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Handy-Rückgabe im Store (Pixel 2 XL, Displayfehler)
8 years ago
Liebe Community,
mein persönliches Debakel mit meinem im Store abgeschlossenen Handyvertrag nimmt einfach kein Ende (Warum - um Gottes Willen - bin ich in den Store gegangen? Warum?): Das dazu bestellte Google Pixel 2 XL weist (nach sämtlichen Reviews, die mittlerweile online sind), erhebliche Display-Probleme auf (Quelle), die für ein 1000-Euro-Smartphone meiner Meinung nach einfach nicht tolerierbar sind. Und das serienmäßig, sprich: bei allen Geräten.
Das Handy ist erst ab Mitte November verfügbar, ich habe es also selbst noch nicht begutachten können. Aber vielleicht sollte ich es auch gar nicht erst auspacken aber habe ich eine Chance auf Rückgabe im Store? Oder muss ich das Gerät jetzt auch noch bei selber bei eBay verkaufen? Als gebrandetes Gerät zum reduzierten Preis? Im Grunde wäre es ja kein Umtausch auf Kulanz sondern eine Reklamation aufgrund eines eklatanten Mangels.
Gruß
Heckbert
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4 years ago
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2 years ago
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8 years ago
Du hast das Gerät nicht und es gefällt dir nicht?
Verstehe ich nicht...
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8 years ago
OK aber ich verstehe nicht was du uns sagen möchtest...
Kauf es halt nicht 😏
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8 years ago
Aber ich habe doch den Vertrag (inkl. Handy) schon unterschrieben gehabt, bevor die ersten Reviews rauskamen (Ja, dass das ein Fehler war, weiß ich jetzt selber). Vertrag läuft also schon (Karte im alten Handy), nur das Pixel 2 XL ist eben noch nicht da...
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8 years ago
Warte doch erstmal ab;)
Geh nicht gleich vom schlimmsten aus...
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8 years ago
@Heckbert
Was Du jetzt möchtest, ist ja ein Rücktrittsrecht, das man bei Vertragsabschlüssen im Shop nicht hat.
Das ist Dir ja auch bewusst, wenn ich Deinen ersten Satz im 1. Beitrag richtig deute.
Und Du kannst kein Smartphone reklamieren, das Du noch gar nicht im Besitz hast, da Du nicht wissen kannst, ob auch genau Dein Smartphone Displayfehler haben wird.
Es kann ja sein, dass Dein Smartphone aus einer späteren Herstellungs-Charge stammen wird, wo diese Fehler eventuell gar nicht mehr auftreten.
Falls doch, hast Du, genau wie jeder andere Kunden, ein Recht auf Nachbesserung/Garantie und Wandlung, wenn es so weit ist.
Ich wüsste nicht, warum für Dich etwas anderes gelten sollte?
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