Gibt es die Möglichkeit, alle Rufnummern (auch im Rahmen Flatrate angerufenen) im EVN anzuzeigen?

vor 9 Stunden

Guten Tag, 

aufgrund eines laufenden zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens wurde ich gefragt, ob ich denn nachweisen könne, wann ich mit jemandem telefoniert habe. Leider gibt das nach Prüfung mein EVN nicht her, aufgrund der Flatrate werden sogar gar keine Rufnumemrn angezeigt. Kann man das einrichten?

Danke und Grüße,

Carmen Hellwig-Isensee

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vor 2 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 9 Stunden

      Die Telekom hat darüber keine Aufzeichnung. 

      Wenn dann müsstest du eigene Aufzeichnungen vorweisen, ein Router protokolliert sowas zum Beispiel auch - je nach Modell. 

      Ich sehe grad, du schreibst unter Mobilfunk. 

      Da vergiss das mit dem Router. 

      Dann bleibt dir nur die anrufliste vom Handy. 

      0

    • vor 9 Stunden

      Nein. Im EVN stehen nur kostenpflichtige Verbindungen.

      Ansonsten stehen Verbindungsdaten nur einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung (DSGVO). Abruf nur auf richterlichem Beschluss. Bei Straftaten.

      0

    • vor 9 Stunden

      Hallo @ch2004,

       

      wie hier bereits geschrieben wurde, bieten wir sowas nicht an. Es werden nur die kostenpflichtigen Gespräche aufgezeichnet und im Einzelverbindungsnachweis aufgelistet.

       

      Viele Grüße

      Danny 

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    • vor 9 Stunden

      ch2004

      aufgrund eines laufenden zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens wurde ich gefragt, ob ich denn nachweisen könne, wann ich mit jemandem telefoniert habe.

      Guten Tag, 

      aufgrund eines laufenden zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens wurde ich gefragt, ob ich denn nachweisen könne, wann ich mit jemandem telefoniert habe. Leider gibt das nach Prüfung mein EVN nicht her, aufgrund der Flatrate werden sogar gar keine Rufnumemrn angezeigt. Kann man das einrichten?

      Danke und Grüße,

      Carmen Hellwig-Isensee

      ch2004

      aufgrund eines laufenden zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens wurde ich gefragt, ob ich denn nachweisen könne, wann ich mit jemandem telefoniert habe.

      Mit meinem Galaxy S25 Ultra (Android) kann ich in der Telefon-App ja von "Kontakt" auf "Letzte" umstellen.

      Dann kann man ganz oben über das Lupensymbol nach einer Rufnummer oder Kontakt suchen und man erhält eine Liste, wie oft und wann man dort angerufen hat und wie oft man angerufen wurde. Das kann man per Screenshot sichern.

      Braucht man Details zu einem Anruf, tippt man den entsprechenden Anruf an, dann sieht man die Rufnummer, aus- oder eingehender Anruf, Dauer des Anrufs und das Datum. 

      Das kann man auch per Screen sichern für einen konkreten Anruf.

      Braucht man alle Anrufe von einem Anrufer, kann man bei dem angetippten Anrufer in der Symbolleiste unter dem angezeigten Anruf auf das 3-Striche-Symbol, dann erhält man eine Lister aller Anrufe des Teilnehmers. Je nachdem, welcher Zeitraum benötigt wird, diesen in den sichtbaren Displaybereich holen und auch mit Screen sichern.

      Zum anderen ist das auch so, dass man vor Gericht auch einfach das Handy mit den entsprechenden Anzeigen einfach vorweisen kann und darf.

      1

      von

      vor 5 Stunden

      @ch2004 

      Mir ist noch eingefallen, dass man ja sogar Anrufe in der Telefon-App aufzeichnen kann, wenn man das für notwendig hält.

      Muss man natürlich den Gesprächspartner fragen vorher, wobei der beim aktivieren der Option aber auch einen Ton oder sogar eine Ansage erhält.

      Ich habe das bisher noch nicht selbst ausprobiert.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 8 Stunden

      ch2004

      Kann man das einrichten?

      Guten Tag, 

      aufgrund eines laufenden zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens wurde ich gefragt, ob ich denn nachweisen könne, wann ich mit jemandem telefoniert habe. Leider gibt das nach Prüfung mein EVN nicht her, aufgrund der Flatrate werden sogar gar keine Rufnumemrn angezeigt. Kann man das einrichten?

      Danke und Grüße,

      Carmen Hellwig-Isensee

      ch2004

      Kann man das einrichten?

