Gelöst

Handy-Reparatur-Auftrag stornieren

vor 6 Jahren

Guten Abend,

nachdem ich heute festgestellt habe, dass mein Handy scheinbar einen Hardware-Defekt hat (Vibration funktioniert nicht mehr), habe ich online einen Reparatur-Auftrag erstellt.

Allerdings stellt mich das Ganze nun doch vor einige Probleme (zumal man mir in der Hotline sagte, es gäbe auch die Möglichkeit, dass ich ein Ersatzgerät bekommen könnte und erst dann mein Handy einschicken könnte).. Daher würde ich gerne wissen, ob ich diesen Reparatur-Auftrag auch stornieren könnte..?

Die Dame am Telefon hat auf diese Frage ziemlich unfreundlich reagiert - ich wüsste allerdings nicht, wieso so etwas nicht gehen sollte..

 

Vielen Dank für die Hilfe.

899

8

    • vor 6 Jahren

      Ist dir bekannt, dass die Funktion „vibrieren“ im Menü aus- und eingeschaltet werden kann?

      2

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      ...natürlich ist mir bekannt, dass man die Funktion im Menü ausstellen kann...

      Es ist ein Hardware-Defekt was mir auch im Telekomladen bestätigt wurde.

      Da ich aber Zuhause noch eine Datensicherung vorgenommen habe, habe ich online den Reparaturauftrag angefordert. Das Handy ist bisschen älter als 1 Jahr, daher noch ein Garantiefall..

      Habe es auch heute doch eingeschickt, nachdem ich mein Ersatzhandy zum Laufen gebracht habe..

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Chrissie91

      Es ist ein Hardware-Defekt was mir auch im Telekomladen bestätigt wurde. ... Handy ist bisschen älter als 1 Jahr, daher noch ein Garantiefall.. Habe es auch heute doch eingeschickt, nachdem ich mein Ersatzhandy zum Laufen gebracht habe..

      Es ist ein Hardware-Defekt was mir auch im Telekomladen bestätigt wurde.

      ...
      Handy ist bisschen älter als 1 Jahr, daher noch ein Garantiefall..

      Habe es auch heute doch eingeschickt, nachdem ich mein Ersatzhandy zum Laufen gebracht habe..

      Chrissie91

      Es ist ein Hardware-Defekt was mir auch im Telekomladen bestätigt wurde.

      ...
      Handy ist bisschen älter als 1 Jahr, daher noch ein Garantiefall..

      Habe es auch heute doch eingeschickt, nachdem ich mein Ersatzhandy zum Laufen gebracht habe..


      Um welches Modell handelt es sich denn?

       

      Man muss da klar unterscheiden zwischen

      1. gesetzliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung durch den Verkäufer - dann schickt man das Gerät dem Verkäufer
        Diesen Weg würde ich in einem Fall wie Deinem nicht einschlagen nach den ersten sechs Monaten
      2. freiwillige Garantie (i.d.R. des Herstellers) - dann schickt man das Gerät dem Garantiegeber (meist Hersteller) bzw. folgt dessen Weisungen
        Diesen Weg würde ich bevorzugen nach den ersten sechs Monaten

      Kann sein, Du erhältst über 1) einen Kostenvoranschlag oder gleich eine Reparaturrechnung.

      Die Variante 1 gewährleistet anders als viele glauben nicht, dass ein Gerät über sechs oder 24 Monate frei von Defekten ist.

      Die gewährleistet nur, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs das Gerät ohne Mängel war.

      Und während der ersten sechs Monate macht man dem Käufer das dadurch leicht weil er nicht nachweisen muss, dass der Defekt nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Nach den ersten sechs Monaten kann der Verkäufer generös sein und nicht vom Käufer den Nachweis verlangen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Oder er ist nicht generös und verlangt genau das.

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Wenn Du den Auftrag telefonisch oder online erteilt haben solltest, dann stünde Dir wohl auf jeden Fall ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht zu.

       

      Aber mir ist nicht ganz klar, was Dein Ziel ist, ob Du auf eine Reparatur verzichten willst (so die überhaupt erforderlich sein sollte, vgl. den Beitrag von @Ludwig II ).

       

      Geht es um einen Gewährleistungsfall binnen 6 Monaten ab Kaufdatum?

       

      Oder ist der Kauf schon länger als 6 Monate her? Dann ist das von der Problembeschreibung her kein Gewährleistungsfall und es könnte u.U. besser sein, auf eine (so vorhanden) Herstellergarantie zu setzen.

      0

    • vor 6 Jahren

      Hallo @Chrissie91,

      es ist so, dass man keinen Anspruch auf ein Leihgerät hat und nicht jeder Telekom Shop bietet auch solche an. Ob die den bereits eingestellten Onlineauftrag akzeptieren, muss vor Ort im Shop geklärt werden.

      Ich freue mich sehr, dass Sie erstmal eine Lösung gefunden haben und hoffe, dass es auch schnell erledigt ist.

      Viele Grüße

      Maria R.

      2

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Da sich das Ganze erledigt hat und scheinbar keiner wirklich verstanden hat um was es geht, würde ich einen Admin bitten, den Beitrag zu löschen.

       

      Vielen Dank

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Chrissie91 

      aus gutem Grunde wird hier nichts gelöscht, es sei denn, dass ein Beitrag den Forenregeln widerspricht.

      Das ist bei allen Beiträgen in diesem Thread aber nicht der Fall.

      Da dein Problem offenbar nicht mehr existent ist, habe ich deinen Beitrag als Lösung gekennzeichnet.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Da sich das Ganze erledigt hat und scheinbar keiner wirklich verstanden hat um was es geht, würde ich einen Admin bitten, den Beitrag zu löschen.

       

      Vielen Dank

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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