und Fremdeinwirkung explizit ausgeschlossen und einen internen Platinenfehler (Kernel Panic) festgestellt.

      2. Sachmangel (§ 434 BGB): Ein verdeckter Hardware-/Materialfehler muss bei Übergabe nicht sofort voll ausgebrochen sein. Es reicht, wenn er "im Keim angelegt" war – was das Apple-Gutachten eindeutig belegt.

      Da es sich somit nachweislich um einen Hardware-Defekt ab Werk ohne Eigenverschulden handelt, greift die gesetzliche Gewährleistung.Meinen Teil müsste ich somit erfüllt haben

      @Gelöschter Nutzer

      Allerdings habe ich den Nachweis für das Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang bereits erbracht:  

      Hast du NICHT

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Gelöschter Nutzer

      vor 2 Monaten

      Also ich kenne die Rechtslage - wurde hier hingehend gut auch von Apple aufgeklärt im Store (das muss man denen lassen). Aber mir geht es eher um einen Ansprechpartner bei der Telekom. Irgendwie fühlt sich keiner zuständig. Die Mitarbeiter wissen selbst nicht welches Formular oder welche Ansprechperson zuständig ist. Gibt es da eine grundlegende Mail an die man sich wenden kann ? Früher war es Info@telekom 

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      Gelöschter Nutzer

      von

      Gelöschter Nutzer

      vor 2 Monaten

      Hallo,

      das IPhone war versiegelt und Neu. Mit Kaufvertrag eines deutschen Rentnerpärchens :) 

      die zwei waren wirklich goldig und brauchten das Handy nicht. 

      Mit Anwalt warte ich noch bis morgen - ich weiß nicht ob die Verbraucherzentrale nicht erst mal sinniger ist. 

      lg

      Jan

      0

      von

      Gelöschter Nutzer

      vor 2 Monaten

      @Gelöschter Nutzer

      ich weiß nicht ob die Verbraucherzentrale nicht erst mal sinniger ist. 

      Hallo,

      das IPhone war versiegelt und Neu. Mit Kaufvertrag eines deutschen Rentnerpärchens :) 

      die zwei waren wirklich goldig und brauchten das Handy nicht. 

      Mit Anwalt warte ich noch bis morgen - ich weiß nicht ob die Verbraucherzentrale nicht erst mal sinniger ist. 

      lg

      Jan

      @Gelöschter Nutzer

      ich weiß nicht ob die Verbraucherzentrale nicht erst mal sinniger ist. 

      was soll die tun?

      @Gelöschter Nutzer

      Mit Anwalt

      Hallo,

      das IPhone war versiegelt und Neu. Mit Kaufvertrag eines deutschen Rentnerpärchens :) 

      die zwei waren wirklich goldig und brauchten das Handy nicht. 

      Mit Anwalt warte ich noch bis morgen - ich weiß nicht ob die Verbraucherzentrale nicht erst mal sinniger ist. 

      lg

      Jan

      @Gelöschter Nutzer

      Mit Anwalt

      Der macht ja auch nix außer DEIN Geld zu verbrennen.

      0

      von

      Gelöschter Nutzer

      vor 2 Monaten

      @Gelöschter Nutzer

      Mit Anwalt warte ich noch bis morgen - ich weiß nicht ob die Verbraucherzentrale nicht erst mal sinniger ist. 

      Hallo,

      das IPhone war versiegelt und Neu. Mit Kaufvertrag eines deutschen Rentnerpärchens :) 

      die zwei waren wirklich goldig und brauchten das Handy nicht. 

      Mit Anwalt warte ich noch bis morgen - ich weiß nicht ob die Verbraucherzentrale nicht erst mal sinniger ist. 

      lg

      Jan

      @Gelöschter Nutzer

      Mit Anwalt warte ich noch bis morgen - ich weiß nicht ob die Verbraucherzentrale nicht erst mal sinniger ist. 

      Der/die ändern auch keine Gesetze

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

      Gelöschter Nutzer

    • vor 2 Monaten

      @Gelöschter Nutzer

      Ich hab heute 17 mal angerufen.

