Gelöst

Gewährleistung für Handy wurde mir pauschal verweigert.

vor 5 Jahren

Heute habe ich im Telekom Shop mein wenige Monate altes Smartphone mit einem gebrochenen Gehäuse vorgelegt. Es hat definitiv keine mechanische Beschädigung stattgefunden. Pauschal wurde mir mitgeteilt, dass ich die Kosten für den Schaden selber tragen müsse, da es sich um eine äußere Beschädigung handele. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass der Schaden offensichtlich materialbedingt sei und keine Beschädigung (bspw. Sturz) stattfand. Auch wies ich darauf hin, dass es sich um Gewährleistung handele. Die Beraterin sagte mir dann frech, das müsse ich erst einmal beweisen. Ich wies darauf hin, dass die Beweislast ohnehin bei der Telekom läge (Gerät ist nicht einmal drei Monate alt.). Doch die Beraterin verweigerte mir die Gewährleistung weiterhin pauschal, u.a. auch mit der Begründung, dass es auf das Gehäuse keine Gewährleistung gäbe. Nach langer Diskussion lenkte sie dann ein und sagte, sie würde dann das Gerät auf mein Kostenrisiko einsenden und ich müsse dann das Risiko tragen, dass ich eine Rechnung bekäme. Darauf habe ich mich nicht eingelassen. Ich habe durch Internetrecherche erfahren, dass die Telekom diese Masche offensichtlich pauschal durchzieht und damit gesetzeswidriges Geschäftsgebaren zeigt. Es sind diverse ähnliche Fälle von Verbraucherschützern geschildert. Eine juristische Auseinandersetzung spare ich mir, ich denke so denken sehr, sehr viele Kunden und die Telekom spart im ersten Moment. Leider zeigt sich auch hier wieder einmal, dass man durch solches Gebaren jedoch langfristig seine seriösen Kunden verliert. Ich habe meinen Vertag gerade gekündigt und kann nur empfehlen, sich so etwas ebenfalls nicht bieten zu lassen.

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    @schweimer.mirko Es ist eigentlich recht simpel. Du erstellst online einen Service-Auftrag für dein Handy ( https://retoure.telekom-dienste.de/reparatur/device ). Du folgst den Anweisungen, Gerät schickst du dann ein. Dann wird das Gerät geprüft. Ist es ein Gewährleistungsfall, bekommst du ein neuwertiges Austauschgerät. Ist es kein Gewährlesitungsfall, bekommst du einen Kostenvoranschlag (KVA) für die Reparatur. Diesen kannst du annehmen oder ablehnen. Dann bekommst du dein gerät einfach nur zurückgeschickt. Bei mechanischen Schäden kann ich dir aber jetzt schon sagen, dass du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit einen KVA bekommst. Soll keine Drohung sein, sondern nur ein Hinweis.

    Viele Grüße
    Michael

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    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    @Michael Pa. 

    Kleiner Hinweis.

    Im Rahmen der Gewährleistung hat @schweimer.mirko  natürlich Anspruch auf ein Neugerät und kein neuwertiges.

    So denn diese anerkannt wird.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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