      Das kann die Telekom nicht nur nicht, sie darf es nicht @ch2004 . Es dürfen nur Daten gespeichert werden, wenn es einen Zweck gibt. Da mit der Flatrate der Zweck Abrechnung entfällt, gibt es keinen Grund, diese Daten zu speichern. Mal so kurz als Erklärung, warum das so ist.

      6

      von

      vor 7 Stunden

      Richtig. Die DSGVO beschreibt die Zweckgebundenheit doch sehr deutlich. 

      Grundbasis, es dürfen keine Persönlichen Daten gespeichert werden. Und dann folgen die Zwecke, in denen es genau geregelt erlaubt wird.

      0

      von

      vor 6 Stunden

      mboettcher

      BND ist ja offiziell ein Auslandsgeheimdienst, zapft aber im großen Stil Daten am Netzknoten in Frankfurt ab.

      olliMD

      Das ist der entscheidende Satz in meinem Pos

      Das ist der entscheidende Satz in meinem Post @mboettcher . Denn natürlich speichern alle Netzbetreiber diese Daten für einen gewissen Zeitraum, weil die Daten zum Betrieb des Netzes und der Entstörung notwendig sind. Hier ist der Zweck wieder das entscheidende Kriterium. Es gibt jede Menge Gesetze und Verordnungen, die die Speicherung weiterhin regeln, in einigen Fällen ist eine richterliche Anordnung notwendig oder bei Gefahr im Verzug eine staatsanwaltliche Anordnung (der Richter muss die hinterher bestätigen). Die Rechtsnormen, die mir dazu auf Anhieb einfallen
      • Grundgesetz Artikel 10
      • Gesetz zum Grundgesetz Artikel 10
      • BND-Gesetz
      • Zollfahndungsgesetz
      • alle Polizeigesetze der Länder
      • Strafprozeßordnung
      • Quellen-TKÜ
      • TKG
      Ich hatte mit dem Thema lange berufsmäßig zu tun, dass muss reichen.
      olliMD Das ist der entscheidende Satz in meinem Pos

      Dem habe ich nicht widersprochen. Im Urteil, das TKG §175 letztlich außer Kraft setzt, ist allerdings der Widerspruch zum EU-Recht maßgeblich. Daher meine Anmerkung. 

      Anmerkung: Deine Gesetzesaufzählung ist nett. Allerdings ignoriert der Staat seit 1949 Artikel 10 GG. Prof. Josef Foschepoth hat dazu umfangreiche Untersuchungen vorgelegt, die einen systematischen Verstoß gegen das Post- und Telekommunikationsgeheimnis aufdeckten. Die regelmäßigen Bestrebungen deutscher Politiker, eine  anlasslose Speicherung von Telekommunikations- und Internetverbindungen zu etablieren und Schnüffelsoftware auf Geräte zu bringen, die verschlüsselte Kommunikation ermöglichen, werfen ein bezeichnendes Licht auf deren Demokratieverständnis. BND ist ja offiziell ein Auslandsgeheimdienst, zapft aber im großen Stil Daten am Netzknoten in Frankfurt ab. Die fast täglichen Warnungen vor Gefahren für die Demokratie durch diejenigen, die für solche Verstöße und Gesetze verantwortlich sind, bekommen daher ein ziemliches Geschmäckle.

      mboettcher

      BND ist ja offiziell ein Auslandsgeheimdienst, zapft aber im großen Stil Daten am Netzknoten in Frankfurt ab.

      Dazu muss man das BND-Gesetz lesen und die Funktion des Netzknotens FFM (und nicht FFO) kennen und verstehen.

      0

      von

      vor 2 Stunden

      olliMD

      Dazu muss man das BND-Gesetz lesen und die Funktion des Netzknotens FFM (und nicht FFO) kennen und verstehen.

      mboettcher

      BND ist ja offiziell ein Auslandsgeheimdienst, zapft aber im großen Stil Daten am Netzknoten in Frankfurt ab.

      Dem habe ich nicht widersprochen. Im Urteil, das TKG §175 letztlich außer Kraft setzt, ist allerdings der Widerspruch zum EU-Recht maßgeblich. Daher meine Anmerkung.  Anmerkung: Deine Gesetzesaufzählung ist nett. Allerdings ignoriert der Staat seit 1949 Artikel 10 GG. Prof. Josef Foschepoth hat dazu umfangreiche Untersuchungen vorgelegt, die einen systematischen Verstoß gegen das Post- und Telekommunikationsgeheimnis aufdeckten. Die regelmäßigen Bestrebungen deutscher Politiker, eine  anlasslose Speicherung von Telekommunikations- und Internetverbindungen zu etablieren und Schnüffelsoftware auf Geräte zu bringen, die verschlüsselte Kommunikation ermöglichen, werfen ein bezeichnendes Licht auf deren Demokratieverständnis. BND ist ja offiziell ein Auslandsgeheimdienst, zapft aber im großen Stil Daten am Netzknoten in Frankfurt ab. Die fast täglichen Warnungen vor Gefahren für die Demokratie durch diejenigen, die für solche Verstöße und Gesetze verantwortlich sind, bekommen daher ein ziemliches Geschmäckle.
      mboettcher

      BND ist ja offiziell ein Auslandsgeheimdienst, zapft aber im großen Stil Daten am Netzknoten in Frankfurt ab.

