Gewährleistung Handy

vor 7 Jahren

Hallo zusammen, 

 

da ich einen Vertrag mit Handy abgeschlossen habe (September 2016), läuft meine Gewährleistung für mein Handy ja noch. 

Nun habe ich Probleme mit dem Laden meines Handys (Xperia XA), manchmal lädt es, machmal nicht...habe ich auch schon sämtliche Ladekabel und verschiedene Steckdosen ausprobiert und komme auf keine Lösung was mein Handy hat. Auf jeden Fall ist mir bekannt, dass bei Akkuproblemen die Gewährleistung nicht haftet. Nun ist die Frage, ob es überhaupt an meinem Akku liegt, oder an dem Kontakt der ins Handy geht...

 

Davon abgesehen ist meine Kamera kaputt und macht nur noch verschwommene Bilder.

Nun meine Frage: Meint ihr die Gewährleistung kommt hiermit in Frage oder muss ich (wie eigentlich immer) die Kosten zum Reparieren selber tragen??

 

Danke schon mal und LG

Johanna

4336

12

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 7 Jahren

    Hallo!

     

    Das Problem ist die Beweislastumkehr. Du müsstest beweisen dass das Problem bereits bei Abschluß des Kaufvertrages bestand. Das wirst Du eher nicht können. Da bist Du auf die Kulanz der Telekom angewiesen.

     

    Dir bleibt aber immernoch die Herstellergarantie. Reguliert die Telekom nicht kannst Du Dich an den Hersteller wenden.

     

    Gruß, René

    10

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren


    @Jokno schrieb:

    Nun habe ich doch noch eine kurze Frage und hoffe ich nerve euch damit nicht...

     

    Wäre es ein Grund zum Austausch des Gerätes, wenn die Kamera sich verschlechtert hat bzw. unscharfe Fotos macht im Vergleich zu vorher? (vorher im Sinne von als es neu war?) oder gilt das auch als "Verschleiß-Teil" da die Kamera, trotz Schutzhülle, verkratzt ist.

     

    Nochmal LG Fröhlich


    Lese mein Beitrag, dann erschließt sich (sehr warscheinlich)  folgendes Szenario:

    Gewährleistung-nein

    Garantie: bedingt

    Auch hier kommt es auf die Kulanz des Herstellers und auf die Garantiebedingungen an.

    Ich würde hier mal so interpretieren:

    Garantie Fall melden, da die garantierte Funktion (Kamera) während der Garantiezeit nur noch eingeschränkt möglich ist und die volle Funktion nicht mehr gegeben ist.

     

    Nun folgt die Ursachenforschung: Hier: "verkrazte Kamera Linse"

     

    Mitteilung des Herstellers: Wegen unsachgemässer Behandlung oder Gebrauch wurde die Linsenkamera beschädigt. Die Beschädigung in dieser Form hat der Kunde/Benutzer verursacht. Eine Übernahme der Kosten über die Garantie ist somit ausgeschlossen.

     

    In deinem Fall könnte ich mir so oder ähnlich eine Garantie Anspruchsmeldung und die Antwort darauf vorstellen.

    Ganz ehrlich:

    Alles andere wäre eine Überraschung.

  • Community Guide

    vor 7 Jahren

    Hallo,

    Also was den Akku betrifft wirst Du wohl sehr schlechte Karten haben, es sei denn Du bekommst ein Kulanzangebot. Sony gibt auf das Gerät inklusive mitgeliefertem Zubehör 24 Monate Garantie ab Verkaufsdatum, schränkt dann aber im Falle einer Garantie Reparatur ein:

     

    • 24 Monate Handy Garantie für Sony Geräte
    • 12 Monate Garantie auf Akku, Ladegerät und Freisprecheinrichtung (im Lieferumfang)

    Gruß Ralf

    0

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

505

0

2

vor 2 Jahren

in  

1307

0

4

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

604

0

4

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

687

0

6

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

1367

0

11