Gelöst

Haftbarkeit bei Zusatzkarten

vor 3 Monaten

Hallo,

ich hatte letztens eine Unterhaltung mit Freunden/Bekannten über die Zusatzkarten bei MagentaMobil Verträgen.

Es kam ziemlich schnell die Frage auf, wer denn für Aktivitäten der Zusatzkarten haftbar ist.

 

Fiktives Beispiel:

Person A (Nutzer des Hauptvertrages/Vertragsinhaber) vergibt eine Zusatzkarte an Person B.

Person B stellt hiermit Unfug an (bewusst oder unbewusst sei mal dahingestellt) und die Polizei fängt an zu ermitteln.

Nun stellt die Polizei eine Anfrage bei der Telekom, wem denn diese Telefonnummer gehört. Die Telekom gibt folglich Daten von Person A an die Polizei weiter. Es kommt zur Hausdurchsuchung bei Person A, obwohl diese nichts mit den Aktivitäten von Person B zutun hat. [Das Beispiel lässt sich natürlich noch weiter in die Länge ziehen]

 

Jetzt stellt sich die Frage, ob Person A für Aktivitäten von Person B haftbar gemacht werden kann?

Die Vergabe von Zusatzkarten muss ja dann sehr durchdacht sein und selbst dann besteht immer noch ein Restrisiko für den Vertragsinhaber. (Und nein, ich habe nicht vor die Zusatzkarten an Dahergelaufene zu vergeben.)

 

Vielleicht hat sich ja schon mal jemand mit dem Thema beschäftigt und kann etwas dazu sagen.

 

Vielen Dank schon mal im Voraus!

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