      Dazu muss man das BND-Gesetz lesen und die Funktion des Netzknotens FFM (und nicht FFO) kennen und verstehen.

      olliMD Dazu muss man das BND-Gesetz lesen und die Funktion des Netzknotens FFM (und nicht FFO) kennen und verstehen.

      Ich will das nicht ausführen, aber von Frankfurt (Oder) habe ich rein gar nichts geschrieben. Dass der BND am DE-CIX Daten absaugt und u. a.mit den USA und anderen Diensten teilt, ist übrigens auch ohne regelmäßige Lektüre des entsprechenden Gesetzes bekannt. Man muss das aber wohl nicht zwingend positiv sehen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Stunden

      @ch2004 

      Wenn Du spezielle Gespräche "dokumentiert" führen willst, dann musst Du schauen, dass Du die kostenpflichtig machst und dazu einen Einzelverbindungsnachweis einrichten lässt.

      "Früher" war das einfach möglich, indem man im Festnetz über einen call-by-call-Anbieter telefoniert hat, sprich man hat einfach die call-by-call-Vorwahl vorneweg gewählt und dann tauchte dieses kostenpflichtige Gespräch auch auf der Telekom Rechnung auf.

      Seit es call-by-call nicht mehr gibt könntest Du auf einen VoIP-Anbieter ausweichen.

      Nachträglich - und das ist ja Dein aktuelles Anliegen - kannst Du höchstens in der Anrufliste von Mobiltelefon oder heimischen Router schauen und damit plausibilistieren, dass Du den Anruf getätigt hast. Meine Fritzbox schickt mir regelmäßig emails in welchen die Anrufe drin stehen, somit auch über einen längeren Zeitraum noch zugreifbar sind.

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      1

      von

      vor 6 Stunden

      muc80337_2

      Meine Fritzbox schickt mir regelmäßig emails in welchen die Anrufe drin stehen, somit auch über einen längeren Zeitraum noch zugreifbar sind.

      @ch2004 

      Wenn Du spezielle Gespräche "dokumentiert" führen willst, dann musst Du schauen, dass Du die kostenpflichtig machst und dazu einen Einzelverbindungsnachweis einrichten lässt.

      "Früher" war das einfach möglich, indem man im Festnetz über einen call-by-call-Anbieter telefoniert hat, sprich man hat einfach die call-by-call-Vorwahl vorneweg gewählt und dann tauchte dieses kostenpflichtige Gespräch auch auf der Telekom Rechnung auf.

      Seit es call-by-call nicht mehr gibt könntest Du auf einen VoIP-Anbieter ausweichen.

      Nachträglich - und das ist ja Dein aktuelles Anliegen - kannst Du höchstens in der Anrufliste von Mobiltelefon oder heimischen Router schauen und damit plausibilistieren, dass Du den Anruf getätigt hast. Meine Fritzbox schickt mir regelmäßig emails in welchen die Anrufe drin stehen, somit auch über einen längeren Zeitraum noch zugreifbar sind.

      muc80337_2

      Meine Fritzbox schickt mir regelmäßig emails in welchen die Anrufe drin stehen, somit auch über einen längeren Zeitraum noch zugreifbar sind.

      Was aber vermutlich im Ernstfall doch als nicht manipulationssicher gilt.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      Danke für das Feedback, auch wenn es nicht hilfreich ist. 

      Gruss, Carmen

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      1

      von

      vor 2 Stunden

      Hallo @ch2004,

       

      falls du einen Festnetzanschluss hast, schau doch mal, ob du eine Aufstellung der Telefonate aus dem Routermenü erstellen kannst.

      Beachte dabei gegebenenfalls den Datenschutz, falls noch andere Personen außer dir den Anschluss nutzen.

      Bei Mobilfunk kann ein Screenshot der Anrufliste helfen.

      Da wird die Zielrufnummer, sowie Datum, Uhrzeit und Gesprächsdauer angezeigt.

      Ich wünsche noch einen angenehmen Sonntag.

       

      Freundliche Grüße

      Kathrin

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      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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