      Hallo Zusammen,

      Ich bräuchte mal euren Rat. Zur Situation: 

      Habe ein IPhone 16 Plus einer Privatperson abgekauft was nun defekt ist (schaltet sich immer wieder aus). Bin damit zu Apple nach Düsseldorf gegangen die mir bestätigt haben, dass das Handy defekt ist (Platine sprich die Hardware sei defekt - sowas passiert selten kann aber vorkommen). Da ich das Handy privat mit Kaufvertrag und Abtretungsvereinbarung gekauft habe, und noch die gesetzliche Gewährleistung (bin im zweiten Jahr) vorliegt, bestätigte mir Apple, dass die Platine defekt sei und ich zur Telekom mit dem Vertrag gehen soll. Gemacht getan. Kaufvertrag alle Daten gezeigt, Verträge plus den Beleg sprich die Mail von Apple  und anschließend wurde es nach Komsa Reperaturservice geschickt- dieser repariert es scheinbar nicht kostenlos. Eine Kontaktmöglichkeit besteht hier nicht. Apple angerufen - die mir gesagt haben, eine Reparatur sei Schwachsinn ich soll auf ein neues Gerät bestehen, da der Defekt bei Auslieferung vorhanden war und nach einer Reperatur in dem Ausmaß ein Restrisiko bleibt  und ich darauf keinen Einfluss habe. Also Telekom Service kontaktiert - gesagt ich bestehe auf ein neues Gerät (Schriftlich) und per Mail die Antwort bekommen, ich sollte anrufen. Ich hab heute 17 mal angerufen. Kein Formular vorhanden, Sie seien kein Telekomkunde, Gewährleistung bestehe nur 1 Jahr, und 8 wurde aufgelegt, weil man nicht weiter weiß…. 

      Rechtschutz kontaktiert alles erklärt - solle die Verbraucherzentrale anschreiben, hilft es nicht weiter mit Anwalt dran. Eigentlich möcht ich nur ein neues Gerät ohne großen Schnickschnack. hat jemand einen Kontakt, an denen ich mich vielleicht wenden kann beziehungsweise irgendeine Idee oder Lösung???? sowas kann doch nicht allzu schwer sein

      @Gelöschter Nutzer

      Ich hab heute 17 mal angerufen.

      Lass die Mitarbeiter einfach in Ruhe. 

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    • vor 2 Monaten

      @Gelöschter Nutzer  Frage: Wer gibt denn Gewährleistung ?  

      Verkäufer oder Wiederverkäufer ?

      Weißt du, warum Telekom keine gemieteten Endgeräte abverkauft, rate mal.

      3

      Gelöschter Nutzer

      von

      vor 2 Monaten

      Informiere dich bitte einfach ! 

      0

      von

      vor 2 Monaten

      na dann, viel Glück bei deinem Vorhaben.

      von

      vor 2 Monaten

      Moin @Gelöschter Nutzer

       

      ich habe jetzt mal alles gelesen und eigentlich ist es relativ einfach. Du hast genau eine Möglichkeit: Dieses Formular verwenden -> https://www.telekom.de/hilfe/handy-reparatur/selfcare/app/repairorder

      Das wird mit aller Wahrscheinlichkeit auf eine kostenpflichtige Reparatur hinauslaufen, weil die Beweislastunmkehr für dich schwierig sein wird. Dafür bräuchtest du ein Gutachten, was dir klar belegt, dass der Schaden bei Auslieferung schon da war. Das wird in deinem Fall nicht gegeben sein und ich wüsste auch nicht, wie ein Gutachten das (außerhalb eines Serienfehlers) belegen sollte. Tut mir sehr Leid, dass ich dir keine anderen Infos bringe. 

       

      Liebe Grüße

      Alex 

      Hinweis: 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Monaten

      Moin @JanB26,

       

      ich habe jetzt mal alles gelesen und eigentlich ist es relativ einfach. Du hast genau eine Möglichkeit: Dieses Formular verwenden -> https://www.telekom.de/hilfe/handy-reparatur/selfcare/app/repairorder

      Das wird mit aller Wahrscheinlichkeit auf eine kostenpflichtige Reparatur hinauslaufen, weil die Beweislastunmkehr für dich schwierig sein wird. Dafür bräuchtest du ein Gutachten, was dir klar belegt, dass der Schaden bei Auslieferung schon da war. Das wird in deinem Fall nicht gegeben sein und ich wüsste auch nicht, wie ein Gutachten das (außerhalb eines Serienfehlers) belegen sollte. Tut mir sehr Leid, dass ich dir keine anderen Infos bringe. 

       

      Liebe Grüße

      Alex 

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    Uneingeloggter Nutzer

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    Gelöschter Nutzer

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